Rechtsprechung
   BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30900
BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12 (https://dejure.org/2014,30900)
BVerfG, Entscheidung vom 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12 (https://dejure.org/2014,30900)
BVerfG, Entscheidung vom 23. September 2014 - 2 BvR 2545/12 (https://dejure.org/2014,30900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,30900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 49 Abs. 2 AufenthG; § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG
    Schuldgrundsatz (Fortsetzung eines Unterlassens nach Verurteilung; Unterlassungsdauerdelikte; keine "Zäsurwirkung" einer Verurteilung; Erforderlichkeit der Feststellung eines neuen Tatentschlusses; wiederholter Verstoß gegen Mitwirkungspflichten nach dem ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zu den Vorgaben des Schuldprinzips (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) bzgl der erneuten strafrechtlichen Verurteilungen wegen eines Unterlassungsdauerdelikts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 49 Abs 2 AufenthG 2004, § 95 Abs 1 Nr 5 AufenthG 2004
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Vorgaben des Schuldprinzips (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) bzgl der erneuten strafrechtlichen Verurteilungen wegen eines Unterlassungsdauerdelikts - hier: keine Verletzung des Schuldprinzips durch erneute Verurteilung eines Ausländers ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung aufenthaltsrechtlicher Mitwirkungspflichten durch Nichtangabe der Staatsangehörigkeit

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Vorgaben des Schuldprinzips (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) bzgl der erneuten strafrechtlichen Verurteilungen wegen eines Unterlassungsdauerdelikts - hier: keine Verletzung des Schuldprinzips durch erneute Verurteilung eines Ausländers ...

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 1, GG Art. 2, BVerfGG § 93a Abs. 2, AufenthG § 49 Abs. 2
    Passbeschaffung, Identitätsfeststellung, Identitätsklärung, unerlaubter Aufenthalt, Doppelverfolgung, Unterlassungsdauerdelikt, Schuldprinzip, Strafrecht, unerlaubter Aufenthalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung aufenthaltsrechtlicher Mitwirkungspflichten durch Nichtangabe der Staatsangehörigkeit

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 49 Abs. 2
    Verletzung aufenthaltsrechtlicher Mitwirkungspflichten durch Nichtangabe der Staatsangehörigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12
    Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" hat Verfassungsrang; er findet seine Grundlage im Gebot der Achtung der Menschenwürde sowie in Art. 2 Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 9, 167 ; 86, 288 ; 95, 96 ; stRspr).

    Mit der Strafe wird dem Täter ein sozialethisches Fehlverhalten vorgeworfen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 95, 96 ; 110, 1 ; 133, 168 ).

    Eine solche strafrechtliche Reaktion wäre ohne Feststellung der individuellen Zurechenbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 20, 323 ; 95, 96 ; 133, 168 ).

    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 95, 96 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur nach, ob dem Schuldgrundsatz überhaupt Rechnung getragen oder ob seine Tragweite bei der Auslegung und Anwendung des Strafrechts grundlegend verkannt worden ist (BVerfGE 95, 96 ).

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12
    Sie müssen prüfen, ob ein Angeklagter angesichts der Einmaligkeit einer von ihm geforderten Leistung durch die bloße Fortsetzung seines Nichthandelns ein erneutes rechtlich verbotenes Verhalten gezeigt hat, das eigenständiger Sanktionierung zugänglich ist (vgl. BVerfGK 10, 134 ).

    Dass der Staat durch einen bloßen, nicht näher begründeten Verweis auf die dogmatische Figur der "Zäsurwirkung" einer vorausgegangenen Verurteilung selbst die Voraussetzungen für die Verurteilung wegen einer vermeintlich neuen Tat schafft, stellt einen offensichtlichen Verstoß gegen das Schuldprinzip dar, denn nicht die individuelle Schuld ist in einem solchen Fall Grund der Bestrafung und Grundlage der Strafzumessung, sondern die von Zufälligkeiten abhängige Geschwindigkeit der Strafverfolgung (vgl. BVerfGK 10, 134 ).

    Fasst der Verurteilte einen neuen, von dem ersten qualitativ verschiedenen, weil die erste Verurteilung außer Acht lassenden Tatentschluss, bleibt eine zweite Verurteilung ohne Verstoß gegen das Schuldprinzip möglich (vgl. BVerfGK 10, 134 ).

    Unter dieser Voraussetzung kann auch der gesteigerte Ungehorsam, der in der neuerlichen Missachtung der Rechtsordnung zum Ausdruck kommt, auf der Ebene der Strafzumessung berücksichtigt werden, ohne dass der zweiten Verurteilung allein deswegen eine mit dem Schuldprinzip nicht zu vereinbarende Beugewirkung zukäme (vgl. BVerfGK 10, 134 ).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12
    Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" hat Verfassungsrang; er findet seine Grundlage im Gebot der Achtung der Menschenwürde sowie in Art. 2 Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 9, 167 ; 86, 288 ; 95, 96 ; stRspr).

    Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (vgl. BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ; 133, 169 [richtig: BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ; 133, 168 - d. Red.] ).

    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 95, 96 ).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12
    Mit der Strafe wird dem Täter ein sozialethisches Fehlverhalten vorgeworfen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 95, 96 ; 110, 1 ; 133, 168 ).

    Eine solche strafrechtliche Reaktion wäre ohne Feststellung der individuellen Zurechenbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 20, 323 ; 95, 96 ; 133, 168 ).

    Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (vgl. BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ; 133, 169 [richtig: BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ; 133, 168 - d. Red.] ).

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12
    Mit der Strafe wird dem Täter ein sozialethisches Fehlverhalten vorgeworfen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 95, 96 ; 110, 1 ; 133, 168 ).

    Eine solche strafrechtliche Reaktion wäre ohne Feststellung der individuellen Zurechenbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 20, 323 ; 95, 96 ; 133, 168 ).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12
    Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (vgl. BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ; 133, 169 [richtig: BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ; 133, 168 - d. Red.] ).

    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 95, 96 ).

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12
    Eine solche strafrechtliche Reaktion wäre ohne Feststellung der individuellen Zurechenbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 20, 323 ; 95, 96 ; 133, 168 ).
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12
    Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" hat Verfassungsrang; er findet seine Grundlage im Gebot der Achtung der Menschenwürde sowie in Art. 2 Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 9, 167 ; 86, 288 ; 95, 96 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12
    Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (vgl. BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ; 133, 169 [richtig: BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ; 133, 168 - d. Red.] ).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12
    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    a) Aus dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld' folgt für die Strafgerichte das in § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB verankerte Gebot schuldangemessenen Strafens im Einzelfall (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 1996 - 2 BvR 1851/94 u.a., BVerfGE 95, 96, 140; vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 1895/05, StraFo 2007, 369; vom 23. September 2014 - 2 BvR 2545/12, juris Rn. 9 f.; vgl. ferner BVerfG, Beschlüsse vom 1. August 2008 - 2 BvR 1001/08, juris Rn. 3; vom 15. März 2012 - 2 BvL 8/11 u.a. Rn. 45 mwN).
  • OLG Celle, 20.06.2018 - 2 Ss 56/18

    Strafbarkeit der jeweiligen Beantragung einer neuen Duldung unter wiederholter

    Im Gegenteil: In einer Entscheidung vom 23.09.2014 hat das Bundesverfassungsgericht (InfAuslR 2015, 261-262, juris) festgestellt, dass eine wiederholte Verurteilung wegen des Unterlassens, der Auskunftspflicht des § 49 Abs. 2 AufenthG nachzukommen, nicht gegen Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Schuldprinzip) verstößt.
  • OLG München, 07.10.2020 - 2 Ws 1073/20

    Beiordnung, Freiheitsstrafe, Beschwerde, Hauptverhandlung, Pflichtverteidiger,

    Unter dieser Voraussetzung kann auch der gesteigerte Ungehorsam, der in der neuerlichen Missachtung der Rechtsordnung zum Ausdruck kommt, auf der Ebene der Strafzumessung berücksichtigt werden, ohne dass der zweiten Verurteilung allein deswegen eine mit dem Schuldprinzip nicht zu vereinbarende Beugewirkung zukäme (BVerfG, Beschluss vom 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12, BeckRS 2014, 57454 Rn. 11-13).

    Das Berufungsgericht wird daher zu klären haben, ob ein neuer Tatentschluss bereits dann vorliegt, wenn ein Angeklagter nach der ersten Verurteilung trotz erneuter ausdrücklicher (schriftlicher) Aufforderung durch die Ausländerbehörde, sich um die für die Erlangung von Ausweispapieren erforderliche Vorlage von Identitätsnachweisen zu kümmern, untätig bleibt bzw. die Aufforderung schlicht ignoriert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.07.2008 - 1 Ss 407/07, BeckRS 2009, 8550), oder ob hierfür ggf. weitere Umstände erforderlich sind, wie sie etwa der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.09.2014 (a.a.O., Rn. 5, 17) zugrunde lagen.

  • BayObLG, 25.06.2020 - 207 StRR 218/20

    Unerlaubter Aufenthalt, Neuer Tatentschluss, Verwaltungsgerichte, Revision der

    Diese Rechtsauffassung des Senates steht auch im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Beschluss vom 23.09.2014, 2 BvR 2545/12, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht