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   BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 2564/06   

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BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 2564/06 (https://dejure.org/2008,78601)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2008 - 2 BvR 2564/06 (https://dejure.org/2008,78601)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 2 BvR 2564/06 (https://dejure.org/2008,78601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unstatthaftigkeit einer gegen gerichtliche Entscheidungen gerichteten Kommunalverfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 2000 Euro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 2344/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsbeschwerdeentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 2564/06
    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr; vgl. etwa BVferG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 1994 - 2 BvR 2718 und 2721/93 -, JURIS ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 2344/95 -, NStZ-RR 1996, S. 112).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung dieser Aufgabe durch offensichtlich aussichtslose, an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert zu werden (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 1995, a.a.O.; BVerfGK 3, 219 ).

  • BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04

    Nichtannahme einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf Austritt aus einer

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 2564/06
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung dieser Aufgabe durch offensichtlich aussichtslose, an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert zu werden (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 1995, a.a.O.; BVerfGK 3, 219 ).

    Die Unzulässigkeit einer gegen sonstige Hoheitsakte gerichteten Kommunalverfassungsbeschwerde ist somit offensichtlich (vgl. BVerfGK 3, 219 ).

  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 31.85

    Telegraphenwege - Telefonleitung - Fernmeldelinien - Planfeststellungsverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 2564/06
    Diese gewährt der Gemeinde das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln und, auf subjektiver Ebene, Eingriffe des Staates oder gegebenenfalls auch anderer Hoheitsträger (vgl. BVerwGE 77, 134 ) in dieses Recht abzuwehren.
  • BVerwG, 16.06.2005 - 3 B 129.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei zwischenzeitlicher Aufhebung der

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 2564/06
    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2005 - BVerwG 3 B 129.04 -, b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. September 2004 - 13 A 3802/02 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2002 - 7 K 1365/00 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2004 - 13 A 3802/02

    Haftung der Deutschen Bahn als Zustandsstörerin

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 2564/06
    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2005 - BVerwG 3 B 129.04 -, b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. September 2004 - 13 A 3802/02 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2002 - 7 K 1365/00 -.
  • VG Düsseldorf, 17.07.2002 - 7 K 1365/00

    Ausgestaltung der Überwachung von Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 2564/06
    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2005 - BVerwG 3 B 129.04 -, b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. September 2004 - 13 A 3802/02 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2002 - 7 K 1365/00 -.
  • BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 1949/05

    Zur Beschwerdebefugnis juristischer Personen des öffentlichen Rechts im

    Hinsichtlich der nur im Verfahren der Kommunalverfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG, § 91 BVerfGG statthaften Rüge einer Verletzung des durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten Selbstverwaltungsrechts wird auf das parallele Verfahren zu dem Aktenzeichen 2 BvR 2564/06 verwiesen.
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