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   BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96   

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https://dejure.org/1998,5053
BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96 (https://dejure.org/1998,5053)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1998 - 2 BvR 253/96 (https://dejure.org/1998,5053)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1998 - 2 BvR 253/96 (https://dejure.org/1998,5053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (186)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96
    Aus den Entscheidungsgründen muß sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils (§ 78 Abs. 1 AsylVfG) - als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ).

    Ein solches Vorbringen hätte, sofern es schon im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht worden wäre, wegen seiner Widersprüchlichkeit in einem zentralen Punkt der Verfolgungsgeschichte das Vorbringen des Beschwerdeführers als insgesamt unglaubhaft erscheinen lassen und die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 65, 76 ).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96
    Die Verfassungsbeschwerde muß aber jedenfalls deshalb erfolglos bleiben, weil die Beschwerdeführer ihnen zu Gebote stehende Mittel, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht in ihnen zumutbarer Weise genutzt haben (vgl. BVerfGE 28, 10 ; 74, 220 ).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96
    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind jedoch vom Bundesverfassungsgericht daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (grundlegend BVerfGE 76, 143 ).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96
    Die Verfassungsbeschwerde muß aber jedenfalls deshalb erfolglos bleiben, weil die Beschwerdeführer ihnen zu Gebote stehende Mittel, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht in ihnen zumutbarer Weise genutzt haben (vgl. BVerfGE 28, 10 ; 74, 220 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96
    Die Verfassungsbeschwerde ist jedenfalls mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht annahmefähig (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96
    Die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts findet ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen des Asylsuchenden keinen tatsächlichen Anlaß zu weiterer Sachaufklärung bietet; dies ist dann der Fall, wenn der Asylsuchende unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflicht (vgl. für das Asylverfahren § 15 AsylVfG) seine guten Gründe für eine ihm drohende Verfolgung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten und in sich stimmig schildert (vgl. dazu etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 Nr. 25).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96
    Aus den Entscheidungsgründen muß sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils (§ 78 Abs. 1 AsylVfG) - als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ).
  • VG Koblenz, 21.08.2013 - 5 K 832/12

    Bundespolizei durfte Platzverweis zwangsweise durchsetzen

    Denn dann, wenn ein Vortrag in einem zentralen Punkt unglaubhaft ist, kann das weitere Vorbringen nicht ohne weiteres als wahr unterstellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 1998, - 2 BvR 253/96 -, juris).
  • VGH Bayern, 12.12.2019 - 8 B 19.31004

    Zur asylrelevanten Lage in Äthiopien: Wehrdienstentziehung und Opposition

    Dazu hat er unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern, aus dem sich bei verständiger Würdigung ergibt, dass ihm in seinem Heimatstaat Verfolgung droht (vgl. BVerfG, B.v. 7.4.1998 - 2 BvR 253/96 - juris Rn. 4).
  • OVG Thüringen, 10.01.2020 - 3 KO 646/16

    Bestimmung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland;

    zur (weiteren) Sachaufklärung setzt einen schlüssigen und substantiierten Vortrag der betreffenden Verfahrensbeteiligten voraus (BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.04.1998 - 2 BvR 253/96 - juris; BVerwG, Beschluss vom 22.11.1983 - 9 B 1915/82 - juris; Urteil vom 08.07.1982 - 9 C 355/82 - juris m. w. N.).
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