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   BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17   

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BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17 (https://dejure.org/2021,11109)
BVerfG, Entscheidung vom 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17 (https://dejure.org/2021,11109)
BVerfG, Entscheidung vom 16. April 2021 - 2 BvR 2470/17 (https://dejure.org/2021,11109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine erledigte behördliche Ingewahrsamnahme zwecks Sicherung der Abschiebung des Betroffenen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 104 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 62 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 62 Abs 5 AufenthG 2004
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzgl einer erledigten behördlichen Ingewahrsamnahme zwecks Sicherung der Abschiebung des Betroffenen (§§ 62 Abs 3, Abs 5 AufenthG 2004, § 428 FamFG) - Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verneinung des ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzgl einer erledigten behördlichen Ingewahrsamnahme zwecks Sicherung der Abschiebung des Betroffenen (§§ 62 Abs 3, Abs 5 AufenthG 2004, § 428 FamFG) - Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verneinung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz - und die zwischenzeitliche Erledigung

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzgl einer erledigten behördlichen Ingewahrsamnahme zwecks Sicherung der Abschiebung des Betroffenen (§§ 62 Abs 3, Abs 5 AufenthG 2004, § 428 FamFG) - Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verneinung des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet einen möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht, dass die Gerichte generell auch dann noch weiter in Anspruch genommen werden können, um Auskunft über die Rechtslage zu erhalten, wenn damit aktuell nichts mehr bewirkt werden kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

    Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen, die schon das Grundgesetz - wie in den Fällen der Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG - unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 299 ).

    Daher hat eine solche Anordnung, wenn sie rechtswidrig ist, diskriminierenden Charakter und lässt eine auch nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit schutzwürdig erscheinen (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet einen möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    b) Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

    Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen, die schon das Grundgesetz - wie in den Fällen der Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG - unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 299 ).

  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12

    Anordnung von Sicherungshaft für einen aus Spanien eingereisten ghanaischen

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17
    Auch in der Rechtsprechung scheitern Feststellungsanträge, die § 428 Abs. 2 FamFG unterfallen, soweit ersichtlich, nicht daran, dass auch das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft sei (vgl. LG Halle, Beschluss vom 20. August 2019 - 1 T 167/19 -, juris; AG Cuxhaven, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 3 XIV 2269 B -, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12 -, juris, Rn. 13).

    Die Rechtsauffassung, die Feststellung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Ingewahrsamnahme sei Gegenstand der Entscheidung des Amtsgerichts über den Antrag der Behörde gemäß § 428 Abs. 1 FamFG und damit des hiergegen statthaften Beschwerdeverfahrens, deckt sich zwar nicht mit der ganz überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019, § 428 Rn. 3; Drews, in: Prütting/Helms, 5. Aufl. 2020, § 428 Rn. 6; Göbel, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 428 Rn. 3; Wendtland, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2019, § 428 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12 -, juris, Rn. 13).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12

    Die Heiligtümer des Todes

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17
    Um dem aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgenden Gebot effektiven Rechtsschutzes auch in den Fällen Rechnung zu tragen, in denen sich eine Freiheitsentziehung bereits vor Einlegung einer Beschwerde erledigt hat, findet § 62 FamFG auch auf diese Fallkonstellationen Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 -, juris, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 -, juris, Rn. 13; Göbel, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 62 Rn. 10; Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019, § 62 Rn. 4; A. Fischer, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 62 Rn. 7 f.).

    Dass dies dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht genügt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 -, juris, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 -, juris, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 20/13 -, juris, Rn. 10 ff.; A. Fischer, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 62 Rn. 6, 27; Göbel, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 62 Rn. 10 f.).

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17
    Um dem aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgenden Gebot effektiven Rechtsschutzes auch in den Fällen Rechnung zu tragen, in denen sich eine Freiheitsentziehung bereits vor Einlegung einer Beschwerde erledigt hat, findet § 62 FamFG auch auf diese Fallkonstellationen Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 -, juris, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 -, juris, Rn. 13; Göbel, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 62 Rn. 10; Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019, § 62 Rn. 4; A. Fischer, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 62 Rn. 7 f.).

    Dass dies dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht genügt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 -, juris, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 -, juris, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 20/13 -, juris, Rn. 10 ff.; A. Fischer, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 62 Rn. 6, 27; Göbel, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 62 Rn. 10 f.).

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17
    Die angefochtene Entscheidung beruht auch auf dem vorliegenden Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 86, 133 ; 131, 66 ).
  • LG Halle, 20.08.2019 - 1 T 167/19

    Freiheitsentziehungsverfahren: Ingewahrsamnahme eines abgelehnten Asylbewerbers

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17
    Auch in der Rechtsprechung scheitern Feststellungsanträge, die § 428 Abs. 2 FamFG unterfallen, soweit ersichtlich, nicht daran, dass auch das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft sei (vgl. LG Halle, Beschluss vom 20. August 2019 - 1 T 167/19 -, juris; AG Cuxhaven, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 3 XIV 2269 B -, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit stützt sich auf § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen über die Festsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsrechtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2020 - 2 BvR 225/20 -, Rn. 84).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17
    Die angefochtene Entscheidung beruht auch auf dem vorliegenden Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 86, 133 ; 131, 66 ).
  • BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 225/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit stützt sich auf § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen über die Festsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsrechtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2020 - 2 BvR 225/20 -, Rn. 84).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05

    Anspruch eines Häftlings auf Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt -

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 20/13

    Zurückschiebungshaftsache: Frist für einen Feststellungsantrag bei Erledigung der

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 1780/20

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nach dem Strafvollzugsgesetz (Auslegung des

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG bei Ablehnung eines Feststellungsantrags im

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

  • BVerfG, 19.01.2017 - 2 BvR 476/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug (Recht auf effektiven

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BGH, 19.12.2023 - XIII ZB 47/21

    Freiheitsentziehung aufgrund einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung;

    Dies gilt auch dann, wenn die Freiheitsentziehung aufgrund einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung erfolgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. April 2021 - 2 BvR 2470/17, InfAuslR 2021, 289 Rn. 15 mwN).
  • LG Gießen, 19.07.2023 - 7 T 353/22
    Insoweit besteht auch nach der Abschiebung des Betroffenen ein besonders Interesse an der beantragten Feststellung, da mit einer freiheitsentziehenden Maßnahme regelmäßig ein schwerwiegender Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 FamFG begründet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17).

    Hierzu zählen Freiheitsentziehung allgemein, mithin auch Freiheitsentziehungen, die - wie gegenständlich - aufgrund einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung erfolgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17).

    Um dem aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG folgenden Gebot effektiven Rechtsschutzes auch in den Fällen Rechnung zu tragen, in denen sich eine Freiheitsentziehung bereits vor Einlegung einer Beschwerde erledigt hat, findet § 62 FamFG auch auf diese Fallkonstellationen Anwendung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17; BGH, Beschl. v. 05.12.2012 - I ZB 48/12; OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.06.2013 - 17 UF 121/13).

  • BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 76/20

    Über die Fortdauer der Sicherungshaft war entschieden worden. Danach wurde

    Das folgt schon daraus, dass sich dieses Verfahren gegen eine von der gerichtlichen Haftanordnung verschiedene Maßnahme der Freiheitsentziehung (BVerfG, Beschluss vom 16. April 2021 - 2 BvR 2470/17, InfAuslR 2021, 289 Rn. 29) richtet, die einen selbständigen Verfahrensgegenstand bildet (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, juris Rn. 13).
  • LG Wuppertal, 25.10.2021 - 9 T 148/21
    Der Antrag ist gemäß § 62 FamFG zulässig (vgl. BVerfG, 2 BvR 2470/17, juris) und auch fristgerecht im Sinne von § 63 FamFG erhoben worden.In der Sache bleibt er ohne Erfolg.
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