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   BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07, 2 BvR 2271/07   

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https://dejure.org/2008,2939
BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07, 2 BvR 2271/07 (https://dejure.org/2008,2939)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07, 2 BvR 2271/07 (https://dejure.org/2008,2939)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 2008 - 2 BvR 2162/07, 2 BvR 2271/07 (https://dejure.org/2008,2939)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess gerichteten Verfassungsbeschwerde - Gerichtliche Ablehnung der Fortführung des Verfahrens gem § 321a ZPO nicht mit ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde durch die Russische Föderation wegen der Eintragung von Zwangssicherungshypotheken für Grundstücke i.R.d. Vollzugs eines Schiedsurteils - Möglichkeit eines ausländischen Staates zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde mit der Rüge der Verletzung ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Unzulässigkeit von Verfassungsbeschwerden der Russischen Föderation gegen die Vollstreckung aus einem in der Bundesrepublik Deutschland für vollstreckbar erklärten Schiedsspruch des Internationalen Schiedsgerichts bei der Handelskammer in Stockholm mangels Darlegung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 238
  • WM 2008, 2085
 
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Wird zitiert von ... (155)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
    Art. 103 Abs. 1 GG garantiert weder die Richtigkeit der getroffenen tatsächlichen Feststellungen (vgl. BVerfGE 76, 93 ) noch eine ordnungsgemäße Subsumtion und Entscheidungsbegründung (vgl. BVerfGE 65, 293 ) und schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 70, 288 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
    Sie hätte aber darlegen müssen, dass das Oberlandesgericht ihr den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert habe (vgl. BVerfGE 74, 228 ), indem es etwa § 522 Abs. 2 ZPO willkürlich ausgelegt und angewendet habe (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2007 - 1 BvR 624/03 - JURIS, Rn. 16).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
    Die Entscheidung nach § 321a ZPO, mit der das Gericht die Fortführung des Verfahrens ablehnt, schafft keine eigenständige Beschwer (vgl. für die Entscheidung nach § 33a StPO BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 547/07 - JURIS, Rn. 8).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
    Eine Überraschungsentscheidung setzt eine gravierende Enttäuschung prozessualen Vertrauens voraus (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
    Es gelten insoweit keine anderen Grundsätze als diejenigen, nach denen sich die Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen richtet (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 21, 139 ; 24, 56 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
    Sie hätte aber darlegen müssen, dass das Oberlandesgericht ihr den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert habe (vgl. BVerfGE 74, 228 ), indem es etwa § 522 Abs. 2 ZPO willkürlich ausgelegt und angewendet habe (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2007 - 1 BvR 624/03 - JURIS, Rn. 16).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
    Art. 103 Abs. 1 GG garantiert weder die Richtigkeit der getroffenen tatsächlichen Feststellungen (vgl. BVerfGE 76, 93 ) noch eine ordnungsgemäße Subsumtion und Entscheidungsbegründung (vgl. BVerfGE 65, 293 ) und schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 70, 288 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich juristische Personen des öffentlichen Rechts jedenfalls auf die grundrechtsgleichen Rechte der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 103 Abs. 1 GG berufen können (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 75, 192 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich juristische Personen des öffentlichen Rechts jedenfalls auf die grundrechtsgleichen Rechte der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 103 Abs. 1 GG berufen können (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 75, 192 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
    Eine Überraschungsentscheidung setzt eine gravierende Enttäuschung prozessualen Vertrauens voraus (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • LG Köln, 07.12.2006 - 22 O 410/03

    Ausnutzung eines erschlichenen Titels im Wege der Zwangsvollstreckung; Örtliche

  • BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10

    Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte jedoch nicht dazu, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ; BVerfGK 14, 238 ).
  • BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess

    Dementsprechend beanstandet das Bundesverfassungsgericht eine den Zugang zum Rechtsmittel erschwerende Auslegung und Anwendung der einschlägigen zivilprozessualen Vorschriften dann, wenn sie aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und damit schlechterdings unvertretbar sind, sich somit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).

    Dieser verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab gilt insbesondere auch für die Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ).

    Die hierfür erforderliche Feststellung von Willkür (vgl. BVerfGK 12, 341 ; 14, 238 ) enthält keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern ist im objektiven Sinne zu verstehen (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ).

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09

    Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden

    Seither versucht der Beschwerdeführer, in Vermögensgegenstände der Russischen Föderation zu vollstrecken, die in der Bundesrepublik Deutschland belegen sind (vgl. BVerfGK 14, 238 ff.; 524 ff.).
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