Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95, 2 BvR 2429/95, 2 BvR 2508/95, 2 BvR 2509/95, 2 BvR 2574/95   

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https://dejure.org/1996,4337
BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95, 2 BvR 2429/95, 2 BvR 2508/95, 2 BvR 2509/95, 2 BvR 2574/95 (https://dejure.org/1996,4337)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95, 2 BvR 2429/95, 2 BvR 2508/95, 2 BvR 2509/95, 2 BvR 2574/95 (https://dejure.org/1996,4337)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 1996 - 2 BvR 2409/95, 2 BvR 2429/95, 2 BvR 2508/95, 2 BvR 2509/95, 2 BvR 2574/95 (https://dejure.org/1996,4337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; GG Art. 16a
    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.03.1995 - 2 BvR 2148/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren bei der Behandlung von

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95
    Weder bestehe in dieser Hinsicht derzeit eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung (hierzu verweisen die Beschwerdeführer auf die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. April 1995 - 4 L 18/95 - und vom 22. Juni 1995 - 4 L 30/94 -) noch lägen hierzu eindeutige und widerspruchsfreie Auskünfte und Stellungnahmen sachverständiger Stellen vor (vgl. zu den Voraussetzungen des "Offensichtlichkeitsurteils" bei kollektiver Verfolgungssituation grundlegend BVerfGE 65, 76 [97]; zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn das Bundesamt die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens abgelehnt hat und das Verwaltungsgericht "durchentscheidet", vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. März 1995 - 2 BvR 2148/94 - InfAuslR 1995, 342).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95

    Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Notstandsgebiete, Verfolgungsdichte,

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95
    Weder bestehe in dieser Hinsicht derzeit eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung (hierzu verweisen die Beschwerdeführer auf die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. April 1995 - 4 L 18/95 - und vom 22. Juni 1995 - 4 L 30/94 -) noch lägen hierzu eindeutige und widerspruchsfreie Auskünfte und Stellungnahmen sachverständiger Stellen vor (vgl. zu den Voraussetzungen des "Offensichtlichkeitsurteils" bei kollektiver Verfolgungssituation grundlegend BVerfGE 65, 76 [97]; zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn das Bundesamt die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens abgelehnt hat und das Verwaltungsgericht "durchentscheidet", vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. März 1995 - 2 BvR 2148/94 - InfAuslR 1995, 342).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95
    Weder bestehe in dieser Hinsicht derzeit eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung (hierzu verweisen die Beschwerdeführer auf die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. April 1995 - 4 L 18/95 - und vom 22. Juni 1995 - 4 L 30/94 -) noch lägen hierzu eindeutige und widerspruchsfreie Auskünfte und Stellungnahmen sachverständiger Stellen vor (vgl. zu den Voraussetzungen des "Offensichtlichkeitsurteils" bei kollektiver Verfolgungssituation grundlegend BVerfGE 65, 76 [97]; zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn das Bundesamt die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens abgelehnt hat und das Verwaltungsgericht "durchentscheidet", vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. März 1995 - 2 BvR 2148/94 - InfAuslR 1995, 342).
  • VGH Hessen, 17.07.1995 - 12 UE 2621/94

    Inländische Fluchtalternative für Kurden aus den Notstandsprovinzen der

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95
    Es kann hier offenbleiben, ob eine vereinzelt gebliebene abweichende obergerichtliche Entscheidung der Feststellung, es liege für die Beurteilung einer kollektiven Verfolgungssituation eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung vor, auch dann noch entgegensteht, wenn danach eine Reihe anderer Obergerichte in Kenntnis dieser Entscheidung oder sogar in ausdrücklicher Auseinandersetzung mit ihr die zugrunde gelegten Erkenntnismittel anders gewürdigt und einen gegenteiligen Standpunkt vertreten haben (vom Bestehen einer inländischen Fluchtalternative für Kurden in den westlichen Landesteilen der Türkei gehen entgegen der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts unter Aufrechterhaltung ihrer bisherigen Rechtsprechung weiterhin aus: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Juni 1995 - 11 L 6277/91 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Juli 1995 - 12 UE 2621/94 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24. Juli 1995 - 11 BA 93-31837 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen, Beschlüsse vom 6. Juli 1995 - 25 A 3781/95.A - und vom 23. Oktober 1995 - 25 A 6148/95.A -).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95
    Denn es ist nicht ersichtlich und wird von den Beschwerdeführern auch nicht dargelegt, daß sie angesichts der vom zuständigen Oberverwaltungsgericht mit dem genannten Urteil vorgenommenen grundsätzlichen Klärung von Tatsachen- und Rechtsfragen, die mit der geltend gemachten kollektiven Verfolgungssituation in Zusammenhang stehen, im Falle einer Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen und Zurückverweisung der Sachen an das Verwaltungsgericht im Ergebnis mit günstigeren Entscheidungen rechnen könnten (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.1995 - 4 L 30/94
    Auszug aus BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95
    Weder bestehe in dieser Hinsicht derzeit eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung (hierzu verweisen die Beschwerdeführer auf die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. April 1995 - 4 L 18/95 - und vom 22. Juni 1995 - 4 L 30/94 -) noch lägen hierzu eindeutige und widerspruchsfreie Auskünfte und Stellungnahmen sachverständiger Stellen vor (vgl. zu den Voraussetzungen des "Offensichtlichkeitsurteils" bei kollektiver Verfolgungssituation grundlegend BVerfGE 65, 76 [97]; zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn das Bundesamt die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens abgelehnt hat und das Verwaltungsgericht "durchentscheidet", vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. März 1995 - 2 BvR 2148/94 - InfAuslR 1995, 342).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    b) Zum anderen ist nicht ersichtlich und von der Beschwerdeführerin auch nicht dargelegt (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG; vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1999 - 2 BvR 397/94 -, NJW 1999, S. 3479 ), dass die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt wäre (vgl. § 93a Abs. 2 lit. b BVerfGG).

    aa) Diese Voraussetzung ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Beschwerdeführer sein vor den Fachgerichten verfolgtes Begehren nicht (mehr) erreichen kann (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. -, juris, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juli 2000 - 2 BvR 1429/98 -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1429/98

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 trotz

    Die von dem Verwaltungsgericht zur Begründung seines Offensichtlichkeitsurteils in Bezug genommene Entscheidung der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. - (veröffentlicht in Juris sowie in AuAS 1996, S. 117 f.) ist jedenfalls nicht geeignet, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu stützen.

    Angesichts dessen ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer im Falle einer Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht im Ergebnis mit einer günstigeren Entscheidung rechnen könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. -, AuAS 1996, S. 117 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16

    Syrien - unzureichende Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der

    Auch bei divergierender obergerichtlicher Rechtsprechung gilt dies jedenfalls, wenn sich das angegangene Oberverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung mit der Bewertung des Erkenntnismaterials zu einer bestimmten Tatsachenfrage durch das andere Oberverwaltungsgericht auseinandergesetzt hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 -, juris).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 trotz

    Die von dem Verwaltungsgericht zur Begründung seines Offensichtlichkeitsurteils in Bezug genommene Entscheidung der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. - (veröffentlicht in Juris sowie in AuAS 1996, S. 117 f.) ist jedenfalls nicht geeignet, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu stützen.

    Angesichts dessen ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer im Falle einer Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht im Ergebnis mit einer günstigeren Entscheidung rechnen könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. -, AuAS 1996, S. 117 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - A 12 S 1092/96

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden verneint; inländische Fluchtalternative

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (s. zuletzt die - in Übereinstimmung mit der im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95 - u.a. als "gefestigte obergerichtliche" wiedergegebenen u.g. Rechtsprechung, die nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 02.04.1996 BayVBl. 1996, 560, ersichtlich nicht "überprüfungsbedürftig" ist  ergangenen - o.g. und vorab mitgeteilten Senatsurteile) steht kurdischen Volkszugehörigen in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, gegenwärtig und auf absehbare Zeit, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung.
  • BVerfG, 16.11.2000 - 2 BvR 1684/98

    Keine Aufhebung einer verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügenden,

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Beschwerdeführer im Fall einer Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht im Ergebnis mit einer günstigeren Entscheidung rechnen könnten (vgl. BVerfGE 90, 22 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. -, AuAS 1996, S. 117 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2017 - 3 L 69/17

    Verfolgung in Syrien

    Auch bei divergierender obergerichtlicher Rechtsprechung gilt dies jedenfalls, wenn sich das angegangene Oberverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung mit der Bewertung des Erkenntnismaterials zu einer bestimmten Tatsachenfrage durch das andere Oberverwaltungsgericht auseinandergesetzt hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 -, juris).
  • BVerfG, 12.11.2000 - 2 BvR 857/98

    Keine Aufhebung einer nicht den verfassungsmäßigen Anforderungen gerecht

    Dennoch müsste der Verfassungsbeschwerde der Erfolg versagt bleiben: Angesichts der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht ersichtlich, dass die Beschwerdeführer im Fall einer Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht im Ergebnis mit einer günstigeren Entscheidung rechnen könnten (vgl. BVerfGE 90, 22 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. -, AuAS 1996, S. 117 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1998 - A 12 S 2806/96

    Türkei: keine asylrelevante Behandlung der Kurden während des Wehrdienstes oder

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (s. zuletzt die - in Übereinstimmung mit der im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95 - u.a. als "gefestigte obergerichtliche" wiedergegebenen u.g. Rechtsprechung, die nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 02.04.1996 BayVBl. 1996, 560, ersichtlich nicht "überprüfungsbedürftig" ist ergangenen - o.g. und vorab mitgeteilten Senatsurteile) steht kurdischen Volkszugehörigen in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, gegenwärtig und auf absehbare Zeit, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1998 - A 12 S 3033/96

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden nicht wegen verweigerten

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (s. die vorab mitgeteilten Senatsurteile (S. 8), welche in Übereinstimmung mit der im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95 - als "gefestigte obergerichtliche" wiedergegebenen und nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 02.04.1996 BayVBl. 1996, 560, ersichtlich nicht "überprüfungsbedürftigen" u.g. Rechtsprechung sind) steht kurdischen Volkszugehörigen in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, gegenwärtig und auf absehbare Zeit, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung.
  • BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1921/95

    Frage der inländischen Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • VG Sigmaringen, 30.09.2004 - A 5 K 10923/04

    Keine inländische Fluchtalternative bei posttraumatischer Belastungsstörung

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2009 - 4 LA 73/09

    Berufungszulassung, Togo, Grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Divergenzrüge

  • VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99

    Türkei: inländische Fluchtalternative, Betätigung für GCK; gleicher Herkunftsort

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