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   BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08   

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BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08 (https://dejure.org/2010,3615)
BVerfG, Entscheidung vom 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08 (https://dejure.org/2010,3615)
BVerfG, Entscheidung vom 16. September 2010 - 2 BvR 2394/08 (https://dejure.org/2010,3615)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Klageerzwingungsverfahren - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von zentralem Parteivorbringen in angegriffenem Beschluss nicht erkennbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 339 StGB, § 172 Abs 2 S 1 StPO, § 172 Abs 3 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Klageerzwingungsverfahren - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von zentralem Parteivorbringen in angegriffenem Beschluss nicht erkennbar - hier: Nichtberücksichtigung von ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ausschließlich bei Hinweisen auf eine fehlende Kenntnisnahme des Vorbringens eines Beteiligten durch das Gericht; Hinweis auf die fehlende Kenntnisnahme des Vorbringens eines Beteiligten durch das Gericht bei ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Klageerzwingungsverfahren - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von zentralem Parteivorbringen in angegriffenem Beschluss nicht erkennbar - hier: Nichtberücksichtigung von ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Klageerzwingungsverfahren - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von zentralem Parteivorbringen in angegriffenem Beschluss nicht erkennbar - hier: Nichtberücksichtigung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ausschließlich bei Hinweisen auf eine fehlende Kenntnisnahme des Vorbringens eines Beteiligten durch das Gericht; Hinweis auf die fehlende Kenntnisnahme des Vorbringens eines Beteiligten durch das Gericht bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Nicht nachvollziehbar” ist nicht schön

  • jf-archiv.de (Pressebericht, 10.10.2010)

    Karlsruhe als letzte Rettung: Der Fall des Bonner Regierungsdirektors Josef Schüßlburner läßt Zweifel an der Unabhängigkeit einiger Richter aufkommen

Sonstiges

  • suite101.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 30.06.2011)

    Rechtsbeugung im Amt oder Dilettantismus?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 83
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08
    Die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).

    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 ; 34, 344 ; 47, 182 ).

    Denn grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Vorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 40, 101 ; 47, 182 ).

    Die Gerichte sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 ; 42, 364 ; 47, 182 ).

    Deshalb müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 27, 248 ; 42, 364 ; 47, 182 ).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (BVerfGE 86, 133 ; vgl. auch BVerfGE 47, 182 ).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ).

    Die Gerichte sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 ; 42, 364 ; 47, 182 ).

    Deshalb müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 27, 248 ; 42, 364 ; 47, 182 ).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08
    Einen früheren, im selben Klageerzwingungsverfahren ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts, der den Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung als unzulässig ablehnte, hat das Bundesverfassungsgericht aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2008 - 2 BvR 967/07 -, juris).

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies die Generalstaatsanwaltschaft Köln zurück (vgl. die nähere Darstellung im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2008 - 2 BvR 967/07 -, juris).

    Der Beschluss verletzte die Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 19 Abs. 4 und Art. 3 Abs. 1 GG, indem das Oberlandesgericht die Darlegungsanforderungen im Rahmen der Zulässigkeit des Klageerzwingungsantrags überspannt hatte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2008 - 2 BvR 967/07 -, juris).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08
    Die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (BVerfGE 86, 133 ; vgl. auch BVerfGE 47, 182 ).

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 51 Zs 606/06

    Klageerzwingungsverfahren zwecks Verfolgung einer behaupteten Rechtsbeugung unter

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 21. Oktober 2008 - 51 Zs 606/06 - 25/07 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Dieser Beschluss sowie der auf die Gehörsrüge hin ergangene Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 5. Dezember 2008 - 51 Zs 606/06 - 25/07 - werden aufgehoben.

  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08
    Diese subjektiven Beweggründe sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für das Vorliegen eines schwerwiegenden Rechtsverstoßes im Sinne des Rechtsbeugungstatbestands von Bedeutung (vgl. BGHSt 47, 105 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08
    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08
    Wird eine gerichtliche Entscheidung wegen eines Grundrechtsverstoßes aufgehoben, erstreckt sich die Aufhebung auch auf nachfolgende Entscheidungen, welche auf Rechtsbehelfe hin ergangen sind und die vorangegangene Entscheidung bestätigen (vgl. BVerfGE 4, 412 ).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08
    Deshalb müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 27, 248 ; 42, 364 ; 47, 182 ).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08
    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 ; 34, 344 ; 47, 182 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01

    Keine Verletzung von GG Art 1 Abs 1, Art 3 Abs 1, Art 101 Abs 1 S 2 durch

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Die für die Entscheidung des Falls maßgeblichen verfassungsrechtlichen Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 22, 83 ; 47, 182 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ; 86, 133 ; BVerfGK 18, 83 ).

    Es ist jedoch verpflichtet, die wesentlichen Rechts- und Tatsachenausführungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfGK 18, 83 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14 -, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 682/12 -, Rn. 19).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 30/21

    Messverfahren, Rohmessdaten, Nichtspeicherung, Verwertbarkeit

    Der wesentliche, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienende Vortrag muss demnach regelmäßig in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 -, juris Rn. 23; Kammerbeschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2394/08 -, juris Rn. 14).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - VGH B 15/15

    Klageerzwingungsverfahren, Begründungspflicht

    Der wesentliche, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienende Vortrag muss demnach regelmäßig in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2394/08 -, juris, Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16

    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche erneute Verfassungsbeschwerde gegen die

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 18, 83 ).
  • BVerfG, 26.09.2012 - 2 BvR 938/12

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag bzgl

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. September 2010 - 2 BvR 2394/08 -, juris, Rn. 14).

    Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfGK 10, 41 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. September 2010, a.a.O.).

    Gleichfalls aufzuheben ist der mitangegriffene Beschluss des Landgerichts vom 27. März 2012, weil sich die Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen ein grundrechtsgleiches Recht auch auf nachfolgende Entscheidungen erstreckt, welche auf Rechtsbehelfe hin ergangen sind und die vorangegangene Entscheidung bestätigen (vgl. BVerfGE 4, 412 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. September 2010, a.a.O., Rn. 22).

  • BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 425/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Der den Gehörsverstoß perpetuierende Beschluss des Amtsgerichts vom 16. Januar 2012 ist ebenfalls aufzuheben (vgl. BVerfGE 4, 412 ; BVerfGK 18, 83 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2012 - 2 BvR 938/12 -, juris), und die Sache ist an das Amtsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG).
  • OVG Hamburg, 23.01.2024 - 2 Bf 213/23
    Es verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschl. v. 16.9.2010, 2 BvR 2394/08, BVerfGE 18, 83, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.08.2023 - 1 BvR 1654/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen

    Er verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. September 2010 - 2 BvR 2394/08 -, Rn. 14).

    Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfGK 10, 41 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. September 2010 - 2 BvR 2394/08 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2012 - 2 BvR 938/12 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14

    Strafvollzugsrecht (effektiver Rechtsschutz bei der Rechtsbeschwerde; Nachprüfung

    Die geltend gemachte Grundrechtsverletzung hat besonderes Gewicht, da zu besorgen ist, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ohne eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch künftig nicht hinreichend gewahrt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2000 - 1 BvR 1059/00 -, juris, Rn. 12; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2011 - 2 BvR 449/11 -, juris, Rn. 25), und die angegriffene Entscheidung in ihrer Wirkung geeignet ist, Strafgefangene und im Maßregelvollzug Untergebrachte von der Wahrnehmung ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten abzuhalten (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 6, 353 ; 18, 83 ).
  • VerfGH Bayern, 27.08.2013 - 103-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags

    38 Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (BVerfG vom 19.5.1992 = BVerfGE 86, 133/146; BVerfG vom 16.9.2010 Az. 2 BvR 2394/08; BVerfG vom 17.1.2012 Az. 1 BvR 885/11; BVerfG vom 14.3.2013 Az. 1 BvR 1457/12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann unter diesem Gesichtspunkt auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs auch dann zu schließen sein, wenn die Begründung einer Entscheidung auf der Basis des Tatsachenvortrags eines Verfahrensbeteiligten nicht nachvollziehbar und unverständlich ist und sie nur dadurch erklärt werden kann, dass der Vortrag nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen wurde (BVerfG vom 16.9.2010 Az. 2 BvR 2394/08).

  • BGH, 18.07.2011 - NotZ(Brfg) 1/11

    Besetzung einer Notarstelle: Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts

  • BVerfG, 14.02.2019 - 2 BvR 1457/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von zentralem

  • BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18

    Recht auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von Prozesskostenhilfe aufgrund

  • VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 54/21

    Verfassungsbeschwerde begründet; Rechtliches Gehör; Rechtsschutzbedürfnis;

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 72/19

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Prozesskostenhilfe;

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 17/11

    Ermessensspielraum der Justizverwaltung bei Besetzung einer Notarstelle:

  • StGH Hessen, 18.04.2012 - P.St. 2336

    Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 8.11
  • BVerwG, 30.03.2011 - 2 A 12.10
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2011 - 4 L 182/10

    Zusammenfassung von mehreren Kläranlagen; öffentliche Einrichtung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2022 - 5 A 256/20

    Beschlagnahme von Sachen Dritter an Verein zur Förderung seines

  • BVerwG, 15.06.2011 - 4 C 3.11

    Keine Nichtigkeit von städtebaulichen Verträgen wegen § 11 Abs. 2 S. 2 BauGB

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 9.11
  • VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 ZB 11.2028

    Rechtsanwaltsversorgung; abgelehnter Antrag auf Zulassung der Berufung;

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