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BVerfG, 14.04.1978 - 2 BvR 238/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 31.07.1991 - VIII R 23/89
1. Fremdgeschäfte zwischen personenidentischen Personengesellschaften - 2. …
Der Anspruch auf Schutz vor Überraschungsentscheidungen ist nicht schon dann verletzt, wenn das FG rechtliche Gesichtspunkte, die im bisherigen Verfahren nicht im Vordergrund standen, in der Entscheidung als maßgebend herausstellt (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. April 1978 2 BvR 238/78, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Grundgesetz, Art. 103 Abs. 1, Rechtsspruch 160; BFH-Urteil vom 14. März 1989 I R 105/88, BFHE 157, 72, BStBl II 1989, 741). - BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98
Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
Der Anspruch auf Schutz vor Überraschungsentscheidungen ist daher nicht schon dann verletzt, wenn das FG rechtliche Gesichtspunkte, die im bisherigen Verfahren nicht im Vordergrund standen, in der Entscheidung als maßgebend herausstellt (Beschluß des BVerfG vom 14. April 1978 2 BvR 238/78, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Grundgesetz, Art. 103 Abs. 1, Rechtsspruch 160; BFH-Urteil vom 14. März 1989 I R 105/88, BFHE 157, 72, BStBl II 1989, 741). - BFH, 14.03.1989 - I R 105/88
Revision - Ergänzungsbescheid - Fingierte Feststellung - Einkommen - …
Dieser Anspruch ist aber nicht schon dann verletzt, wenn das FG rechtliche Gesichtspunkte, die im bisherigen Verfahren nicht im Vordergrund standen, in der Entscheidung als maßgebend herausstellt (BVerfG-Beschluß vom 14. April 1978 2 BvR 238/78, StRK, Grundgesetz, Art. 103 Abs. 1, Rechtsspruch 160).
- BFH, 04.03.2009 - X B 38/08
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Einwände gegen die Richtigkeit …
Der Anspruch auf Schutz vor Überraschungsentscheidungen ist daher nicht schon dann verletzt, wenn das FG rechtliche Gesichtspunkte, die im bisherigen Verfahren nicht im Vordergrund standen, in der Entscheidung als maßgebend herausstellt (Beschluss des BVerfG vom 14. April 1978 2 BvR 238/78, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Grundgesetz, Art. 103 Abs. 1, Rechtsspruch 160; BFH-Urteil vom 14. März 1989 I R 105/88, BFHE 157, 72, BStBl II 1989, 741). - VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933
Das Beschwerdegericht braucht dem Beschwerdeführer keinen Hinweis zu geben, bevor …
Das maßgebliche Abstellen auf einen im erstinstanzlichen Verfahren erörterten und im erstinstanzlichen Beschluss immerhin angesprochenen, gleichwohl aber dort nicht im Zentrum stehenden Gesichtspunkt - wie hier die rechtliche Wirksamkeit des Zurückstellungsantrags des ersten Bürgermeisters vom 24. September 2013 - stellt, jedenfalls unter diesen Umständen, keine Überraschungsentscheidung dar (vgl. dazu BFH, U.v. 4.3.2009 - X B 38/08 - juris Rn. 5 mit Verweis auf BVerfG vom 14.4.1978 - 2 BvR 238/78 - juris). - BFH, 10.12.2009 - X B 107/09
Verletzung des Rechts auf Gehör
Der Anspruch auf Schutz vor Überraschungsentscheidungen ist daher nicht schon dann verletzt, wenn das FG rechtliche Gesichtspunkte, die im bisherigen Verfahren nicht im Vordergrund standen, in der Entscheidung als maßgebend herausstellt (Beschluss des BVerfG vom 14. April 1978 2 BvR 238/78, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Grundgesetz, Art. 103 Abs. 1, Rechtsspruch 160; BFH-Urteil vom 14. März 1989 I R 105/88, BFHE 157, 72, BStBl II 1989, 741). - BFH, 28.02.1996 - XI R 74/94
Ausfuhrerklärungen für die Ausfuhr von Damenschuhen in die Niederlande - Umgehung …
Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern, und andererseits nicht gehindert, rechtliche Gesichtspunkte, die im bisherigen Verfahren nicht im Vordergrund standen, in der Entscheidung als maßgeblich herauszustellen (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. April 1978 2 BvR 238/78, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Grundgesetz, Art. 103 Abs. 1, Rechtsspruch 160; BFH-Urteile vom 14. März 1989 I R 105/88, BFHE 157, 72, BStBl II 1989, 741, und vom 31. Juli 1991 VIII R 23/89, BFHE 165, 398 [BFH 31.07.1991 - VIII R 23/89], BStBl II 1992, 375). - BFH, 08.12.1993 - XI R 58/90
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör
Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern und andererseits nicht gehindert, rechtliche Gesichtspunkte, die im bisherigen Verfahren nicht im Vordergrund standen, in der Entscheidung als maßgeblich herauszustellen (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. April 1978 2 BvR 238/78, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Grundgesetz, Art. 103 Abs. 1, Rechtsspruch 160; BFH-Urteile vom 14. März 1989 I R 105/88, BFHE 157, 72, BStBl II 1989, 741, und vom 31. Juli 1991 VIII R 23/89, BFHE 165, 398 [BFH 31.07.1991 - VIII R 23/89], BStBl II 1992, 375). - BFH, 31.07.1991 - VIII R 24/89
Revisionsrechtliche Rüge der Verletzung des Rechtlichen Gehörs aufgrund der …
Der Anspruch auf Schutz vor Überraschungsentscheidungen ist nicht schon dann verletzt, wenn das FG rechtliche Gesichtspunkte, die im bisherigen Verfahren nicht im Vordergrund standen, in der Entscheidung als maßgebend herausstellt (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. April 1978 2 BvR 238/78, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Grundgesetz, Art. 103 Abs. 1, Rechtsspruch 160; BFH-Urteil vom 14. März 1989 I R 105/88, BFHE 157, 72, BStBl II 1989, 741).