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   BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17   

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https://dejure.org/2017,18583
BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 (https://dejure.org/2017,18583)
BVerfG, Entscheidung vom 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 (https://dejure.org/2017,18583)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 2 BvR 249/17 (https://dejure.org/2017,18583)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; Art. 58 Abs. 3 BayStVollzG
    Vollzug der Untersuchungshaft (gemeinsame Unterbringung eines Nichtrauchers in einem Haftraum mit einem Raucher; Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit; fortbestehendes Feststellungsinteresse nach Beendigung der Unterbringung; gewichtiger Grundrechtseingriff); ...

  • Burhoff online

    Strafvollzug, Passivrauchen, Verfassungsbeschwerde

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verlegung in einen Nichtraucherraum der Untersuchungshaftanstalt mangels ausreichender Begründung erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 2 Nr 1 GesSchG BY
    Nichtannahmebeschluss: Zum Schutz Strafgefangener vor "Passivrauchen" aufgrund rauchender Mitgefangener - Feststellungsinteresse bei gewichtigen Grundrechtseingriff aufgrund unzureichenden Nichtraucherschutzes - Verfassungsbeschwerde jedoch mangels hinreichender ...

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines nichtrauchenden Häftlings mit rauchenden Mitinsassen in der Untersuchungshaftanstalt; Anspruch des Gefangenen auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal; Eingriff in das Grundrecht ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum Schutz Strafgefangener vor "Passivrauchen" aufgrund rauchender Mitgefangener - Feststellungsinteresse bei gewichtigen Grundrechtseingriff aufgrund unzureichenden Nichtraucherschutzes - Verfassungsbeschwerde jedoch mangels hinreichender ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung eines nichtrauchenden Häftlings mit rauchenden Mitinsassen in der Untersuchungshaftanstalt; Anspruch des Gefangenen auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal; Eingriff in das Grundrecht ...

  • rechtsportal.de

    Unterbringung eines nichtrauchenden Häftlings mit rauchenden Mitinsassen in der Untersuchungshaftanstalt; Anspruch des Gefangenen auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal; Eingriff in das Grundrecht ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zum Schutz Strafgefangener vor "Passivrauchen" aufgrund rauchender Mitgefangener - Feststellungsinteresse bei gewichtigen Grundrechtseingriff aufgrund unzureichenden Nichtraucherschutzes - Verfassungsbeschwerde jedoch mangels hinreichender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafvollzug: Dicke Luft im Knast: Passiv Rauchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 194
  • NJ 2018, 72
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17
    Der Gefangene hat Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal (vgl. BVerfGK 13, 67 ; 20, 249 ).

    Vielmehr muss die Anstalt durch geeignete, von Beschwerden des betroffenen Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen, wie zum Beispiel Rauchmelder, für eine systematische Durchsetzung des gesetzlichen Verbots sorgen (vgl. BVerfGK 20, 249 ).

  • BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 93/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Vorliegen eines besonders schweren

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17
    b) Allerdings hat sich das Oberlandesgericht in dem Beschluss vom 29. Dezember 2016 nicht auf die Feststellung der Unzulässigkeit des Antrags des Beschwerdeführers beschränkt, sondern ergänzend ausgeführt, dieser sei unbegründet, und dies auch so tenoriert (vgl. zum Vorliegen eines besonders schweren Nachteils im Sinne des § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG: BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. März 2017 - 1 BvR 93/14 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17
    aa) Bei der Unterbringung eines nichtrauchenden Häftlings mit rauchenden Mitinsassen ist zu berücksichtigen: Angesichts der nicht auszuschließenden Wirkungen des Passivrauchens (vgl. BVerfGE 121, 317 ) greift die gemeinschaftliche Unterbringung eines nichtrauchenden Gefangenen mit einem rauchenden Mitgefangenen - jedenfalls wenn der Betroffene ihr nicht in gesicherter vollkommener Freiwilligkeit zustimmt - in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) ein.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17
    b) Allerdings hat sich das Oberlandesgericht in dem Beschluss vom 29. Dezember 2016 nicht auf die Feststellung der Unzulässigkeit des Antrags des Beschwerdeführers beschränkt, sondern ergänzend ausgeführt, dieser sei unbegründet, und dies auch so tenoriert (vgl. zum Vorliegen eines besonders schweren Nachteils im Sinne des § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG: BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. März 2017 - 1 BvR 93/14 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17
    Dies begegnet im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG Bedenken, weil dem Betroffenen bei gewichtigen Grundrechtseingriffen auch nach Erledigung einer Maßnahme ein schutzwürdiges Interesse an seiner Rehabilitierung zukommen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17
    Hierzu gehört auch, dass innerhalb der Beschwerdefrist Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt oder inhaltlich wiedergegeben werden müssen, soweit ohne ihre Kenntnis eine Einschätzung, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
  • BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07

    Gemeinschaftsunterbringung von Strafgefangenen - § 201 StVollzG als

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17
    Der Gefangene hat Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal (vgl. BVerfGK 13, 67 ; 20, 249 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17
    aa) Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen werden (vgl. BVerfGE 130, 1 ; stRspr).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22

    Infektionsschutz - Betriebsschließung zur Pandemiebekämpfung

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat, auch Eingriffe in andere, vorbehaltlose Grundrechte sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 19 m.w.N., und 18. Mai 2017 - 2 BvR 249/17 -, juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 274/17

    Nichtraucherschutz auch im Strafvollzug

    Der Anspruch eines nichtrauchenden Gefangenen auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal gebietet es, durch geeignete, von Beschwerden eines Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen, wie zum Beispiel Rauchmelder, für eine systematische Durchsetzung des sich aus § 3 Abs. 1 NiSchG NRW ergebenden gesetzlichen Rauchverbots zu sorgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 - Beschluss vom 20.03.2013 - 2 BvR 67/11 -, juris).

    Denn tatsächlich wäre es in diesem Zusammenhang Aufgabe der Vollzugsbehörde gewesen, durch geeignete, von Beschwerden eines Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen, wie zum Beispiel Rauchmelder, für eine systematische Durchsetzung des sich vorliegend aus § 3 Abs. 1 NiSchG NRW ergebenden gesetzlichen Rauchverbots zu sorgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 - Beschluss vom 20.03.2013 - 2 BvR 67/11 -, jew. zit. n. juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 1/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat, auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.02.2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 19 m. w. N., und v. 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 -, juris Rn. 3, 5).
  • BayObLG, 15.02.2023 - 204 StObWs 490/22

    Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens,

    Hinsichtlich der Belästigung durch rauchende Mitgefangene während der Essenseinnahme kann der Beschwerdeführer angesichts der nicht auszuschließenden gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Passivrauchens einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff geltend machen, wobei insoweit die Anforderungen an das Feststellungsinteresse nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Mai 2017 - 2 BvR 249/17 -, StraFo 2018, 41, juris Rn. 3 bis 5).

    Der Gefangene hat Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Mai 2017 - 2 BvR 249/17 -, StraFo 2018, 41, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Vielmehr muss die Anstalt durch geeignete, von Beschwerden des betroffenen Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen für eine systematische Durchsetzung des gesetzlichen Verbots sorgen [BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Mai 2017 - 2 BvR 249/17 -, StraFo 2018, 41, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschlüsse vom 18. Juli 2017 - III-1 Vollz (Ws) 274/17 -, NStZ-RR 2017, 328, juris Rn. 7, und vom 24. August 2017 - III -1 Vollz (Ws) 288/17, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. November 2018 - 2 Ws 225/18 und 226/18 -, StV 2020, 540, juris Rn. 29; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juni 2020 - V 4 Ws 59/20 -, Justiz 2020, 264, juris Rn. 17; anderer Ansicht OLG München, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 1 W 2163/14, juris Rn. 11, für den Fall, dass sich ein Häftling gegenüber der Anstaltsleitung als Nichtraucher bezeichnet, aber dennoch in der Zelle raucht].

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 2 Ws 225/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an einen

    Die Anstalt muss daher von Amts wegen - durch geeignete, von Beschwerden des betroffenen Nichtrauchers unabhängige - Vorkehrungen für eine systematische Durchsetzung des gesetzlichen Verbots sorgen (BVerfG, NJW 2013, 1943; NJ 2018, 72 m. Anm. Bode; OLG Hamm, NStZ-RR 2017, 328; Beschluss vom 03.07.2014 - III-1 Vollz (Ws) 135/14 -, juris; Beschluss vom 24.08.2017 - III-1 Vollz (Ws) 288/17 -, juris; BeckOK Strafvollzug BW/Grube, a.a.O., § 24 JVollzGB I BW Rn. 3).

    Die Durchsetzung von auf den Schutz von Nichtrauchern zielenden Geboten kann nämlich schon im Hinblick darauf, dass der nichtrauchende Gefangene sich damit der Gefahr von Repressalien seitens der rauchenden Mitgefangenen aussetzen würde, nicht ihm - sei es auch auf dem Weg über die Verbotsdurchsetzung zielende Beschwerden gegen die Anstalt - überlassen bleiben (BVerfG, NJW 2013, 1943; NJ 2018, 72 m. Anm. Bode; OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.2017 - III-1 Vollz (Ws) 288/17 -, juris).

  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

    Es war bereits im Zeitpunkt der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer bezogen auf die Unterbringung in einem Haftraum höchstrichterlich geklärt, dass angesichts der jedenfalls bei unentrinnbarem gemeinsamen Aufenthalt auf engem Raum nicht auszuschließenden Wirkungen des Passivrauchens die gemeinschaftliche Unterbringung eines nichtrauchenden Gefangenen mit einem rauchenden Mitgefangenen - jedenfalls wenn der Betroffene ihr nicht in gesicherter vollkommener Freiwilligkeit zustimmt - in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) eingreift und dass der Gefangene Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal hat (vgl. BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 - juris Rdn. 15 und vom 20. März 2013 - 2 BvR 67/11 - juris Rdn. 23; Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2017 - 2 BvR 249/17 - juris Rdn. 4).
  • OLG Hamm, 24.08.2017 - 1 Vollz (Ws) 288/17

    Nichtraucherschutz; Schutz Strafgefangener vor "Passivrauchen" aufgrund

    Der Anspruch eines nichtrauchenden Gefangenen auf systematische Durchsetzung des sich aus § 3 Abs. 1 NiSchG NRW ergebenden gesetzlichen Rauchverbots durch geeignete Maßnahmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 - Beschluss vom 20.03.2013 - 2 BvR 67/11 -, juris, Senat, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 1 Vollz (Ws) 274/17 -, juris) besteht unabhängig von etwaigen Beschwerden des Gefangenen und etwaig bestehenden Möglichkeiten (z.B. das Öffnen von Fenstern), ggfls.

    Vielmehr wäre es Aufgabe der Antragsgegnerin gewesen, unabhängig von Beschwerden oder sonstigen Handlungen eines Nichtrauchers, durch geeignete Vorkehrungen, wie zum Beispiel Rauchmelder, für eine systematische Durchsetzung des sich aus § 3 Abs. 4 S. 2 NiSchG NRW ergebenden Rauchverbots Sorge tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.05.2017 -2 BvR 249/17 -, juris; Beschluss vom 20.03.2013 - 2 BvR 67/11 -, juris; Senatsbeschluss vom 18.07.2017 - III - 1 Vollz (Ws) 274/17 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 5/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat, auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.02.2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 19 m. w. N., und v. 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 -, juris Rn. 3, 5).
  • BayObLG, 17.11.2020 - 204 StObWs 277/20

    Nichtraucherschutz in Justizvollzugsanstalt

    Der nichtrauchende Gefangene hat Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.5.2017 - 2 BvR 249/17, StraFo 2018, 41, juris Rn. 4; BVerfGK 20, 249, juris Rn. 23; BVerfGK 13, 67, juris Rn. 4; so auch KG, Beschluss vom 7.3.2019 - 5 Ws 81/18 Vollz, juris Rn. 91; OLG Hamm, NStZ-RR 2017, 328, juris Rn. 7 und Beschluss vom 24.8.2017 - III -1 Vollz (Ws) 288/17, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, StV 2020, 540, juris Rn. 27; Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., 2. Kap., Abschn. E, Rn. 22).

    Vielmehr muss die Anstalt durch geeignete, von Beschwerden des betroffenen Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen, wie z.B. Rauchmelder, für eine systematische Durchsetzung des gesetzlichen Verbots sorgen (BVerfG, StraFo 2018, 41, juris Rn. 4; OLG Hamm, NStZ-RR 2017, 328, juris Rn. 7, und Beschluss vom 24.8.2017 - III -1 Vollz (Ws) 288/17, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, StV 2020, 540, juris Rn. 29; OLG Stuttgart, Justiz 2020, 264, juris Rn. 17; anderer Ansicht OLG München, Beschluss vom 8.12.2014 - 1 W 2163/14, juris Rn. 11, für den Fall, dass sich ein Häftling gegenüber der Anstaltsleitung als Nichtraucher bezeichnet, aber dennoch in der Zelle raucht).

  • OLG Stuttgart, 24.06.2020 - V 4 Ws 59/20

    Strafvollzug: Nichtraucherschutz im Wartebereich des Krankenreviers einer

    Dabei dürfen die Anforderungen, die an das Feststellungsinteresse zu stellen sind, nicht überspannt werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2017 - 2 BvR 249/17, juris).

    Vielmehr muss die Anstalt durch geeignete, von Beschwerden des betroffenen Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen, wie zum Beispiel Rauchmelder, für eine systematische Durchsetzung des gesetzlichen Verbots sorgen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Mai 2017 - 2 BvR 249/17, juris Rn. 4).

  • BayObLG, 18.11.2020 - 204 StObWs 385/20

    Nichtraucherschutz im Justizvollzug

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 98-IV-19

    Zu Fixierungsmaßnahmen (hier nach dem SächsPsychKG)

  • OLG Hamm, 21.01.2019 - 1 Vollz (Ws) 461/18

    Strafvollzug; Begriff des Nichtrauchers im Sinne des § 3 Abs. 4 NiSchG NRW

  • BayObLG, 03.11.2023 - 204 StObWs 221/23

    Anforderungen an die Haftbedingungen, insbesondere an den Sichtschutz von

  • VG Stade, 17.10.2017 - 4 A 342/16

    Bewertung des Sozialverhaltens infolge von Verstößen gegen ein absolutes Rauch-

  • OLG Stuttgart, 26.08.2020 - V 4 Ws 155/20

    Rechtsmäßigkeit des Anhaltens eines Gefangenenschreibens und Überwachung des

  • OLG Stuttgart, 26.07.2022 - V 4 Ws 365/21

    Unterstützung der Strafgefangenen bei der Teilnahme an Landtagswahlen

  • LG Aachen, 16.03.2021 - 12 O 240/20

    Nichtraucherschutz bei Gefangenemtransport

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