Rechtsprechung
| BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99, 2 BvR 2383/99, 2 BvR 2384/99, 2 BvR 2385/99, 2 BvR 2386/99, 2 BvR 2387/99, 2 BvR 2388/99, 2 BvR 2389/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- jurathek.de
Cannabis als Medizin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei drohendem Ermittlungsverfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu medizinischen Zwecken
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 3126
- DVBl 2000, 622
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04
Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln; …
Sie steht aber im Widerspruch zu einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das durch Beschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 - NJW 2000, 3126 die Verfassungsbeschwerden mehrerer Multiple-Sklerose-Kranker und Hepatitis-Patienten gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht zur Entscheidung angenommen hat, weil die Betroffenen zunächst versuchen müssten, eine Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG zu erlangen.Dazu trifft § 13 BtMG schon seinem Wortlaut nach keine Aussage (ebenso BVerfG , Beschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 - a.a.O.).
- BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00
Gesundheitsverwaltungsrecht, - Betäubungsmittelgesetz
So hat das Bundesverfassungsgericht aus der Angabe des Gesetzeszwecks in § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, entnommen, dass therapeutische Zwecke ein öffentliches Interesse an der Verwendung von Betäubungsmitteln begründen können (vgl. Beschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u.a. - NJW 2000, 3126 f.). - BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
Allgemeine Handlungsfreiheit (Einfuhr von Cannabis zur Selbsttherapie; keine …
Vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Strafdrohung des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG wegen unerlaubter Einfuhr von Cannabis oder Marihuana müssen Beschwerdeführer versuchen, eine Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG mit der Folge der Straflosigkeit des Besitzes nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG zu erlangen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 -, NJW 2000, S. 3126 ).Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG für eine medizinisch notwendige Behandlung mit Cannabisprodukten war hier nicht ausgeschlossen, denn auch therapeutische Zwecke können das erforderliche öffentliche Interesse auslösen; die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen kann (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 -, NJW 2000, S. 3126 ).
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00
Außerordentliche Kündigung, Betäubungsmittel
Das Landesarbeitsgericht ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (9. März 1994 - 2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92 - und 2 BvR 2031/92 - BVerfGE 90, 145; 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 und weitere - DVBl 2000, 622; 24. April 1997 - 2 BvR 55/97 - NJW 1997, 1910; 10. Juni 1997 - 2 BvR 910/97 - NStZ 1997, 498; 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69) allerdings zutreffend davon ausgegangen, der Kläger habe durch das zweimalige Herstellen und Verabreichen eines "Joints" an den ihm anvertrauten Rehabilitanden W gegen seine Vertragspflichten verstoßen und dieses Fehlverhalten komme als wichtiger Grund iSv § 626 Abs. 1 BGB an sich in Betracht.Auch eine vorsichtigere Handhabung des Cannabisverbots bei einer Anwendung zu medizinischen Zwecken wird zumindest diskutiert (BVerfG 20. Januar 2000 aaO).
- VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 1979/01
Keine Erlaubnis zum Cannabisgebrauch für Heil- und Linderungszwecke
Der Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99 - sei dahingehend zu verstehen, dass die Erlaubniserteilung einer Vielzahl von Betroffenen diene und also eine Ausstrahlungswirkung auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung habe und nicht lediglich einer einzelnen Person diene.Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20.01.2000, mit dem eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, darauf hingewiesen, dass auch die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung, die als Gesetzeszweck in der Regelung der Versagungsgründe unter § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG genannt wird, ein öffentlicher Zweck ist, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.01.2000 - 2 BvR 2382-2389/99 - , NJW 2000, 3126.
Der Auffassung, dass § 3 Abs. 2 BtMG die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Zweck einer Einzelfalltherapie nicht vorsieht, steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99 - nicht entgegen.
- VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 8135/02
Keine Erlaubnis zum Cannabisgebrauch für Heil- und Linderungszwecke
6 BtMG genannt wird, ein öffentlicher Zweck ist, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.01.2000 - 2 BvR 2382-2389/99 - , NJW 2000, 3126.Der Auffassung, dass § 3 Abs. 2 BtMG die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Zweck einer Einzelfalltherapie nicht vorsieht, steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 - nicht entgegen.
- VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 1023/01
Auch chronisch Kranke dürfen kein Cannabis erwerben // Keine Ausnahmegenehmigung …
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20.01.2000, mit dem eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, darauf hingewiesen, dass auch die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung, die als Gesetzeszweck in der Regelung der Versagungsgründe unter § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG genannt wird, ein öffentlicher Zweck ist, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.01.2000 - 2 BvR 2382-2389/99 - , NJW 2000, 3126.Der Auffassung, dass § 3 Abs. 2 BtMG die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Zweck einer Einzelfalltherapie nicht vorsieht, steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99 - nicht entgegen.
- VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 8281/01
Keine Erlaubnis zum Cannabisgebrauch für Heil- und Linderungszwecke
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss, mit dem eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, darauf hingewiesen, dass auch die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung, die als Gesetzeszweck in der Regelung der Versagungsgründe unter § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG genannt wird, ein öffentlicher Zweck ist, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.01.2000 - 2 BvR 2382-2389/99 - , NJW 2000, 3126.Der Auffassung, dass § 3 Abs. 2 BtMG die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Zweck einer Einzelfalltherapie nicht vorsieht, steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 - nicht entgegen.
- VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 36/02
Keine Erlaubnis zum Cannabisgebrauch für Heil- und Linderungszwecke
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss, mit dem eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, darauf hingewiesen, dass auch die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung, die als Gesetzeszweck in der Regelung der Versagungsgründe unter § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG genannt wird, ein öffentlicher Zweck ist, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.01.2000 - 2 BvR 2382-2389/99 - , NJW 2000, 3126.Der Auffassung, dass § 3 Abs. 2 BtMG die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Zweck einer Einzelfalltherapie nicht vorsieht, steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 - nicht entgegen.
- OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 3 Ss 187/03 Möglichen Bedenken, welche sich in den atypisch gelagerten Fällen eines Cannabiskonsums zur Linderung schwerer Gesundheitsbeeinträchtigungen aus dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot ergeben können, ist gegebenenfalls durch eine erweiternde Auslegung der Erlaubnisnorm des § 3 Abs. 2 BtMG Rechnung zu tragen (vgl. hierzu BVerfG NJW 2000, 3126).
- OVG Niedersachsen, 19.07.2000 - 12 M 2617/00
Fahreignung und Cannabiskonsum;; Benennen; Benennung; Bezeichnen; Cannabiskonsum; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 13 E 1542/06
Betäubungsmittelrecht: Ablehnung des Antrags auf Anbauerlaubnis wegen fehlender …
- OLG Jena, 19.08.2004 - 1 VAs 5/04
Justizverwaltungsakt
