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   BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06, 2 BvR 2589/06   

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BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06, 2 BvR 2589/06 (https://dejure.org/2007,6507)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06, 2 BvR 2589/06 (https://dejure.org/2007,6507)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2007 - 2 BvR 2335/06, 2 BvR 2589/06 (https://dejure.org/2007,6507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Entziehung des gesetzlichen Richters bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung; Geltendmachung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    HDO § 98

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 28 Abs. 2 S. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 139
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06
    Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).

    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ).

    b) Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06
    Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfGE 87, 273 ).

    Von willkürlicher Missdeutung kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273 ).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der - auch dem Beschluss der Kammer vom 12. Juli 2006 zugrunde liegende - Begriff der Willkür objektiv zu verstehen ist und keinen subjektiven Schuldvorwurf enthält (BVerfGE 86, 59 ; 87, 273 ).

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06
    Dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof allein in der Mitwirkung an der fehlerhaften Vorentscheidung solche Tatsachen nicht gesehen hat, entspricht der überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, wonach zur Vorbefassung als solcher noch besondere Umstände hinzutreten müssen, die die Besorgnis der Befangenheit begründen können, und hierfür Rechtsfehler vorangegangener Entscheidungen nicht ausreichen (vgl. neben den in dem angegriffenen Beschluss erwähnten Auffassungen BGHSt 48, 4 ; 50, 216 ; BayObLGSt 2001, S. 111 ; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 24 Rn. 6; Siolek, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Stand: Juli 2006, § 24 Rn. 38 f.).

    Dem Beschwerdeführer ist zwar zuzugeben, dass sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit dieser Rechtsauffassung in Widerspruch zur überwiegenden Meinung - die in dem angegriffenen Beschluss auch durch einen Verweis auf eine entsprechende Kommentarstelle deutlich gemacht wird - setzt (vgl. nochmals BGHSt 48, 4 ; 50, 216 ; BayObLGSt 2001, S. 111 ; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 24 Rn. 6; Siolek, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Stand: Juli 2006, § 24 Rn. 39), die bei auf Willkür beruhenden Vorentscheidungen regelmäßig die Besorgnis der Befangenheit als gegeben ansieht.

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06
    Dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof allein in der Mitwirkung an der fehlerhaften Vorentscheidung solche Tatsachen nicht gesehen hat, entspricht der überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, wonach zur Vorbefassung als solcher noch besondere Umstände hinzutreten müssen, die die Besorgnis der Befangenheit begründen können, und hierfür Rechtsfehler vorangegangener Entscheidungen nicht ausreichen (vgl. neben den in dem angegriffenen Beschluss erwähnten Auffassungen BGHSt 48, 4 ; 50, 216 ; BayObLGSt 2001, S. 111 ; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 24 Rn. 6; Siolek, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Stand: Juli 2006, § 24 Rn. 38 f.).

    Dem Beschwerdeführer ist zwar zuzugeben, dass sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit dieser Rechtsauffassung in Widerspruch zur überwiegenden Meinung - die in dem angegriffenen Beschluss auch durch einen Verweis auf eine entsprechende Kommentarstelle deutlich gemacht wird - setzt (vgl. nochmals BGHSt 48, 4 ; 50, 216 ; BayObLGSt 2001, S. 111 ; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 24 Rn. 6; Siolek, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Stand: Juli 2006, § 24 Rn. 39), die bei auf Willkür beruhenden Vorentscheidungen regelmäßig die Besorgnis der Befangenheit als gegeben ansieht.

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06
    Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).

    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 95, 322 ).

  • LG Hamburg, 14.07.2004 - 620 KLs 5/04

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuch gegen einen Richter; Besorgnis der

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06
    Insbesondere führt die vom Beschwerdeführer hervorgehobene Entscheidung des Landgerichts Hamburg nicht zu einem anderen Ergebnis, da dieser die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof nicht geteilte Prämisse zugrunde liegt, dass eine Willkürfeststellung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich zur Besorgnis der Befangenheit führe (LG Hamburg, Beschluss vom 14. Juli 2004 - 620 KLs 5/04 -, JURIS, Rn. 5 und 14, insoweit in StV 2004, S. 590 nicht abgedruckt).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06
    aa) Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich in dem angegriffenen Beschluss mit dem Begriff der Besorgnis der Befangenheit eingehend auseinandergesetzt und ihn unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 32, 288 ; 82, 30 ) dahingehend ausgelegt, dass der Ablehnungsgrund dann eingreife, wenn der Ablehnende bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass habe, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln.
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06
    Dasselbe gilt hinsichtlich des Umstands, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Rahmen seiner Prüfung auch die dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter berücksichtigt hat (vgl. BVerfGE 31, 145 ).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06
    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; 87, 282 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06
    Die Grenze zur Willkür ist erst überschritten, wenn die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist, es sich also um eine krasse Fehlentscheidung handelt (BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerwG, 05.09.1979 - 1 D 32.78
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

  • BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 258/75

    Vorbefaßter Richter

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BVerfG, 05.08.2020 - 2 BvR 1985/19

    Verfassungsbeschwerden gegen die Verurteilung wegen Diebstahls nach Entnahme von

    Soweit die Beschwerdeführerinnen der Auffassung sind, im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der "Fremdheit' einer Sache im Sinne des § 242 Abs. 1 StGB sei entgegen der ständigen fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht auf die zivilrechtlichen Wertungen zurückzugreifen, ergibt sich der Prüfungsmaßstab aus dem in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Willkürverbot (vgl. hierzu BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 96, 189 ; 112, 185 ; BVerfGK 12, 139 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

    b) Zwar kann eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls wäre jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich ein Verfassungsverstoß (vgl. BVerfGE 82, 286 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 13, 72 ).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Verfahrensnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 m.w.N.; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012 - 2 BvR 615/11 -, juris, Rn. 12).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 13, 72 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 13, 72 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 82, 286 ; 89, 28 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ).

    Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (vgl. BVerfGE 82, 286 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Verfahrensnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 m.w.N.; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09 -, NVwZ 2009, S. 581 ).

    Ebenso führt auch eine etwaige unrichtige Handhabung des Verfahrensrechts für sich genommen nicht zur begründeten Besorgnis der Befangenheit eines Richters (vgl. BVerfGK 12, 139 ).

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich in der Verfahrensweise des Richters eine unsachliche oder gar von Willkür geprägte Einstellung äußert (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09 -, NVwZ 2009, S. 581 ), wobei selbst mit der Feststellung eines objektiven Verstoßes gegen das Willkürverbot nicht zugleich die Feststellung verbunden sein muss, dass ein Betroffener bei vernünftiger Würdigung Anlass habe, an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGK 12, 139 ).

  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts, beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGE 131, 268 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 15, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 30).
  • BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGE 131, 268 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 15, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 30).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt

    Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (vgl. BVerfGE 82, 286 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 13, 72 ).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Verfahrensnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 m.w.N.; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 13, 72 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 13, 72 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09 -, NVwZ 2009, S. 581 ).

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 15, 102 ).
  • BVerfG, 30.09.2020 - 1 BvR 495/19

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch unhaltbare

    a) Eine Entziehung des gesetzlichen Richters im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Rechtsprechung, der auch die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann allerdings nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden (vgl. BVerfGE 82, 286 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ).

  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ), beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ).

  • BVerfG, 27.01.2023 - 2 BvR 1122/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in einem

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGE 131, 268 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 15, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 30).
  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an

  • BVerfG, 19.04.2010 - 1 BvR 626/10

    Beschwerden gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs und gegen eine

  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung der

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung

  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde; materielle Subsidiarität; Geltendmachung des

  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 18/16

    Befangenheit; gesetzlicher Richter; faires Verfahren; Begründung

  • BGH, 18.06.2008 - AnwZ (B) 4/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 54/14

    Gesetzlicher Richter; Begründungserfordernis; Behandlung eines Ablehnungsgesuchs

  • VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 78/15

    Befangenheitsantrag; Kosten der Säumnis

  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 9/14

    Gesetzlicher Richter; Begründungserfordernis; Behandlung eines Ablehnungsgesuchs

  • BSG, 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Besetzungsrüge -

  • VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
  • OVG Sachsen, 23.07.2021 - 5 A 875/20

    Befangenheit; rechtliches Gehör; nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • VG München, 18.10.2021 - M 5 E 21.1682

    Besetzung der Stelle der Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs

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