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   BVerfG, 27.07.2007 - 2 BvR 254/07   

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BVerfG, 27.07.2007 - 2 BvR 254/07 (https://dejure.org/2007,42324)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2007 - 2 BvR 254/07 (https://dejure.org/2007,42324)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 2 BvR 254/07 (https://dejure.org/2007,42324)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14

    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Soweit durch Bußgeldvorschriften Eingriffe in die Sicherheit des Straßenverkehrs sanktioniert werden, dient die Prävention des Ordnungswidrigkeitenverfahrens jedenfalls auch dem Schutz der hochrangigen Rechtsgüter Leib und Leben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2007 - 2 BvR 254/07 - ZfSch 2007, S. 655 f.).

    Dabei sind - unabhängig davon, ob es sich um eine Durchsuchung bei einem Betroffenen oder einer dritten Person handelt - unter anderem die Schwere der Tat und die Stärke des Tatverdachts, die Auffindewahrscheinlichkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2007 - 2 BvR 254/07 -, ZfSch 2007, S. 655 f.), etwa bereits vorliegendes oder anderweitig zu gewinnendes Beweismaterial, Inhalt und Umfang der Anordnung, Voreintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister (vgl. LG Itzehoe, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 1 Qs 143/08 -, juris, Rn. 13), die Art der betroffenen Räumlichkeiten und Schutzvorkehrungen zur Beschränkung der Maßnahme zu berücksichtigen (vgl. EGMR, III. Sektion, Urteil vom 28. April 2005 - 41604/98 -, NJW 2006, S. 1495 ff.).

  • VG Aachen, 15.12.2023 - 8 L 464/23

    Abschiebungsschutz; Ordnungsverfügung; Albanien keine Fiktionswirkung; Ergänzung

    Die Kammer versteht den von der Antragstellerin wörtlich gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, die aufschiebende Wirkung der Klage herzustellen, bei verständiger Auslegung des Antragsbegehrens (§§ 88, 122 Abs. 1 VwGO), die mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch bei anwaltlich vertretenen Antragstellern geboten ist, wenn das Rechtsschutzziel klar zu erkennen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 254/07 -, juris, Rn. 17, dahin, dass sie beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums - 8 K 1202/23 - gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 4. April 2023 anzuordnen, hilfsweise, der Antragsgegnerin im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zu untersagen, sie bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den in der Hauptsache geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Albanien abzuschieben.
  • VG Aachen, 03.04.2023 - 8 L 847/22

    Abschiebungsandrohung; Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis; Erlöschen eines

    Die Kammer versteht den von der Antragstellerin wörtlich gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, die Beklagte im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, bis zu einer Entscheidung in einer Hauptsache die Vollziehung auszusetzen, bei verständiger Auslegung des Antragsbegehrens (vgl. §§ 88, 122 Abs. 1 VwGO), die mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch bei anwaltlich vertretenen Antragstellern geboten ist, wenn das Rechtsschutzziel klar zu erkennen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 254/07 -, juris, Rn. 17, dahin, dass sie beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums.
  • VG Aachen, 30.03.2023 - 8 L 85/23

    Keine Fiktionswirkung; Aufenthaltsrecht ohne Aufenthaltstitel;

    Die Kammer versteht den vom Antragsteller wörtlich gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verfügung in dem Bescheid der Beklagten vom 17. Januar 2023 nach § 80 V VwGO anzuordnen, bei verständiger Auslegung des Antragsbegehrens (§§ 88, 122 Abs. 1 VwGO), die mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch bei anwaltlich vertretenen Antragstellern geboten ist, wenn das Rechtsschutzziel klar zu erkennen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 254/07 -, juris, Rn. 17, dahin, dass er beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums - 8 K 229/23 - gegen die in der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 17. Januar 2023 enthaltene Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die Abschiebungsandrohung und das für den Fall einer Abschiebung erlassene, auf zweieinhalb Jahre befristete Einreise- und Aufenthaltsverbot anzuordnen, hilfsweise der Antragsgegnerin im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zu untersagen, ihn bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den in der Hauptsache geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Vietnam abzuschieben.
  • VG Aachen, 14.06.2021 - 8 L 307/21

    Folgeantrag; Unzulässigkeitsentscheidung; Anerkannt Schutzberechtigte; Bulgarien;

    Die Kammer versteht den vom Antragsteller wörtlich gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, die aufschiebende Wirkung der Klage gem. § 80 Abs. 5 VwGO anzuordnen, hilfsweise, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO aufzugeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass die Abschiebungsandrohung in dem aktenkundigen Ausgangsbescheid nicht sofort vollziehbar ist und eine Abschiebung des Klägers bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens nicht durchgeführt werden darf, bei verständiger Auslegung des Antragsbegehrens (§§ 88, 122 Abs. 1 VwGO), die mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG auch bei anwaltlich vertretenen Antragstellern geboten ist, wenn das Rechtsschutzziel klar zu erkennen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 254/07 -, juris, Rn. 17, dahin, dass er - zulässigerweise - beantragt, 1. die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums (8 K 1177/21.A) gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 28. April 2021 unter Ziffer 1. enthaltene Unzulässigkeitsentscheidung anzuordnen, hilfsweise der Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung aufzugeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass der Antragsteller vor einer rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren gleichen Rubrums (8 K 1177/21.A) über die Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegen, nicht abgeschoben werden darf, 2. die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums (8 K 1177/21.A) gegen das im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 28. April 2021 unter Ziffer 3. festgesetzte Einreise- und Aufenthaltsverbot anzuordnen.
  • LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16

    Durchsuchung der Geschäftsräume und Fahrzeuge wegen

    Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben).
  • VG Aachen, 26.08.2020 - 8 L 466/20

    Beschäftigungserlaubnis; Widerruf Erledigung durch Zeitablauf; Neuerteilung;

    Die Kammer versteht bei sachgerechter Auslegung des Antragsbegehrens (vgl. §§ 88, 122 Abs. 1 VwGO), die mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG auch bei anwaltlich vertretenen Antragstellern geboten ist, wenn das Rechtsschutzziel - wie hier - klar zu erkennen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 254/07 -, juris, Rn. 17, den ausdrücklich gestellten Antrag dahin, dass der Antragsteller hilfsweise auch beantragt, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig - bis zur Entscheidung in der Hauptsache - zu verpflichten, die vom Antragsteller im Parallelverfahren - 8 L 468/20 - begehrte Duldung dahin zu erweitern, dass ihm die Fortsetzung der Beschäftigung bei der Fa. M. erlaubt wird.
  • VG Aachen, 21.10.2020 - 8 K 5736/17

    Bulgarien; Drittstaat; Rückkehrprognose; Familienverband; Anerkannte

    Die Kammer versteht den ausdrücklich gestellten Antrag, die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 9. November 2017 - 7216014-1-163 - zu verpflichten festzustellen, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegen, bei verständiger Auslegung des Klagebegehrens (§§ 88 VwGO), die mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG auch bei - wie hier - anwaltlich vertretenen Klägern geboten ist, wenn das Rechtsschutzziel klar zu erkennen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 254/07 -, juris, Rn. 17, dahin, dass beantragt wird, den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 9. November 2017 aufzuheben, hilfsweise, die Beklagte zu verpflichten festzustellen, dass in der Person der Klägerin ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich Bulgariens vorliegt.
  • VG Aachen, 28.08.2020 - 8 L 589/20

    Ausbildungsbildung; Beantragung eines Passersatzpapiers; Vergleichbar konkrete

    Die Kammer versteht den wörtlich gestellten Antrag des Antragstellers, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu verpflichten, ihm eine Ausbildungsduldung gemäß § 60c AufenthG sowie eine Beschäftigungserlaubnis für die Ausbildung als Verkäufer bei der Fa. I. U. W.----------markt & Co. KG, Aachen, zu erteilen, bei verständiger Auslegung des Antragsbegehrens (§§ 88, 122 VwGO), die mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG auch bei anwaltlich vertretenen Antragstellern geboten ist, wenn das Rechtsschutzziel klar zu erkennen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 254/07 -, juris, Rn. 17.
  • LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15

    Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Während jedenfalls bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495, in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411, im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h).
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