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   BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96   

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BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96 (https://dejure.org/2002,2188)
BVerfG, Entscheidung vom 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96 (https://dejure.org/2002,2188)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 2 BvR 2257/96 (https://dejure.org/2002,2188)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Anwendung des § 77 BBG auf bei der Deutschen Telekom AG weiterbeschäftigte sog AG-Beamte - disziplinarrechtliche Ahndung außerdienstlicher Straftaten von AG-Beamten verfassungsrechtlich unbedenklich

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Beamter - Deutsche Bundespost - Deutsche Telekom AG - Gehaltskürzung - Disziplinarmaßnahme - Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; BBG § 54 Satz 3; ; BBG § 77 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinierung eines Beamten wegen wiederholter Verurteilten wegen - außerdienstlicher - Trunkenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1177 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 73
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96
    Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung noch entsteht dem Beschwerdeführer durch die Nichtannahme ein besonders schwerer Nachteil; die Verfassungsbeschwerde hat jedenfalls keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Im vorliegenden Fall werden dadurch insbesondere keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung aufgeworfen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96
    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 80.95 -.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch das angegriffene Urteil vom 20. August 1996 (BVerwG 1 D 80.95 - BVerwGE 103, 375) die Berufung des Beschwerdeführers gegen seine Verurteilung durch das Bundesdisziplinargericht vom 18. Juli 1995 zurückgewiesen:.

  • BVerfG, 17.09.1984 - 2 BvR 1032/84

    Disziplinarrechtliche Verurteilung - Verfassungsmäßigkeit - Generalklausel als

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96
    In diesem Rahmen billigt das Bundesverfassungsgericht die Verwendung von Generalklauseln (hier §§ 54 Satz 3, 77 Abs. 1 Satz 2 BBG) zur Bestimmung von grundrechtsbegrenzenden Beamtenpflichten (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 1984 - 2 BvR 1032/84 -, PersV 1985, S. 35 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 37, 167 ).
  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96
    In diesem Rahmen billigt das Bundesverfassungsgericht die Verwendung von Generalklauseln (hier §§ 54 Satz 3, 77 Abs. 1 Satz 2 BBG) zur Bestimmung von grundrechtsbegrenzenden Beamtenpflichten (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 1984 - 2 BvR 1032/84 -, PersV 1985, S. 35 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 37, 167 ).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96
    Art. 33 Abs. 5 GG lässt sie nur zu, wenn sie durch Sinn und Zweck des konkreten Dienst- und Treueverhältnisses gefordert werden (vgl. BVerfGE 19, 303 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96
    Nur wenn die angegriffene Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts beruhte oder willkürlich wäre, könnte das Bundesverfassungsgericht eingreifen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im angegriffenen Urteil zur Annahme eines Dienstvergehens auch ohne konkreten Bezug der außerdienstlichen Pflichtverletzung zur dienstlichen Tätigkeit des Beamten gelangt ist, hat es mit Urteil vom 30. August 2000 (1 D 37.99 - ZBR 2001, S. 39) seine Rechtsprechung allerdings modifiziert.
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 22/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing; Sonderfall bei

    Das Personal in den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost sollte zwar mit größerer Flexibilität eingesetzt werden können, die Rechtsstellung der bei der damaligen Deutschen Bundespost tätigen Beamten aber nicht geschmälert und das Institut des Berufsbeamtentums nicht verändert werden (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2006  2 C 26/05, BVerwGE 126, 182, mit Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 2002  2 BvR 2257/96, juris, und m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats die allgemeine Gesetzestreue eines Beamten - und nichts anderes gilt für Soldaten - eine wesentliche Grundlage des öffentlichen Dienstes ist, dem nach Art. 33 Abs. 4 GG die Ausübung hoheitlicher Befugnisse obliegt (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2002 - 2 BvR 2257/96 - DÖD 2003, 37; BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 -), ist (auch) ein außerdienstlicher Verstoß gegen eine mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohte Strafnorm, die wie § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG andere Verkehrsteilnehmer vor der Gefährdung durch unzuverlässige und ungeeignete Fahrer schützt, die keine Fahrerlaubnis besitzen, allgemein geeignet, das Vertrauen auch in eine ordnungsgemäße Dienstausübung des straffälligen Soldaten erheblich zu beeinträchtigen.

    Da, wie bereits oben in anderem Zusammenhang angeführt, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats die allgemeine Gesetzestreue eines Beamten - und nichts anderes gilt für Soldaten - eine wesentliche Grundlage des öffentlichen Dienstes ist, dem nach Art. 33 Abs. 4 GG die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse obliegt (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2002 - 2 BvR 2257/96 - DÖD 2003, 37; BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 -), ist auch ein außerdienstlicher Verstoß gegen Rechtsnormen, die Menschen vor schweren Straftaten der hier in Rede stehenden Art schützen, allgemein geeignet, das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Dienstausübung erheblich zu beeinträchtigen.

  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 214/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Zu den außerdienstlichen Pflichten gehört auch die von den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG ) erfasste Pflicht zu allgemeinem gesetzestreuen Verhalten (BVerfG, Beschluss vom 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96 -, Rn. 10, juris).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

    Darüber hinaus ist hier zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts generell die allgemeine Gesetzestreue eines Beamten - und nichts anderes gilt für Soldaten - eine wesentliche Grundlage des öffentlichen Dienstes ist, dem nach Art. 33 Abs. 4 GG die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse obliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2002 - 2 BvR 2257/96 - DÖD 2003, 37).
  • VG Berlin, 22.09.2009 - 26 A 143.07

    Entlassung eines Polizisten bei Nähe zur rechtsextremen Szene

    Die schwerwiegenden Straftaten des Klägers sind in ihrer Gesamtschau und vor allem unter Berücksichtigung der Umstände der Tatbegehung bei der Nötigung im Straßenverkehr in besonderem Maße geeignet, die Achtung und das Vertrauen, die die dienstliche Stellung eines Polizeivollzugsbeamten erfordert, ernsthaft zu beeinträchtigten (so ausdrücklich zu einem - wie hier vorliegenden - Verstoß gegen § 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG: BVerwG, Beschluss vom 18. November 2003 - 2 WDB 2, 03 -, BVerwGE 119, S. 206, zitiert nach juris dort Rn 15 m. w. N.; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2002 - 2 BvR 2257/96 -, DÖD 2003, S. 37, zitiert nach juris dort Rn 10).
  • BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05

    Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot;

    Deshalb ist ein - auch außerdienstlicher - Verstoß jedenfalls gegen Strafrechtsnormen, die wichtige Gemeinschaftsinteressen schützen, allgemein geeignet, das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Dienstausübung zu erschüttern (stRspr, Urteile vom 3. April 2003 a.a.O. und vom 25. November 2003 - BVerwG 2 WD 16.03 - vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2002 - 2 BvR 2257/96 - DÖD 2003, 37).
  • BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18

    Entfernung eines Postobersekretärs aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines

    Auch in dem seit dem 1. Januar 2002 geltenden Bundesdisziplinargesetz vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) ist die Anwendung des Disziplinarrechts auf AG-Beamte nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen worden (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2002 - 2 BvR 2257/96 - ZBR 353 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen;

  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 226/17

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07

    Bestandskraft der Versetzung verringert Anspruch auf amtsangemessene

  • BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst;

  • BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02

    "In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Post AG;

  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 215/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 227/17

    Entfernung aus dem Dienst - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung; Entfernung aus dem

  • OVG Hamburg, 09.02.2011 - 1 Bf 283/07

    Feuerwehrbeamte erhalten finanziellen Ausgleich

  • BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 15.06

    Klärungsbedürftigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen eines

  • BVerwG, 12.06.2007 - 2 WD 11.06

    Anhörung der Vertrauensperson; Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt;

  • BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02

    Disziplinarrechtliche Einstufung; tatmildernde Umstände; Einstellung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 3d A 1184/11
  • VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09

    Vorlagebeschluss betreffend die Verfassungsmäßigkeit von PostPersRG § 10 Abs 1,

  • VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3826/09

    Vorlage an Bundesverfassungsgericht wegen Kürzung der Sonderzulage für Beamte der

  • VG Neustadt, 19.09.2007 - 3 K 123/07
  • VG Düsseldorf, 10.04.2014 - 35 K 1858/12
  • BVerwG, 25.11.2003 - 2 WD 16.03
  • VG Bayreuth, 19.02.2014 - B 3 K 12.582

    Arbeitgebereigenschaft der Deutschen Telekom Antragsgegner hinsichtlich von

  • VG Oldenburg, 10.12.2003 - 14 A 3233/03

    Beamtenverhältnis; Beamter; Dienstherr; Dienstpflichtsverletzung; Dienstvergehen;

  • VG Düsseldorf, 02.05.2005 - 35 K 2522/04

    Versicherungsbetrug Beihilfe Betrug Altfall Einstellung Bagatelldelikt

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