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   BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2312/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,27532
BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2312/96 (https://dejure.org/1997,27532)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.1997 - 2 BvR 2312/96 (https://dejure.org/1997,27532)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 1997 - 2 BvR 2312/96 (https://dejure.org/1997,27532)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 1 Nr 7, BewG § 12 Abs 3 S 1 J: 1965, BewG 1965 § 12 Abs 3 S 2 J: 1965
    Erbausgleichforderung; Zinsanteil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 28.10.1998 - X R 96/96

    Zinsen bei Enteignungsentschädigung

    Gleiches gilt auch für zeitlich gestreckte Erbausgleichszahlungen, und zwar auch dann, wenn der Erblasser letztwillig eine Verzinslichkeit ausdrücklich ausgeschlossen hat (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 175); die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 7. März 1997 2 BvR 2312/96, nicht veröffentlicht).
  • FG Düsseldorf, 30.04.2013 - 9 K 1863/09

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: Zinsanteil einer Abfindung für Gesellschaftsanteil

    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde habe das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 07.03.1997 2 BvR 2312/96, nicht veröffentlicht).
  • FG Hamburg, 18.09.2002 - II 329/01

    Kaufpreisraten, Stundung, Zinsanteil

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade auch für den Fall einer ausdrücklichen zinslosen Stundung eines Kaufpreises (BVerfG-Beschluss vom 07.06.1993 2 BvR 335/93, HFR 1993, 542 und Beschluss v. 07.03.1997 2 BvR 2312/96, veröffentlicht in juris, juristisches Informationssystem).
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