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   BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06   

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BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06 (https://dejure.org/2006,164)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06 (https://dejure.org/2006,164)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 2 BvR 2428/06 (https://dejure.org/2006,164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten; Reichweite des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter; Europäischer Gerichtshof (EuGH) als gesetzlicher Richter; Offensichtlich unhaltbare Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 234 des Vertrages zur Gründung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; EG Art. 43; ; EG Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 284; BVerfGG § 32; GG Art. 12 Abs. 1
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 48
  • NJW 2007, 1521
  • NVwZ 2007, 950 (Ls.)
  • WM 2007, 183
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
    Im Hinblick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit gehe der Senat davon aus, dass das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten und die Vermittlung solcher Wetten nach dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (NJW 2006, S. 1261) ebenso wie in Bayern weiterhin ordnungsrechtlich unterbunden werden könne.

    Dies gilt jedenfalls, sofern das Land Nordrhein-Westfalen unverzüglich damit beginnt, das bestehende staatliche Sportwettenmonopol konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht auszurichten (vgl. Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006, a.a.O., S. 1267; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, WM 2006, S. 1644 zur Rechtslage in Baden-Württemberg).

    Diese zusätzliche Begründung dafür, dass das behördliche Vollzugsinteresse das Interesse des Beschwerdeführers, vorläufig von der Durchsetzung der Untersagungsverfügung verschont zu bleiben, überwiege, ist ebenfalls nicht zu beanstanden, zumal die Abwehr von Gefahren, die der Bevölkerung durch das Glücksspiel drohen, ein legitimes Ziel staatlicher Maßnahmen ist (vgl. Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006, a.a.O., S. 1263; BVerfGE 102, 197 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (BVerfGE 82, 159 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft aus den dargelegten Gründen nur, ob diese Zuständigkeitsregel in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden ist (BVerfGE 82, 159 ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfGE 82, 159 ).

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
    Dies gilt jedenfalls, sofern das Land Nordrhein-Westfalen unverzüglich damit beginnt, das bestehende staatliche Sportwettenmonopol konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht auszurichten (vgl. Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006, a.a.O., S. 1267; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, WM 2006, S. 1644 zur Rechtslage in Baden-Württemberg).

    Hieraus ergibt sich zugleich - unabhängig von der Frage der Strafbarkeit der Wettvermittlung - ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügung (Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006, a.a.O., S. 1646).

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
    Denn die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes setzt ein besonderes öffentliches Interesse voraus, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 -, BVerfGK 5, 196 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
    Insoweit ist die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig, da der Beschwerdeführer zwar das Ablehnungsgesuch seiner Beschwerdeschrift beigefügt, nicht jedoch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hierüber vorgelegt oder in einer Weise wiedergegeben hat, die eine Beurteilung erlaubt, ob sie mit dem Grundgesetz im Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
  • BVerfG, 20.12.2002 - 1 BvR 2305/02

    Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
    § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt auch im Hinblick auf Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, dass der Beschwerdeführer die behaupteten Grundrechtsverletzungen im Instanzenzug geltend macht (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2002 - 1 BvR 2305/02 -, NJW 2003, S. 418 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
    Denn die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes setzt ein besonderes öffentliches Interesse voraus, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 -, BVerfGK 5, 196 ).
  • BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
    Denn nach den vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. März 2006 formulierten verfassungsrechtlichen Anforderungen ist zwar das in Nordrhein-Westfalen bestehende staatliche Sportwettenmonopol aufgrund seiner derzeitigen Ausgestaltung mit Art. 12 Abs. 1 GG ebenso unvereinbar wie das Sportwettenmonopol in Bayern (Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 -, WM 2006, S. 1646).
  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch im rechtswissenschaftlichen Schrifttum dafür plädiert wird, dass sogar bei Zweifeln an der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorlage an den EuGH nicht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, sondern im Hauptsacheverfahren durchgeführt wird; im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist nach dieser Ansicht eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung der hinsichtlich der maßgeblichen Rechtsfragen verbleibenden Unsicherheiten vorzunehmen (vgl. Jannasch, NVwZ 1999, S. 495 , unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3/97 -, NVwZ 1998, S. 616 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (BVerfGE 93, 1 ).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04

    Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das

  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2006 - 4 B 1060/06

    Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung bzgl. der Vermittlung von Sportwetten;

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

  • BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter -

  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Die Weitergeltung des Verbots für die Übergangszeit und die daran anknüpfenden ordnungsrechtlichen Sanktionen setzten demnach eine Änderung zumindest der konkreten tatsächlichen Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols voraus, wie das Bundesverfassungsgericht mittlerweile in weiteren Entscheidungen mehrfach bestätigt hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 17 f.; Kammerbeschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06, WM 2006, 2326 Tz. 19; Beschl. v. 7.12.2006 - 2 BvR 2428/06, NJW 2007, 1521 Tz. 27).
  • BGH, 26.02.2015 - III ZR 204/13

    Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung

    Dies traf, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28. Februar 2013 (aaO Rn. 3) ausgeführt hat, auch auf die Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen zu, wie das Bundesverfassungsgericht und die Verwaltungsgerichte bestätigt haben (z.B BVerfG, WM 2007, 183, 185; OVG Münster, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 4 B 1060/06, juris Rn. 16 f; VG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2007 - 3 K 162/07, juris Rn. 29 ff).
  • BGH, 16.04.2015 - III ZR 333/13

    Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung

    Dies traf, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28. Februar 2013 (aaO Rn. 3) ausgeführt hat, auch auf die Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen zu, wie das Bundesverfassungsgericht und die Verwaltungsgerichte bestätigt haben (z.B BVerfG, WM 2007, 183, 185; OVG Münster, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 4 B 1060/06, juris Rn. 16 f; VG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2007 - 3 K 162/07, juris Rn. 29 ff).
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