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   BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14   

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BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14 (https://dejure.org/2016,25706)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14 (https://dejure.org/2016,25706)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14 (https://dejure.org/2016,25706)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 102 StPO; § 105 StPO; § 168b Abs. 1 StPO; § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht; Anfangsverdacht; besonders sorgfältige Prüfung der Durchsuchungsvoraussetzungen bei Angaben anonymer Hinweisgeber; Pflicht der Ermittlungsbehörden zur Aktenvollständigkeit; fehlende ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - Verletzung der polizeilichen Pflicht zur vollständigen Aktenführung bei verspäteter Übernahme eines öffentlichen Fahndungsaufrufs in die ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - Verletzung der polizeilichen Pflicht zur vollständigen Aktenführung bei verspäteter Übernahme eines öffentlichen Fahndungsaufrufs in die ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - Verletzung der polizeilichen Pflicht zur vollständigen Aktenführung bei verspäteter Übernahme eines öffentlichen Fahndungsaufrufs in die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fakten - alles muss in die Akten, sonst rechtswidrige Durchsuchung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der anonyme Hinweis - und der Durchsuchungsbeschluss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchungsbeschluss - und die unvollständige Ermittlungsakte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 361
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

    Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht zudem ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem auch in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Der Richter darf die Wohnungsdurchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund einer eigenverantwortlichen Prüfung der Ermittlungen davon überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14
    Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dem Gewicht des Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es außerdem, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und damit eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz vorsieht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Die Einschaltung des Richters soll dabei insbesondere dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14
    Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht zudem ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem auch in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Dem Gewicht des Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es außerdem, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und damit eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz vorsieht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14
    Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ).

    Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht zudem ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem auch in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BGH, 11.12.2013 - 5 StR 240/13

    Verurteilung wegen Einfuhr von 97 kg Kokain rechtskräftig

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14
    Das Gericht muss den Gang des Verfahrens - auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 EMRK - ohne Abstriche nachvollziehen können (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13 -, juris, Rn. 46).

    Es muss in einem rechtsstaatlichen Verfahren jedenfalls schon der bloße Anschein vermieden werden, die Ermittlungsbehörden wollten etwas verbergen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13 -, juris, Rn. 46 und BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 StR 312/15 -, BeckRS 2015, 15773).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem auch in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14
    Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 105, 239 ).
  • BGH, 02.09.2015 - 5 StR 312/15

    Beantragung einer TKÜ unter Berufung auf die Identifizierung des Angeklagten bei

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14
    Es muss in einem rechtsstaatlichen Verfahren jedenfalls schon der bloße Anschein vermieden werden, die Ermittlungsbehörden wollten etwas verbergen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13 -, juris, Rn. 46 und BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 StR 312/15 -, BeckRS 2015, 15773).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14
    Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. dazu auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14
    Dem Gewicht des Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es außerdem, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und damit eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz vorsieht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ; 139, 245 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83

    Führung von Akten durch die Ausländerbehörde

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 2 VAs 1/90

    Anwesenheit ausländischer Beamte bei inländischen Wohnungsdurchsuchungen;

  • LG Regensburg, 05.02.2004 - 1 Qs 111/03

    Strafprozessrecht: Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung

  • LG Offenburg, 15.09.1997 - Qs 114/97

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Beschwerde gegen einen bereits

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

  • LG Karlsruhe, 22.08.2005 - 2 Qs 65/05

    Strafverfahren: Anordnung einer Durchsuchung aufgrund einer anonymen Anzeige

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

  • LG Bad Kreuznach, 10.12.2014 - 2 Qs 134/14

    Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer anonymen Anzeige

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

  • LG Stuttgart, 07.09.2007 - 7 Qs 71/07

    Durchsuchung von Firmenräumlichkeiten aufgrund anonymer Anzeigen; Rechtmäßigkeit

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Jedoch muss das im Vorverfahren tätige Gericht - hier der Ermittlungsrichter in Limburg - den Gang des Verfahrens ohne Abstriche nachvollziehen können, denn es muss in einem rechtsstaatlichen Verfahren schon der bloße Anschein vermieden werden, die Ermittlungsbehörden wollten etwas verbergen (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362 f.).

    Sie trägt die Grundverantwortung für die rechtlich einwandfreie Beschaffung der Beweismittel (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, aaO).

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Schließlich fehlt es mangels substantiierten Vortrags des Beschwerdeführers an tatsächlichen Anhaltspunkten für eine staatlich veranlasste willkürliche Beeinträchtigung seiner Verteidigungsmöglichkeiten oder für eine sonstige Verletzung der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität von Verwaltung und Justiz (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14 -, Rn. 19 m.w.N.) durch eine reduzierte Vorhaltung oder Schaffung bestimmter Daten, die aus Sicht des erkennenden Fachgerichts einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens begründen könnte.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

    Dies folgt bereits aus der Bindung der Verwaltung (und der Justiz) an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Pflicht zur Objektivität (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83, NJW 1983, 2135, und vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361; vgl. ferner Gusy in Barton/Kölbel/Lindemann, Wider die wildwüchsige Entwicklung des Ermittlungsverfahrens (2015), S. 195 ff.).

    Da dieses ein schriftliches Verfahren ist, muss jedes mit der Sache befasste Ermittlungsorgan, auch das Gericht, wenn es im Vorverfahren oder im gerichtlichen Verfahren tätig wird, das bisherige Ergebnis des Verfahrens und seine Entwicklung erkennen können (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362; LR/Erb, 27. Aufl., § 168b Rn. 1, § 160 Rn. 65; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, a.a.O., § 163 Rn. 18 und Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. Rn. 62).

    Es muss in einem rechtsstaatlichen Verfahren schon der bloße Anschein vermieden werden, die Ermittlungsbehörden wollten etwas verbergen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362; BGH, Urteile vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 338 f., vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 281, und vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173; BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 StR 312/15, BeckRS 2015, 15773; vgl. ferner zum Aktenbegriff NdsStGH, Urteil vom 24. Oktober 2014 - StGH 7/13, NordÖR 2015, 16, 19).

    cc) Eingedenk dessen steht es nicht im Belieben der Ermittlungsbehörden, ob sie strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen in den Akten vermerken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. Rn. 62).

    Eine etwaige Aktenunvollständigkeit hat die Staatsanwaltschaft als "Wächterin des Verfahrens" zu vertreten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362 f.; BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173; Wohlers/Schlegel, NStZ 2010, 486, 487; Dallmeyer in FS v. Heintschel-Heinegg (2015), S. 87, 89) und sich Fehler der Ermittlungspersonen ebenso wie deren Kenntnis zurechnen zu lassen.

    aa) Erweist sich später, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Auswahl entgegen einer solcherart abgegebenen konkludenten Vollständigkeitserklärung für die Entscheidung der konkreten gerichtlichen Untersuchungshandlung unvollständig war, so kann dies im Einzelfall den Verlust der hierdurch erlangten Beweismittel besorgen lassen (vgl. G. Schäfer, FS Roxin (2011), S. 1299, 1310; Krehl, StraFo 2018, 265, 271; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2018 - V-6 Kart7/17 (OWi), WuW 2020, 101; vgl. zu amtshaftungsrechtlichen Folgen BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - III ZR 9/03, NJW 2003, 32 33 34 3693, 3696, sowie bereits Urteil vom 29. Mai 1958 - III ZR 38/57, NJW 1959, 35, 37); Versäumnisse ihrer Ermittlungspersonen hat sich die Staatsanwaltschaft wegen ihrer Leitungsfunktion und als aktenführende Stelle im Strafverfahren zurechnen zu lassen (§ 161 StPO, § 152 GVG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362 f.; BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173; Wohlers/Schlegel, NStZ 2010, 486, 487).

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