Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.11.2006

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   BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03   

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BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 (https://dejure.org/2006,2311)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 (https://dejure.org/2006,2311)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2006 - 2 BvR 2364/03 (https://dejure.org/2006,2311)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrags in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit; Rüge der mangelhaften Stellenvergabe ohne vorherige Ausschreibung und der mangelnden Einbeziehung des Klägers in die Auswahlentscheidung; Verstoß gegen den ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur und Zulässigkeit von Bleibezusagen zugunsten eines Hochschullehrers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 1
  • NJW 2006, 3774 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 1401
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.06.2004 - 2 BvQ 70/03

    Anforderungen an die Dringlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03
    Mit Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 2 BvQ 70/03 - hat das Bundesverfassungsgericht dem Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben und die Wirkung des angefochtenen Beschlusses ausgesetzt.

    Den Antrag auf Verlängerung der einstweiligen Anordnung lehnte es mit Beschluss vom 9. Juni 2004 - 2 BvQ 70/03 - ab, nachdem die Freie und Hansestadt Hamburg zugesichert hatte, die im Streit stehende Stelle erst nach Durchführung einer Ausschreibung zu besetzen.

    Die Beigeladene hat im Verfahren 2 BvQ 70/03 selbst von ihrer Umsetzung auf die ehemals von Prof. A. besetzte Stelle gesprochen.

  • BVerfG, 16.05.1984 - 1 BvR 799/83
    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03
    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (BVerfGE 20, 347 ; 89, 381 ), was einschließt, dass das Gericht neuen Tatsachenvortrag einer Partei nur dann in seiner Entscheidung berücksichtigen darf, wenn es die diesbezüglichen Schriftsätze den anderen Beteiligten zuvor zur Kenntnis gebracht hat (BVerfGE 19, 32 ; 55, 95 ; 67, 96 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03
    Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, sich vor ihrem Erlass zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03
    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (BVerfGE 20, 347 ; 89, 381 ), was einschließt, dass das Gericht neuen Tatsachenvortrag einer Partei nur dann in seiner Entscheidung berücksichtigen darf, wenn es die diesbezüglichen Schriftsätze den anderen Beteiligten zuvor zur Kenntnis gebracht hat (BVerfGE 19, 32 ; 55, 95 ; 67, 96 ).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03
    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (BVerfGE 20, 347 ; 89, 381 ), was einschließt, dass das Gericht neuen Tatsachenvortrag einer Partei nur dann in seiner Entscheidung berücksichtigen darf, wenn es die diesbezüglichen Schriftsätze den anderen Beteiligten zuvor zur Kenntnis gebracht hat (BVerfGE 19, 32 ; 55, 95 ; 67, 96 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03
    Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, sich vor ihrem Erlass zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03
    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (BVerfGE 20, 347 ; 89, 381 ), was einschließt, dass das Gericht neuen Tatsachenvortrag einer Partei nur dann in seiner Entscheidung berücksichtigen darf, wenn es die diesbezüglichen Schriftsätze den anderen Beteiligten zuvor zur Kenntnis gebracht hat (BVerfGE 19, 32 ; 55, 95 ; 67, 96 ).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03
    Der verwaltungsgerichtliche Eilrechtsschutz setzt zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs lediglich voraus, dass die Aussichten des Beschwerdeführers, im Falle eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens zum Zuge zu kommen, offen sind, d. h. seine Auswahl muss als möglich erscheinen (BVerfG, DÖD 2003, S. 17 ).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03
    Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, sich vor ihrem Erlass zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03
    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (BVerfGE 20, 347 ; 89, 381 ), was einschließt, dass das Gericht neuen Tatsachenvortrag einer Partei nur dann in seiner Entscheidung berücksichtigen darf, wenn es die diesbezüglichen Schriftsätze den anderen Beteiligten zuvor zur Kenntnis gebracht hat (BVerfGE 19, 32 ; 55, 95 ; 67, 96 ).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Der verwaltungsgerichtliche Eilrechtsschutz setzt zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs lediglich voraus, dass die Aussichten der Beschwerdeführerin, im Falle eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens zum Zuge zu kommen, offen sind, das heißt ihre Auswahl muss als möglich erscheinen (vgl. BVerfGK 6, 273 ; 9, 1 ).
  • BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09

    Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines

    Wird dieses subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Beamte im Konkurrentenstreit eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung bereits dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, das heißt wenn seine Auswahl möglich erscheint (stRspr, vgl. BVerfGK 9, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, NVwZ 2008, S. 69 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2008 - 9 S 1507/06

    Einhaltung von Ausstattungszusagen an Hochschullehrer

    Denn die Erklärung der Hochschule ist nicht geeignet, entgegenstehendes Gesetzesrecht zu überspielen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 -, BVerfGK 9, 1).
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   BVerfG, 13.11.2006 - 2 BvR 2364/03 (1)   

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https://dejure.org/2006,20887
BVerfG, 13.11.2006 - 2 BvR 2364/03 (1) (https://dejure.org/2006,20887)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.2006 - 2 BvR 2364/03 (1) (https://dejure.org/2006,20887)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 2006 - 2 BvR 2364/03 (1) (https://dejure.org/2006,20887)
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