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   BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09   

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BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09 (https://dejure.org/2010,3759)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09 (https://dejure.org/2010,3759)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 2010 - 2 BvR 2242/09 (https://dejure.org/2010,3759)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 359 Abs. 5 StPO; § 458 Abs. 1 StPO
    Angebliche Falschbezeichnung des Verurteilten; Urteilsberichtigung (Rubrum; Grenzen); Einwendungen gegen die Vollstreckung des Urteils; Wiederaufnahmeverfahren

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zu den Grenzen der Berichtigung eines Strafurteils

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 314 Abs 1 StPO, § 359 Nr 5 StPO, § 458 Abs 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen der Berichtigung eines Strafurteils - hier: keine Grundrechtsverletzung bei Ablehnung einer Urteilsberichtigung wegen Falschangabe der Personalien - strafprozessuale Möglichkeiten des im Rubrum des Strafurteils genannten Nichttäters ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung und einer der Bedeutung der Freiheitsgarantie entsprechenden in tatsächlicher Hinsicht genügenden Grundlage durch ein den Entzug der persönlichen Freiheit betreffendes rechtsstaatliches Verfahren; Richten von ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen der Berichtigung eines Strafurteils - hier: keine Grundrechtsverletzung bei Ablehnung einer Urteilsberichtigung wegen Falschangabe der Personalien - strafprozessuale Möglichkeiten des im Rubrum des Strafurteils genannten Nichttäters ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen der Berichtigung eines Strafurteils - hier: keine Grundrechtsverletzung bei Ablehnung einer Urteilsberichtigung wegen Falschangabe der Personalien - strafprozessuale Möglichkeiten des im Rubrum des Strafurteils genannten Nichttäters ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährleistung einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung und einer der Bedeutung der Freiheitsgarantie entsprechenden in tatsächlicher Hinsicht genügenden Grundlage durch ein den Entzug der persönlichen Freiheit betreffendes rechtsstaatliches Verfahren; Richten von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verurteilung des Falschen, weil dieser seinen Ausweis verlieh

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.08.1995 - 2 StR 385/95

    Betroffener eines Strafverfahrens - Falsche Personalien - Berichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09
    Nimmt daher der richtige Angeklagte unter einem falschem Namen an der Hauptverhandlung teil und wird er unter diesem falschen Namen verurteilt, so ist das Urteil gegen ihn wirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 1995 - 2 StR 385/95 -, NStZ-RR 1996, S. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 1 Ws 87/94 -, NStZ 1994, S. 355; OLG Köln, Beschluss vom 16. März 1983 - 2 Ws 176/83 -, MDR 1983, S. 865; Schoreit, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 155 Rn. 7).

    Diese Voraussetzungen können zwar nach heute wohl einhelliger Ansicht (anders noch BayObLG, Beschluss vom 8. Mai 1929 - BeschwReg. I Nr. 118/29 -, JW 1929, S. 2750) auch dann erfüllt sein, wenn sich die wahre Identität des Verurteilten im Nachhinein zweifelsfrei ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 1995 - 2 StR 385/95 -, NStZ-RR 1996, S. 9), gegebenenfalls auch nach einer im Freibeweisverfahren vorgenommenen Aufklärung.

    Insofern kann dahinstehen, ob es sachgerecht war, entgegen der wohl überwiegenden Meinung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16. März 1983 - 2 Ws 176/83 -, MDR 1983, S. 865; Paul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, Vor § 296 Rn. 5a; Gössel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 5, 25. Aufl. 2003, § 312 Rn. 3; Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 5, 25. Aufl. 2003, § 296 Rn. 2; offen BGH, Beschluss vom 9. August 1995 - 2 StR 385/95 -, NStZ-RR 1996, S. 9) eine Beschwer des nach eigenem Vortrag nur zum Schein verurteilten Beschwerdeführers zu verneinen, obwohl eine Urteilsberichtigung nicht stattgefunden hatte.

  • OLG Düsseldorf, 07.02.1994 - 1 Ws 87/94

    Änderung einer Entscheidung; Besetzung des Gerichts; Berichtigung eines Urteils;

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09
    Nimmt daher der richtige Angeklagte unter einem falschem Namen an der Hauptverhandlung teil und wird er unter diesem falschen Namen verurteilt, so ist das Urteil gegen ihn wirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 1995 - 2 StR 385/95 -, NStZ-RR 1996, S. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 1 Ws 87/94 -, NStZ 1994, S. 355; OLG Köln, Beschluss vom 16. März 1983 - 2 Ws 176/83 -, MDR 1983, S. 865; Schoreit, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 155 Rn. 7).

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, dürfte eine Pflicht zur Berichtigung bestehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 1 Ws 87/94 -, NStZ 1994, S. 355).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09
    Ein rechtsstaatliches Verfahren muss gewährleisten, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGE 70, 297 ).

    Erst wenn sich unzweideutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip selbst konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden; diese haben sich tunlichst im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens zu halten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ).

  • OLG Köln, 16.03.1983 - 2 Ws 176/83
    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09
    Nimmt daher der richtige Angeklagte unter einem falschem Namen an der Hauptverhandlung teil und wird er unter diesem falschen Namen verurteilt, so ist das Urteil gegen ihn wirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 1995 - 2 StR 385/95 -, NStZ-RR 1996, S. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 1 Ws 87/94 -, NStZ 1994, S. 355; OLG Köln, Beschluss vom 16. März 1983 - 2 Ws 176/83 -, MDR 1983, S. 865; Schoreit, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 155 Rn. 7).

    Insofern kann dahinstehen, ob es sachgerecht war, entgegen der wohl überwiegenden Meinung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16. März 1983 - 2 Ws 176/83 -, MDR 1983, S. 865; Paul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, Vor § 296 Rn. 5a; Gössel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 5, 25. Aufl. 2003, § 312 Rn. 3; Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 5, 25. Aufl. 2003, § 296 Rn. 2; offen BGH, Beschluss vom 9. August 1995 - 2 StR 385/95 -, NStZ-RR 1996, S. 9) eine Beschwer des nach eigenem Vortrag nur zum Schein verurteilten Beschwerdeführers zu verneinen, obwohl eine Urteilsberichtigung nicht stattgefunden hatte.

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09
    a) Das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes enthält die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstands ermöglichen muss (vgl. BVerfGE 54, 277 ).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09
    Dieser rechtsstaatliche Auftrag bezieht sich nicht nur auf die Aufklärung des äußeren Tatgeschehens, sondern erfasst wegen des Schuldprinzips alle Merkmale, die für die Beurteilung der strafrechtlichen Schuld und für die Strafzumessung von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 80, 367 ).
  • KG, 23.03.2004 - 5 Ws 100/04

    Strafurteil: Berichtigung bei Bestreiten der Identität mit dem Verurteilten

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09
    Der hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde, mit welcher der Beschwerdeführer gleichzeitig "die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 359 Abs. 5 StPO" beantragte, gab das Kammergericht mit Beschluss vom 23. März 2004 (5 Ws 100/04, NStZ-RR 2004, S. 240 ff.) statt.
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09
    Dieses Grundrecht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihnen vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 101, 275 unter Hinweis auf BVerfGE 53, 115 ; 78, 88 ).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09
    b) Aus dem Prozessgrundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren ergeben sich Mindesterfordernisse für die Ausgestaltung des Strafverfahrens; diese hat eine zuverlässige Wahrheitserforschung nicht nur im prozessualen Hauptverfahren, sondern auch für die im Vollstreckungsverfahren zu treffenden Entscheidungen zu gewährleisten (vgl. hierzu und zu dem Folgenden BVerfGE 86, 288 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09
    Erst wenn sich unzweideutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip selbst konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden; diese haben sich tunlichst im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens zu halten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

  • OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21

    Feststellungen des Berufungsgerichts (hier zur Gewerbsmäßigkeit eines Betrugs)

    Denn bei der Berichtigung eines Urteils muss stets ausgeschlossen sein, dass anstelle einer bloßen Fehlerkorrektur eine inhaltliche Änderung vorgenommen wird (BVerfG, Beschluss vom 10. September 2010, 2 BvR 2242/09, juris, Rn. 21).
  • LG Köln, 14.02.2024 - 118 Qs 16/23
    Die Divergenz zwischen dem erkennbar Gewolltem und dem Formulierten muss für die Prozessbeteiligten offenkundig sein (BVerfG, Beschluss vom 10. September 2010 - 2 BvR 2242/09).
  • FG Hamburg, 10.12.2010 - 3 K 96/10

    Finanzgerichtsordnung: Nach Urteil keine Verfahrensaussetzung/keine

    Diese wäre gemäß § 107 FGO nur bei einer offenbare Unrichtigkeit möglich, die für die Prozessbeteiligten aus der Urteilsurkunde oder aus anderen Verfahrensvorgängen offenkundig gewesen sein müsste (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- vom 10. September 2010 2 BvR 2242/09, Juris), wie bei einer Abweichung vom Aktivrubrum der Klageschrift (vgl. Verwaltungsgericht --VG-- Bremen vom 31. Mai 2010 S 4 E 230/10, Juris).
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