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   BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84   

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https://dejure.org/1984,693
BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84 (https://dejure.org/1984,693)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1984 - 2 BvR 236/84 (https://dejure.org/1984,693)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 (https://dejure.org/1984,693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prostitution - Polizeibeamter - Verdächtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1767
  • MDR 1985, 817
  • NStZ 1985, 131
  • StV 1985, 177
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Es kann dahinstehen, welche Folgen das tatprovozierende Handeln eines polizeilichen Lockspitzels für das Strafverfahren gegen den Provozierten zeitigt, wenn jener die Grenzen des von Rechtsstaats wegen noch Hinnehmbaren überschritten hat (vgl. kritisch zur Annahme eines Verfahrenshindernisses: BGH, NJW 1984, 2300 m.w.N.).

    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Verfassungsgerichtliches Eingreifen ist nur dann veranlaßt, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    a) Bei der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips lassen sich im Einzelfall Folgerungen aus ihm nur dann ziehen, wenn sich unter Beachtung aller Umstände, insbesondre der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufgkeiten eindeutig ergibt, daß es fundamentale Elemente des Rechtsstaates zu wahren gilt (vgl. BVerfGE 57, 250 [276, 283]).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Bei der Bewertung verdeckter polizeilicher Tätigkeit sind zum einen die Bedürfnisse einer wirksamen Strafrechtspflege in den Blick zu nehmen, die zur Durchsetzung materialer Gerechtigkeit und um des Rechtsgüterschutzes willen von Rechtsstaats wegen geboten ist (vgl. BVerfGE 44, 353 [374] m.w.N.); dies gilt für das Bußgeldverfahren entsprechend, in dem der Gesetzgeber Ordnungswidrigkeiten _ sogenanntes Verwaltungsunrecht _ aufgeklärt und geahndet wissen will (vgl. hier § 120 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ).
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Verfassungsgerichtliches Eingreifen ist nur dann veranlaßt, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 62, 189 [192]).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).
  • BGH, 09.08.1984 - 4 StR 381/84

    Tatprovozierendes Verhalten - Polizeilicher Lockspitzel - Grenzen - Auswirkungen

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Dessen Rechtfertigung kann sich bei einem Überwiegen der Belange der Allgemeinheit, insbesondere des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung - einem Prinzip von Verfassungsrang (BVerfGE 44, 353, 374; BVerfG StV 1985, 177) - aus der nach den dargestellten Grundsätzen vorzunehmenden Güterabwägung ergeben.
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Im Schrifttum wird zwar - teils unter formaler Anknüpfung an § 136 StPO - geltend gemacht, daß auch ein solcher Irrtum dem Schutz der Aussagefreiheit unterfalle, wenn er von einem Strafverfolgungsorgan hervorgerufen worden ist (s. etwa Roxin NStZ 1995, 465, 466; Puppe GA 1978, 289, 304; a.A. BVerfG StV 1985, 177).

    Ob diese Bedenken durchgreifen, hängt aber von einer Abwägung mit der ebenfalls im Verfassungsrang stehenden, mit dem notwendigen Schutz des Gemeinwesens und seiner Bürger begründeten Pflicht des Rechtsstaates zur effektiven Strafverfolgung ab (vgl. BVerfGE 44, 353, 374; BVerfG StV 1985, 177).

  • BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass der Blankettcharakter des § 184d StGB im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. BVerfG, Vorprüfungsausschuss des Zweiten Senats,Beschluss vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NJW 1985, S. 1767).
  • OLG Bremen, 31.10.2011 - 2 SsRs 28/11

    Abgabe von Alkohol an Jugendliche; Testkauf durch von der Polizei angeleitete

    Angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Grundsatzes lassen sich im Einzelfall Folgerungen aus ihm indes nur dann ziehen, wenn sich unter Beachtung aller Umstände ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfG, NJW 1985, 1767; NJW 1987, 1874, 1875).

    Dies gilt für das Bußgeldverfahren entsprechend, in dem der Gesetzgeber Ordnungswidrigkeiten - sogenanntes Verwaltungsunrecht - aufgeklärt und geahndet wissen will (BVerfG, NJW 1985, 1767).

  • OLG Zweibrücken, 26.05.2010 - 1 Ws 241/09

    Ermittlungsmaßnahmen im Kandeler Brandstiftungsfall ('cold case') waren

    Sie war bereits zuvor in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfG NJW 1981, 1719, 1724; NJW 1985, 1767; NJW 1992, 168).
  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1101/08

    Bestimmtheitsgrundsatz (Blankettnorm; Anforderungen); Ausübung der verbotenen

    Es ist nach Art. 103 Abs. 2 GG nicht zu beanstanden, dass gemäß § 184d StGB in Verbindung mit Art. 297 EGStGB und § 1 der baden-württembergischen Verordnung der Landesregierung über das Verbot der Prostitution bestraft wird, wer in einer baden-württembergischen Gemeinde mit nicht mehr als 35.000 Einwohnern beharrlich der Prostitution nachgeht (vgl. auch Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NJW 1985, S. 1767).
  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

    Die Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips hat zur Folge, daß konkrete Folgerungen aus ihm erst dann gezogen werden können, wenn nach Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeiten, unzweideutig feststeht, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfGE 57, 250 [276]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NStZ 1985, S. 131 ).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 1389/04

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch V-Leute

    Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen dieser grundsätzlich zulässigen Form der Ermittlungstätigkeit gehört insbesondere die Anerkennung der Menschenwürde als höchsten Rechtswerts, der es verbietet, den Verdächtigen zum bloßen Objekt des Handelns der Strafverfolgungsorgane zu machen (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NJW 1985, S. 1767).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 556/96

    Abgrenzung von versuchtem und vollendetem schweren Menschenhandel - Merkmal der

    Das Führen von Verhandlungen mit dem Betreiber eines Bordells über eine Tätigkeit als Prostituierte in dem Bordell zielt aber gerade nicht unmittelbar (vgl. BGHSt 23, 167, 173; Laufhütte a.a.O. § 180 a Rdn. 5 StGB) auf eine - würde sie ausgeführt - als Prostitution zu bezeichnende Betätigung, wie dies bei den typischen Anbahnungshandlungen wie dem Sichanbieten auf der Straße (vgl. BVerfGE NStZ 1985, 131), in Animierlokalen oder Bordellen (vgl. Lackner StGB 21. Aufl. § 180 a Rdn. 1 a) der Fall ist.
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