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   BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11   

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BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 (https://dejure.org/2012,13284)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 (https://dejure.org/2012,13284)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 (https://dejure.org/2012,13284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 41 Abs. 1 StVollzG; § 114 Abs. 2 StVollzG; § 116 Abs. 1 StVollzG
    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung; Ablösung; Widerruf; begünstigende Maßnahme); Vertrauensschutzgebot; Einheitlichkeit der Rechtsprechung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 41 Abs 1 S 2 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Vertrauensschutzgrundsatzes bei der Ablösung eines Strafgefangenen von unbefristet zugewiesener Hilfstätigkeit - Versagung von Eilrechtsschutz gem §§ 114 Abs 2 S 2 StVollzG, 123 Abs 1 VwGO statt Anwendung von § 114 Abs 2 S 1 ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 41 Abs 1 S 2 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Vertrauensschutzgrundsatzes bei der Ablösung eines Strafgefangenen von unbefristet zugewiesener Hilfstätigkeit - Versagung von Eilrechtsschutz gem §§ 114 Abs 2 S 2 StVollzG, 123 Abs 1 VwGO statt Anwendung von § 114 Abs 2 S 1 ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Vertrauensschutzgrundsatzes bei der Ablösung eines Strafgefangenen von unbefristet zugewiesener Hilfstätigkeit - Versagung von Eilrechtsschutz gem §§ 114 Abs 2 S 2 StVollzG, 123 Abs 1 VwGO statt Anwendung von § 114 Abs 2 S 1 ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Vertrauensschutzgrundsatzes bei der Ablösung eines Strafgefangenen von unbefristet zugewiesener Hilfstätigkeit - Versagung von Eilrechtsschutz gem §§ 114 Abs 2 S 2 StVollzG, 123 Abs 1 VwGO statt Anwendung von § 114 Abs 2 S 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ).

    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris Rn. 12).

    Auszugehen war demnach davon, dass das in der Hauptsache verfolgte Begehren sich - unabhängig von der Antragsformulierung, die im wohlverstandenen Interesse des Beschwerdeführers auszulegen war (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfGK 7, 403 ) - der Sache nach auf die Aufhebung einer belastenden Maßnahme, nämlich der Ablösung aus dem Arbeitsverhältnis, richtete (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717 für die Ablösung von der Arbeit; BVerfGK 7, 403 für den Widerruf der Erlaubnis zum Besitz bestimmter Gegenstände; BVerfGK 11, 54 für die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt).

    Dass der Beschwerdeführer im Falle der Aufhebung dieser Ablösungsentscheidung weiter zu beschäftigen wäre, macht aus seinem Begehren kein Verpflichtungsbegehren; vielmehr liegt darin lediglich eine Beseitigung der Vollzugsfolgen (vgl. BVerfGK 11, 54 ).

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ).

    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris Rn. 12).

    Anderenfalls hätte es im Übrigen nicht ohne Weiteres von der Unrichtigkeit der Sachverhaltsdarstellung des Beschwerdeführers ausgehen dürfen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ).

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
    a) Soll eine einmal gewährte Rechtsposition wieder entzogen werden, so ist das - grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgende - Gebot des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 59, 128 m.w.N.).

    Dieses fordert nicht, dass jegliche einmal erworbene Rechtsposition Bestand hat; es nötigt aber zu der an den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit ausgerichteten, im Einzelfall vorzunehmenden Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls oder das Interesse des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf die er vertraute, den Vorrang verdienen (vgl. BVerfGE 59, 128 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris Rn. 12).

    Auszugehen war demnach davon, dass das in der Hauptsache verfolgte Begehren sich - unabhängig von der Antragsformulierung, die im wohlverstandenen Interesse des Beschwerdeführers auszulegen war (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfGK 7, 403 ) - der Sache nach auf die Aufhebung einer belastenden Maßnahme, nämlich der Ablösung aus dem Arbeitsverhältnis, richtete (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717 für die Ablösung von der Arbeit; BVerfGK 7, 403 für den Widerruf der Erlaubnis zum Besitz bestimmter Gegenstände; BVerfGK 11, 54 für die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt).

  • BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung von Eilrechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris Rn. 12).

    aa) Der angegriffene Beschluss geht zu Unrecht von einem Anwendungsfall des § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG in Verbindung mit § 123 Abs. 1 VwGO statt von der nach § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG zu beurteilenden Konstellation einer beantragten vorläufigen Aussetzung einer belastenden Maßnahme aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03

    Informationsfreiheit des Strafgefangenen (Schutzbereich; Beschaffung und Nutzung

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
    b) Diesen Grundsätzen, die auch für Maßnahmen im Strafvollzug gelten (vgl. BVerfGK 3, 105 m.w.N.), hat die Strafvollstreckungskammer nicht Rechnung getragen.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 11.04.2008 - 2 BvR 866/06

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde trotz

  • KG, 13.04.2006 - 5 Ws 70/06

    Strafvollzug und Untersuchungshaft: Ausschluss vom offenen Vollzug nach Erlass

  • KG, 20.04.2006 - 5 Ws 598/05

    Strafvollzug: Anforderungen an den Widerruf von Vollzugslockerungen wegen

  • OLG Celle, 07.07.2006 - 1 Ws 288/06
  • OLG Hamm, 24.03.1995 - 1 Vollz (Ws) 226/94
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2005 - 1 Ws 291/04

    Entscheidung der Strafvollzugsanstalt: Ablösung vom Arbeitsplatz

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2005 - 1 Ws 61/05

    Strafvollzug: Voraussetzungen der Ablösung eines Strafgefangenen von seinem

  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07

    Anhalten von Haftpost (grob unrichtige Darstellung von Anstaltsverhältnissen;

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 09.11.1993 - 2 BvR 2212/93

    Effektivität des Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug

  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93

    Effektiver Rechtsschutzes in Verfahren nach § 114 Abs. 2 StVollzG

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

  • OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 3 Ws 241/11

    Zulässigkeit zeitlicher Befristung von Hilfstätigkeiten Gefangener

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Ihrer Zulässigkeit steht nicht entgegen, dass die Beschwerdeführer zu 2) bis 5) mit dem zeitweiligen Aussetzen der Regelungen eine Maßnahme begehren, die - wenngleich die Vorschriften wieder in Geltung gesetzt werden können - jedenfalls im Hinblick auf die am 25. Mai 2014 stattfindenden Kommunalwahlen zumindest in ihrer tatsächlichen Wirkung einer teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache gleichkommt (vgl. zur Abgrenzung BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10 u.a. -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvR 1936/22

    Wegen der Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz erfolgreiche

    Im Rahmen der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG vorliegen, kann auch eine Rolle spielen, ob der Antragsteller nach einer summarischen Prüfung mit seinem Rechtsbehelf voraussichtlich Erfolg haben wird (vgl. BVerfGK 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10 u.a. -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2015 - 2 BvR 1856/13 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 24.03.2023 - 2 BvR 116/23

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen aus der

    Die vorläufige Aussetzung des Vollzugs ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des gerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, Rn. 12, und vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2007 - 2 BvR 203/07 -, Rn. 26, und vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne

    Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris, Rn. 12, und vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13).
  • BGH, 15.12.2016 - 2 ARs 398/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung (grundrechtskonforme Auslegung);

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG sind Anträge nach §§ 109 ff. StVollzG sachdienlich, d.h. in einer Weise auszulegen, die den erkennbaren Interessen des Antragstellers bestmöglich Rücksicht trägt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1442/10, BVerfGE 122, 198).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Rechtsschutzgarantie (

    Dabei darf der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 128/03 - Rn. 19 m. w. N.) Dies gilt auch für den vorläufigen Rechtsschutz (vgl. zum Bundesrecht: Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10 -, juris Rn. 13).

    Auch bei einer Auslegung in seinem wohlverstandenen Interesse (vgl. zum Bundesrecht: Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10 u. a. -, juris Rn. 17 m. w. N.) ist nicht erkennbar, dass der Antrag des Beschwerdeführers als Hauptsacheantrag anzusehen war.

  • BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung

    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ; hierzu und zum Folgenden zuletzt auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 09.12.2013 - 2 BvR 2541/13

    Ablehnung der Besuchsüberstellung eines Strafgefangenen - kein schwerer Nachteil

    Denn eine irreversible Gewährung dessen, was der Beschwerdeführer in der Hauptsache beantragt - hier: die Weitergewährung von Besuchsüberstellungen im Zweimonatsabstand - wäre damit nicht verbunden (vgl. dazu, dass das grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsache zwar der endgültigen, nicht aber, wenn das verfolgte Sicherungsinteresse nur so gewahrt werden kann, einer nur vorläufigen Einräumung dessen, was der Rechtsschutzsuchende in der Hauptsache begehrt, entgegensteht, für die Aussetzungskonstellation BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, jew. m. zahlr.
  • BVerfG, 16.01.2018 - 2 BvR 1297/16

    Recht auf effektiven Rechtsschutz im Strafvollzug (Auslegung von Anträgen im

    Die Gerichte sind verpflichtet, die Antragsformulierung im wohlverstandenen Interesse der Beschwerdeführer auszulegen (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris und vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 17).
  • OLG Celle, 14.07.2016 - 1 Ws 323/16

    Keine aufschiebende Wirkung der Rechtsbeschwerden der Vollzugsbehörde gegen

    Auch die voraussichtlichen Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde sind bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11, juris).
  • BVerfG, 08.04.2014 - 2 BvR 1800/13

    Arbeitspflicht eines sehbehinderten Strafgefangenen (belastende Wirkung der

  • VerfGH Berlin, 11.12.2019 - VerfGH 43/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung von

  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 12 S 54.12

    Umweltinformationsrecht; Emissionshandel; Informationsanspruch; Durchsetzung im

  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

  • KG, 27.06.2019 - 5 Ws 55/19

    Widerruf von Vollzugslockerungen bei Verdacht einer Straftat

  • OLG Hamm, 06.12.2017 - 1 Vollz (Ws) 550/17

    Strafvollzug: Rechtsbeschwerde; aufschiebende Wirkung

  • OLG Hamm, 29.01.2013 - 1 Vollz (Ws) 659/12

    Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung nach § 20 Abs. 2 Satz 2 StVollzG

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2013 - L 32 AS 2345/13
  • OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 3 Ws 1260/13

    Strafvollzug: Verpflichtung von Gefangenen zur Tragung von Anstaltskleidung

  • OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 3 Ws 260/13

    Strafvollzug: Verpflichtung von Gefangenen zur Tragung von Anstaltskleidung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2019 - L 22 R 60/19
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - L 22 R 460/13
  • LG Hamburg, 04.06.2018 - 605 Vollz 200/17
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