Rechtsprechung
BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2312/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,27532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 29.08.1995 - 13 K 2145/95
- BFH, 26.06.1996 - VIII R 67/95
- BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2312/96
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 28.10.1998 - X R 96/96
Zinsen bei Enteignungsentschädigung
Gleiches gilt auch für zeitlich gestreckte Erbausgleichszahlungen, und zwar auch dann, wenn der Erblasser letztwillig eine Verzinslichkeit ausdrücklich ausgeschlossen hat (…BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 175); die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 7. März 1997 2 BvR 2312/96, nicht veröffentlicht). - FG Düsseldorf, 30.04.2013 - 9 K 1863/09
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Zinsanteil einer Abfindung für Gesellschaftsanteil …
Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde habe das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 07.03.1997 2 BvR 2312/96, nicht veröffentlicht). - FG Hamburg, 18.09.2002 - II 329/01
Kaufpreisraten, Stundung, Zinsanteil
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade auch für den Fall einer ausdrücklichen zinslosen Stundung eines Kaufpreises (BVerfG-Beschluss vom 07.06.1993 2 BvR 335/93, HFR 1993, 542 und Beschluss v. 07.03.1997 2 BvR 2312/96, veröffentlicht in juris, juristisches Informationssystem).