Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 16.02.2009

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   BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvR 239/09   

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BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvR 239/09 (https://dejure.org/2009,13426)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2009 - 2 BvR 239/09 (https://dejure.org/2009,13426)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2009 - 2 BvR 239/09 (https://dejure.org/2009,13426)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gem. § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

  • Judicialis

    BVerfGG § 34 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2
    Voraussetzungen für eine Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gem. § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ( BVerfGG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung offensichtlich

    Eine sorgfältige Abwägung hätte den Beschwerdeführer zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerden offensichtlich aussichtslos waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 374/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung einer offensichtlich

    Eine dermaßen sorgfältige Abwägung hätte zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
  • BVerfG, 03.03.2017 - 2 BvR 250/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten aufgrund der

    Eine sorgfältige Abwägung hätte den Bevollmächtigten des Beschwerdeführers zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos war (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
  • BVerfG, 15.06.2016 - 2 BvR 528/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Verletzung von Rechten

    Eine sorgfältige Abwägung hätte den Beschwerdeführer zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos war (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.02.2009 - 2 BvR 161/09   

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https://dejure.org/2009,7949
BVerfG, 16.02.2009 - 2 BvR 161/09 (https://dejure.org/2009,7949)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.2009 - 2 BvR 161/09 (https://dejure.org/2009,7949)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 2 BvR 161/09 (https://dejure.org/2009,7949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Wenn es sein muss gehe ich zum Verfassungsgericht" - bei 5 Euro Geldbuße gibt's da aber nur eine Missbrauchsgebühr!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Missbrauchsgebühr II - IV

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen 5,- EUR Bußgeldbescheid wegen Falschparkens ist unzulässig - Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr

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