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   BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 2263/16   

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https://dejure.org/2018,18613
BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 2263/16 (https://dejure.org/2018,18613)
BVerfG, Entscheidung vom 25.06.2018 - 2 BvR 2263/16 (https://dejure.org/2018,18613)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - 2 BvR 2263/16 (https://dejure.org/2018,18613)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Verwerfung eines mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässigen Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung eines über den gesetzlichen Mindestbetrag von 5.000 Euro hinausgehenden Gegenstandswerts für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Verwerfung eines mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässigen Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1 ; RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung eines über den gesetzlichen Mindestbetrag von 5.000 Euro hinausgehenden Gegenstandswerts für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung eines mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässigen Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenstandswertfestsetzung - und der gesetzliche Mindestwert

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.12.2016 - 2 BvR 617/16

    Unzulässiger Antrag auf eine vom gesetzlichen Mindeststreitwert abweichende

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 2263/16
    In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts (vgl. etwa BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2016 - 2 BvR 617/16 -, juris, Rn. 10 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2018 - 1 BvR 2119/17 -, juris, Rn. 2; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 2263/16
    In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts (vgl. etwa BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2016 - 2 BvR 617/16 -, juris, Rn. 10 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2018 - 1 BvR 2119/17 -, juris, Rn. 2; stRspr).
  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 2119/17

    Kein Anspruch auf Gegenstandswertfestsetzung mangels Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 2263/16
    In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts (vgl. etwa BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2016 - 2 BvR 617/16 -, juris, Rn. 10 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2018 - 1 BvR 2119/17 -, juris, Rn. 2; stRspr).
  • BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22

    Ablehnung von Anträgen auf Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung nach

    Ist deshalb vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juni 2018 - 2 BvR 2263/16 -), weshalb der Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts für die Verfassungsbeschwerde zu verwerfen war.
  • BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvR 2863/17

    Unzulässiger Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts

    Ist deshalb vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juni 2018 - 2 BvR 2263/16 -).
  • BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 718/18

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels

    Gleiches gilt im Falle der Rücknahme der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2018 - 1 BvR 2119/17 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juni 2018 - 2 BvR 2263/16 -, Rn. 2) sowie in Fällen, in denen die Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt wird, sie jedoch von Anfang an unzulässig war (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2017 - 2 BvR 572/17 -, juris, Rn. 3 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 962/19 -, juris, Rn. 3 und 5).
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