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   BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06   

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https://dejure.org/2007,3849
BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06 (https://dejure.org/2007,3849)
BVerfG, Entscheidung vom 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06 (https://dejure.org/2007,3849)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2557/06 (https://dejure.org/2007,3849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 23 Abs. 1 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 238 Abs. 2 StPO; § 354 Abs. 1 StPO; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Begründungsgebot: Auseinandersetzung mit der Rechtslage nach einfachem Recht, der Verfassungsrechtsprechung und der angegriffenen Entscheidung, Substantiierungserfordernis); Fall Motassadeq (Schuldspruchänderung durch den ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels ausreichender Substantiierung teilweise unzulässige, iÜ unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beteiligung an terroristischen Anschlägen vom 11.09.2001

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Zeugenbelehrungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 § 92
    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2007, 390
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 21.03.2001 - 2 BvR 403/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06
    Darüber hinaus setzt sich der Beschwerdeführer nicht mit dem Umstand auseinander, dass das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung der Revisionsgerichte zu § 238 Abs. 2 StPO als Zulässigkeitsvoraussetzung für Verfahrensrügen als verfassungskonform angesehen hat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2001 - 2 BvR 403/01 -, juris; vgl. zu § 238 Abs. 2 StPO auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1999 - 2 BvR 592/99 -, StV 2000, S. 3).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06
    Die den §§ 23 Abs. 1, 92 BVerfGG entspringende Pflicht, die Verfassungsbeschwerde zu begründen, verlangt von einem Beschwerdeführer auch, sich mit der Rechtslage nach einfachem Recht (vgl. BVerfGE 101, 331 ) und mit vom Bundesverfassungsgericht ausgebildeten verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. BVerfGE 99, 84 ) auseinanderzusetzen.
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06
    Die den §§ 23 Abs. 1, 92 BVerfGG entspringende Pflicht, die Verfassungsbeschwerde zu begründen, verlangt von einem Beschwerdeführer auch, sich mit der Rechtslage nach einfachem Recht (vgl. BVerfGE 101, 331 ) und mit vom Bundesverfassungsgericht ausgebildeten verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. BVerfGE 99, 84 ) auseinanderzusetzen.
  • BVerfG, 18.06.1998 - 1 BvR 1114/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Vereins "Universelles Leben"

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06
    Ordnungsgemäß begründet ist eine Verfassungsbeschwerde nur dann, wenn sie sich umfassend mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreten Begründungen auseinandersetzt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 1114/98 -, NVwZ 1998, S. 949).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es das Rechtsstaatsgebot den Gerichten, bei der Auslegung und Anwendung prozessualer Vorschriften den Zugang zu den in den einzelnen Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99

    Wegen Subsidiarität und unsubstantiierter Begründung unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06
    Darüber hinaus setzt sich der Beschwerdeführer nicht mit dem Umstand auseinander, dass das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung der Revisionsgerichte zu § 238 Abs. 2 StPO als Zulässigkeitsvoraussetzung für Verfahrensrügen als verfassungskonform angesehen hat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2001 - 2 BvR 403/01 -, juris; vgl. zu § 238 Abs. 2 StPO auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1999 - 2 BvR 592/99 -, StV 2000, S. 3).
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84

    Vorausetzungen für die Rüge der Entlassung eines vernommenen Zeugen oder

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06
    Noch beleuchtet der Beschwerdeführer den Umstand, dass der Bundesgerichtshof seit Beginn seiner Rechtsprechung die Herbeiführung eines Gerichtsbeschlusses nach § 238 Abs. 2 StPO als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine revisionsrechtliche Verfahrensrüge angesehen hat, die im Zusammenhang mit einer Maßnahme der Verhandlungsleitung des Vorsitzenden erhoben werden soll (vgl. BGHSt 1, 322 ; 4, 364 ; BGH, StV 1985, S. 355 f.; 1988, S. 325 f.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es das Rechtsstaatsgebot den Gerichten, bei der Auslegung und Anwendung prozessualer Vorschriften den Zugang zu den in den einzelnen Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es das Rechtsstaatsgebot den Gerichten, bei der Auslegung und Anwendung prozessualer Vorschriften den Zugang zu den in den einzelnen Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es das Rechtsstaatsgebot den Gerichten, bei der Auslegung und Anwendung prozessualer Vorschriften den Zugang zu den in den einzelnen Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 390/51

    Verbot der Anfertigung von Aufzeichnungen über Bekundungen von Zeugen und

  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 606/09

    Erforderlicher Zwischenrechtsbehelf für die Geltendmachung der Verletzung eines

    Er hat daher grundsätzlich auf Entscheidung des Gerichts anzutragen; unterlässt er dies, kann er in der Revisionsinstanz mit einer entsprechenden Rüge nicht mehr gehört werden (BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, BGHSt 51, 144, 147; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung: BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2557/06).
  • BVerfG, 15.09.2014 - 2 BvR 1746/14

    Zweckentfremdung der Verfassungsbeschwerde zu allgemeiner

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den gesetzlichen Begründungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1, 92 BVerfGG hinsichtlich der Darstellung des grundrechtsrelevanten Sachverhalts (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Januar 2005 - 1 BvR 2375/04 -, juris), der einfachgesetzlichen Rechtslage (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2557/06 -, JR 2007, S. 390; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2007 - 1 BvR 2203/05 -, juris) und der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts (BVerfGE 98, 17 ; 101, 331 ) offensichtlich nicht genügt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2009 - L 6 SF 102/09
    Denn Verfahrensordnungen seien so auszulegen, dass der von Gesetzes wegen vorgesehene Instanzenweg nicht unzumutbar erschwert werde (BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2557/06).

    Der Senat hat den Zugang zur Beschwerdeinstanz nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder den Zugang in einer Weise erschwert, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen sind (BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2557/06).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2009 - L 6 SF 100/09
    Der Senat hat den Zugang zur Beschwerdeinstanz nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder den Zugang in einer Weise erschwert, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen sind (BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2557/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2009 - L 6 SF 144/09
    Der Senat hat den Zugang zur Beschwerdeinstanz nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder den Zugang in einer Weise erschwert, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen sind (BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2557/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2009 - L 6 SF 101/09
    Der Senat hat den Zugang zur Beschwerdeinstanz nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder den Zugang in einer Weise erschwert, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen sind (BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2557/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2009 - L 6 SF 99/09
    Der Senat hat den Zugang zur Beschwerdeinstanz nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder den Zugang in einer Weise erschwert, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen sind (BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2557/06).
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