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   BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93   

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BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93 (https://dejure.org/1994,3328)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93 (https://dejure.org/1994,3328)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 1994 - 2 BvR 2576/93 (https://dejure.org/1994,3328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [296]) kann eine Asylklage nur dann als offensichtlich unbegründet im Sinne von § 32 Abs. 6 AsylVfG a.F. bzw. § 78 Abs. 1 (§ 30 Abs. 1 und 2 ) AsylVfG n.F. abgewiesen werden, wenn - bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. § 77 Abs. 1 AsylVfG ) - an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt.

    Aus den Entscheidungsgründen muß sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293 f.]).

    Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 [94]) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylbewerbers dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden - (vgl. auch 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -).

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [296]) kann eine Asylklage nur dann als offensichtlich unbegründet im Sinne von § 32 Abs. 6 AsylVfG a.F. bzw. § 78 Abs. 1 (§ 30 Abs. 1 und 2 ) AsylVfG n.F. abgewiesen werden, wenn - bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. § 77 Abs. 1 AsylVfG ) - an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt.

    Aus den Entscheidungsgründen muß sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293 f.]).

    Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 [94]) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylbewerbers dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden - (vgl. auch 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93
    Die Willkürgrenze ist aber dann überschritten, wenn etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 [192]; 83, 82 [84]; 86, 59 [62 f.]), die Auffassung des Gerichts, die die Entscheidung trägt, somit unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar und damit unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 58, 163[167 f.]; 59, 98 [101, 103]; 70, 93 [97]).

    Willkürlich ist eine Maßnahme dann, wenn sie im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 80, 48 [51]; 83, 82 [84]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93
    Die Willkürgrenze ist aber dann überschritten, wenn etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 [192]; 83, 82 [84]; 86, 59 [62 f.]), die Auffassung des Gerichts, die die Entscheidung trägt, somit unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar und damit unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 58, 163[167 f.]; 59, 98 [101, 103]; 70, 93 [97]).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93
    Die Willkürgrenze ist aber dann überschritten, wenn etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 [192]; 83, 82 [84]; 86, 59 [62 f.]), die Auffassung des Gerichts, die die Entscheidung trägt, somit unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar und damit unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 58, 163[167 f.]; 59, 98 [101, 103]; 70, 93 [97]).
  • BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93

    Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93
    Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 [94]) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylbewerbers dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden - (vgl. auch 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93
    Die Willkürgrenze ist aber dann überschritten, wenn etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 [192]; 83, 82 [84]; 86, 59 [62 f.]), die Auffassung des Gerichts, die die Entscheidung trägt, somit unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar und damit unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 58, 163[167 f.]; 59, 98 [101, 103]; 70, 93 [97]).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93
    Willkürlich ist eine Maßnahme dann, wenn sie im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 80, 48 [51]; 83, 82 [84]).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93
    Die Willkürgrenze ist aber dann überschritten, wenn etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 [192]; 83, 82 [84]; 86, 59 [62 f.]), die Auffassung des Gerichts, die die Entscheidung trägt, somit unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar und damit unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 58, 163[167 f.]; 59, 98 [101, 103]; 70, 93 [97]).
  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 2244/88

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93
    Das Verwaltungsgericht hält es im Anschluß an das von ihm zitierte Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. August 1992 (12 UE 2244/88) grundsätzlich für möglich, daß die Teilnahme an spektakulären öffentlichkeitswirksamen Aktionen, wie Besetzungen und Hungerstreiks, zur Kenntnisnahme durch die türkischen Sicherheitsbehörden führen kann.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerfG, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93

    Drittstaatenregelung - Nach dem 30.6.1993 ins Bundesgebiet eingereist - Anordnung

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei der Verwerfung einer strafrechtlichen

  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Asylverfahren wegen

    Deshalb können die Anforderungen an die Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet im Hinblick auf die Zuerkennung subsidiären Schutzes keine anderen sein als im Hinblick auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder im Hinblick auf die Anerkennung als Asylberechtigter (vgl. zu § 51 Abs. 1 AuslG - heute § 60 Abs. 1 AufenthG - im Verhältnis zur Asylanerkennung: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2001 - 2 BvR 1392/00 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Aus den Entscheidungsgründen muss sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 und für die Zeit nach der Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1, vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 2/1997, S. 9 und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1997, S. 42).

    Deshalb können die Anforderungen an die Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet bezüglich des § 51 Abs. 1 AuslG keine anderen sein als im Hinblick auf die Anerkennung als Asylberechtigter (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, amtl. Umdruck, S. 13 f. und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, amtl. Umdruck, S. 7).

  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in Juris veröffentlicht, und vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1).

    Deshalb können die Anforderungen an die Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet bezüglich des § 51 Abs. 1 AuslG keine anderen sein als im Hinblick auf die Anerkennung als Asylberechtigter (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, amtl. Umdruck S. 13 f.).

  • BVerfG, 16.10.1998 - 2 BvR 1328/96

    Zur Feststellung subjektiver Nachfluchtgründe, hier: erfolgreiche

    Tritt jemand im Fernsehen auf und gibt in der besonderen Gesprächssituation eines Interviews öffentlich Erklärungen ab, dann tritt diese Person gleichsam aus der Anonymität einer Masse heraus und ist als Einzelner individualisierbar und damit im Sinne einer Observation auch leichter greifbar (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, S. 15, nur in JURIS veröffentlicht).
  • BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1318/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, und vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995 S. 1).

    Deshalb können die Anforderungen an die Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet bezüglich des § 51 Abs. 1 AuslG keine anderen sein als im Hinblick auf die Anerkennung als Asylberechtigter (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, amtl. Umdruck S. 13 f.).

  • BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 >94<) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylsuchenden dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 >96<; 71, 276 >293<), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - NVwZ aktuell 1994 >Beilage Nr. 6/94<, S. 41 f. und vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).

    Unter welchen Gesichtspunkten der abstrakte verfassungsrechtliche Maßstab im konkreten Fall angewandt wird und worauf das Verwaltungsgericht das "Offensichtlichkeitsurteil" bei den zur Entscheidung anstehenden Sachverhaltskomplexen jeweils stützen will, muß in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar und deutlich zum Ausdruck kommen (BVerfGE 65, 76 >95 f.<; 71, 276 >293 f.<; 76, 143 >162<; vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).

  • BVerfG, 03.11.1994 - 2 BvR 342/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 [94]) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylsuchenden dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. Kammerbeschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - [NVwZ aktuell 1994, Beil. 6, 41 zu Heft 8/94] und vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).

    Unter welchen Gesichtspunkten der abstrakte verfassungsrechtliche Maßstab im konkreten Fall angewandt wird und worauf das Verwaltungsgericht das "Offensichtlichkeitsurteil" bei den zur Entscheidung anstehenden Sachverhaltskomplexen jeweils stützen will, muß in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar und deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293 f.]; 76, 143 [162]; vgl. auch Kammerbeschluß vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).

  • BVerfG, 16.11.2000 - 2 BvR 1684/98

    Keine Aufhebung einer verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügenden,

    Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1 und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1997, S. 42).
  • BVerfG, 12.11.2000 - 2 BvR 857/98

    Keine Aufhebung einer nicht den verfassungsmäßigen Anforderungen gerecht

    Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1 und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1997, S. 42).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 1230/94

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Asylklage als

    Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung des materiellen Asylanspruchs in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 [94]) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylbewerbers dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, und vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ Beilage Nr. 1/1995, S. 1).
  • BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • VG Würzburg, 07.06.2019 - W 10 K 19.30407
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