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   BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11   

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https://dejure.org/2011,2075
BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11 (https://dejure.org/2011,2075)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11 (https://dejure.org/2011,2075)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 2 BvR 2449/11 (https://dejure.org/2011,2075)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei offensichtlichem Fehlen besonderer Dringlichkeit - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei offensichtlichem Fehlen besonderer Dringlichkeit - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen der Versagung des Eilrechtsschutzgesuchs eines in einer Maßregelvollzugsklinik Untergebrachten betreffend den Besitz eines von ihm bestellten Computers

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei offensichtlichem Fehlen besonderer Dringlichkeit - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei offensichtlichem Fehlen besonderer Dringlichkeit - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32; BVerfGG § 34 Abs. 2
    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen der Versagung des Eilrechtsschutzgesuchs eines in einer Maßregelvollzugsklinik Untergebrachten betreffend den Besitz eines von ihm bestellten Computers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bundesverfassungsgericht und einstweiliger Rechtsschutz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1041/06

    Erhebung einer Stromkostenpauschale durch JVA - Missbräuchlichkeit des

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11
    Ein Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren ist missbräuchlich, wenn offensichtlich keine besondere Dringlichkeit - zu der auch ein hohes Gewicht der im Fall des Abwartens einer Hauptsacheentscheidung drohenden Nachteile gehört - ihn rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1041/06 -, juris).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NJW 2000, S. 1399 ).
  • BVerfG, 23.02.2009 - 2 BvQ 7/09

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA zur vorläufigen Regelung von

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11
    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NJW 2000, S. 1399 ).
  • BVerfG, 30.05.2012 - 2 BvR 800/12

    Mangels Beschwer bzw mangels Rechtswegerschöpfung offensichtlich unzulässige

    Auch der im Verfahren 2 BvR 1003/12 mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist missbräuchlich, weil offensichtlich keine besondere Dringlichkeit besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2449/11 -, juris Rn. 4) und der Eilantrag nach § 32 BVerfGG zur Inanspruchnahme eines Bearbeitungsvorrangs führt, der einer bedeutungslosen und offensichtlich unzulässigen Sache nicht zusteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 1150/11 -, juris Rn. 6; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2001 - 2 BvR 1271/01 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 2 BvR 1243/12

    Offensichtliche Unzulässigkeit einer vor Rechtswegerschöpfung erhobenen

    Auch der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist missbräuchlich, weil offensichtlich keine besondere Dringlichkeit besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2449/11 -, juris Rn. 4) und der Eilantrag nach § 32 BVerfGG zur Inanspruchnahme eines Bearbeitungsvorrangs führt, der einer bedeutungslosen und offensichtlich unzulässigen Sache nicht zusteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 1150/11 -, juris Rn. 6; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2001 - 2 BvR 1271/01 -, juris Rn. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 15 AS 376/11
    Auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Missbrauchsgebühr nimmt der Senat insoweit Bezug (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2449/11 - m. w. N.).
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