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   BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08   

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BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08 (https://dejure.org/2008,25943)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08 (https://dejure.org/2008,25943)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 (https://dejure.org/2008,25943)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
    Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 f.]; - 75, 1 [19]; - 108, 129 [136 f.]; BVerfGK 3, 159 [163]).

    Auch in Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 108, 129 [137]; BVerfGK 2, 82 [85]).

    Daher ist die von dem Oberlandesgericht geäußerte Erwartung, dass die Behandlung des Beschwerdeführers in der Republik Belarus von der Bundesregierung besonders beobachtet wird, ebenso nachvollziehbar, wie die Annahme, dass ein Verstoß gegen die genannten völkerrechtlichen Verpflichtungen das gegenseitige Vertrauen als unabdingbare Grundlage des Auslieferungsverkehrs nachhaltig enttäuschen würde (vgl. BVerfGE 108, 129 [140 ff.]).

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
    Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 f.]; - 75, 1 [19]; - 108, 129 [136 f.]; BVerfGK 3, 159 [163]).

    b) Das Oberlandesgericht hat schließlich zutreffend seinen Entscheidungen die Auffassung zugrunde gelegt, dass eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung grundsätzlich geeignet ist, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 [224]; - 109, 38 [62]; BVerfGK 2, 165 [172 f.]; 3, 159 [165]; 6, 13 [19]; 6, 334 [343]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 -, juris).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
    Zu den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde zählt insoweit auch die Darlegung, inwieweit durch die angegriffene Entscheidung das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 [87]).
  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
    b) Das Oberlandesgericht hat schließlich zutreffend seinen Entscheidungen die Auffassung zugrunde gelegt, dass eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung grundsätzlich geeignet ist, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 [224]; - 109, 38 [62]; BVerfGK 2, 165 [172 f.]; 3, 159 [165]; 6, 13 [19]; 6, 334 [343]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 -, juris).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
    b) Das Oberlandesgericht hat schließlich zutreffend seinen Entscheidungen die Auffassung zugrunde gelegt, dass eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung grundsätzlich geeignet ist, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 [224]; - 109, 38 [62]; BVerfGK 2, 165 [172 f.]; 3, 159 [165]; 6, 13 [19]; 6, 334 [343]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 -, juris).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
    Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 f.]; - 75, 1 [19]; - 108, 129 [136 f.]; BVerfGK 3, 159 [163]).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestätigung der

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
    Sie hat sich damit - auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, die ebenfalls Vertragsstaat der genannten Konventionen ist - völkerrechtlich zur Einhaltung der in diesen Verträgen normierten völkerrechtlichen Standards, zu denen neben dem Schutz vor Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 7 IPBR, Art. 2 und 16 UN-Antifolterkonvention) und der Garantie menschenwürdiger Haftbedingungen (Art. 10 IPBR) auch verfahrensrechtliche Mindestgarantien (Art. 14 IPBR) gehören, verpflichtet (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
    Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 f.]; - 75, 1 [19]; - 108, 129 [136 f.]; BVerfGK 3, 159 [163]).
  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
    b) Das Oberlandesgericht hat schließlich zutreffend seinen Entscheidungen die Auffassung zugrunde gelegt, dass eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung grundsätzlich geeignet ist, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 [224]; - 109, 38 [62]; BVerfGK 2, 165 [172 f.]; 3, 159 [165]; 6, 13 [19]; 6, 334 [343]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 -, juris).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
    b) Das Oberlandesgericht hat schließlich zutreffend seinen Entscheidungen die Auffassung zugrunde gelegt, dass eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung grundsätzlich geeignet ist, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 [224]; - 109, 38 [62]; BVerfGK 2, 165 [172 f.]; 3, 159 [165]; 6, 13 [19]; 6, 334 [343]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 -, juris).
  • BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03

    Keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen Auslieferung nach Spanien auf

  • OLG Dresden, 29.09.2008 - Ausl 33/08

    Weißrussland

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung ist grundsätzlich geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Derartige Überprüfungen und Erhebungen sind aber stets Sache des Staates, der das Strafverfahren betreibt und um Auslieferung ersucht, nicht Sache des um die Auslieferung ersuchten Staates (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 -, juris, Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2019 - 2 AuslA 96/18

    Auslieferung zur Strafverfolgung nach Weißrussland wegen des Vorwurfs der

    Die weißrussische Generalstaatsanwaltschaft hat auf die durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main veranlasste Anfrage - wie in anderen Fällen auch (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 2 AuslA 160/16; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 144 sowie BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 = BeckRS 2011, 48310) - am 11. Mai 2018 die Zusicherung abgeben, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung und fortdauernden Inhaftierung in einer Haftanstalt untergebracht werden wird, die den Anforderungen der EMRK vom 4. November 1950 und den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen/Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen vom 11. Januar 2006 entspricht und dass Beamten der deutschen Botschaft in der Republik Belarus Besuche des Verfolgten mit dessen Zustimmung genehmigt werden.

    Es ist nicht zu erwarten, dass Weißrussland diese für den vorliegenden Fall gegebene Zusicherung verletzt, da ein Verstoß gegen die genannten völkerrechtlichen Verpflichtungen und insbesondere die gegebene Zusicherung das gegenseitige Vertrauen als unabdingbare Grundlage des Auslieferungsverkehrs nachhaltig enttäuschen würde (vgl. BVerfGE 108, 129 sowie Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08).

    Durch die vorliegenden völkerrechtlich verbindlichen Zusicherungen der Generalstaatsanwaltschaft Belarus, an deren Belastbarkeit nach den auch durch das Auswärtige Amt übermittelten Informationen kein Zweifel besteht und die von dort ausweislich der bisher durchgeführten Monitoring-Besuche einer Überprüfung unterzogen werden, ist ausreichend sichergestellt, dass der Verfolgte auch während seiner Inhaftierung während der Untersuchungshaft und im Falle einer nachfolgenden Verurteilung auch während der Strafhaft trotz der allgemein bestehenden Defizite, auf die der Rechtsbeistand des Verfolgten hingewiesen hat, nach seiner Auslieferung keiner konventionswidrigen Behandlung unterworfen werden wird (vgl. auch BVerfG vom 8. April 2004 - 2 BvR 253/04 und vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08).

  • KG, 15.02.2019 - 4 AuslA 10/18

    Auslieferung an Belarus

    Ob und in welchem Umfang die Vorwürfe im Einzelfall begründet sind, ist keine Frage der beiderseitigen Strafbarkeit, sondern der Berechtigung des Tatvorwurfs, deren Prüfung grundsätzlich Sache des Staates ist, der das Strafverfahren betreibt und um Auslieferung ersucht, nicht Sache des um die Auslieferung ersuchten Staates (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 - [juris Rn. 15] mwN).

    Aber auch im vertraglosen Auslieferungsverkehr bildet die Tatverdachtsprüfung die nur bei Vorliegen besonderer Umstände gebotene Ausnahme (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2008, aaO).

  • KG, 15.10.2012 - 151 AuslA 114/12

    Grundsätzlich keine Tatverdachtsprüfung im Auslieferungsverfahren nach EuAlÜbk,

    Die daher erforderliche Überprüfung der Zeugenaussagen im Rahmen einer speziellen Beweiswürdigung ist aber - wie die Beweiserhebung selbst - stets Sache des Staates, der das Strafverfahren betreibt und um Auslieferung ersucht, nicht Sache des um die Auslieferung ersuchten Staates (vergleiche BVerfG, 9. Dezember 2008, 2 BvR 2386/08, juris).

    Derartige Überprüfungen und Erhebungen sind aber stets Sache des Staates, der das Strafverfahren betreibt und um Auslieferung ersucht, nicht Sache des um die Auslieferung ersuchten Staates (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 - [bei juris]).

  • OLG Brandenburg, 29.07.2019 - 53 AuslA 66/17

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Auslieferungsverfahren

    Die Verletzung der gerichtlichen Pflicht, den Vortrag des Verfolgten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, muss sich aus den besonderen Umständen des Falls ergeben (BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2008, 2 BvR 2386/08, zit. n. juris.).
  • KG, 20.01.2014 - 151 AuslA 184/13

    Erforderlichkeit einer Nachtragsentscheidung; Tatverdachtsprüfung in

    Anders als in einem Fall, in dem der Verfolgte durch Vorlage von amtlichen Urkunden eindeutig - ohne dass eigene Ermittlungen der Behörden des ersuchten Staates zur Überprüfung des Vorbringens notwendig wären - nachweist, dass er zur fraglichen Zeit nicht am Tatort gewesen sein kann (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1974, 1632, 1633), genügt für die Annahme besonderer Gründe im Sinne von § 10 Abs. 2 IRG weder ein von einem Zeugen bestätigtes Alibi, nicht am Tatort gewesen zu sein, noch die Benennung von - zumal nicht sofort zur Verfügung stehender - Alibizeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 - [juris]; OLG Karlsruhe aaO; Lagodny/Schomburg/Hackner aaO, Rn. 47 mwN).
  • OLG Bremen, 13.02.2014 - 1 AuslA 20/13

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei konkreten Anhaltspunkten für

    Maßstab für diese verfassungsrechtlich gezogene Grenze im Auslieferungsverfahren sind, soweit die Behandlung des Verfolgten im ersuchenden Staat in Rede steht, allerdings nicht die Grundrechte und sonstigen rechtsstaatlichen Gewährleistungen des Grundgesetzes in der Ausprägung, wie sie auf rein innerstaatliche Sachverhalte Anwendung finden (BVerfG, Beschluss vom 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08 - zit. n. juris).
  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 144/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

    Ebenso wenig, wie beispielsweise das von einem Zeugen bestätigte Alibi oder die Benennung eines Alibizeugen zur Annahme besonderer Umstände im Sinne des § 10 Abs. 2 IRG führt (vgl. Senat aaO; OLG Dresden, Beschluss vom 29. September 2008 - OLG Ausl 33/08 - [juris]; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 - [juris]), gibt die hier vorgelegte Erklärung eines von dem Verfolgten beauftragten finnischen Rechtsanwalts, eine von diesem vorgenommene - zudem ersichtlich nicht ins Einzelne gehende - Überprüfung des finnischen Aktenmaterials habe keine Anhaltspunkte für eine Belastung des Verfolgten gegeben, Anlass für eine Tatverdachtsprüfung.
  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 5 C 14.2155

    Einbürgerung; Aufgabe bisheriger Staatsangehörigkeit

    Ebenso wenig ist hier der Frage nachzugehen, ob der Kläger die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat oder ob diese möglicherweise bereits verjährt sein könnten; auch dies sowie die Aufklärung des Sachverhaltes ist Sache des Staates, der das Strafverfahren betreibt (BVerfG, B.v. 9.12.2008 - 2 BvR 2386/08 - juris Rn. 15).
  • OLG Rostock, 30.08.2011 - 2 Ausl 28/11

    Auslieferung eines mutmaßlichen Straftäters an die Republik Belarus -

  • OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an Ungarn

  • OLG Frankfurt, 26.08.2022 - 1 Ws 21/22
  • OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
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