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   BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01   

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https://dejure.org/2002,330
BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01 (https://dejure.org/2002,330)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.2002 - 2 BvR 261/01 (https://dejure.org/2002,330)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 (https://dejure.org/2002,330)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Unterbringung eines Strafgefangenen - Zu kleiner Haftraum - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Rechtsweggarantie

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; StVollzG § 116 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; StVollzG § 115 Abs. 3
    Unterbringung mehrerer Strafgefangener in einem Haftraum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2700
  • NVwZ 2002, 1370 (Ls.)
  • StV 2002, 661
  • DVBl 2002, 772
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht namentlich durch den Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 - bereits entschieden (§§ 93b Satz 1, 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (stRspr; vgl. BVerfGE 96, 27 ; 100, 313 ; 101, 397 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 -).

    Ein berechtigtes Interesse des Bürgers an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer hoheitlichen Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, besteht unter anderem dann, wenn die Maßnahme diskriminierend wirkt (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 -).

    Auf die vom Oberlandesgericht hervorgehobene Frage, ob der Beschwerdeführer Rechtsschutz in angemessener Zeit vor Erledigung der Maßnahme erreichen konnte, kommt es dabei nicht maßgeblich an (vgl. Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 -).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
    Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (stRspr; vgl. BVerfGE 96, 27 ; 100, 313 ; 101, 397 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 -).

    Statthafte Rechtsbehelfe dürfen nicht durch eine zu enge Auslegung und Anwendung prozessualer Regeln, wie der Annahme der prozessualen Überholung, leer laufen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
    Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (stRspr; vgl. BVerfGE 96, 27 ; 100, 313 ; 101, 397 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 -).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
    Dem Recht auf Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) kommt in der Verfassung ein Höchstwert zu; es ist als tragendes Konstitutionsprinzip im System der Grundrechte zu betrachten (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 87, 209 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
    Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (stRspr; vgl. BVerfGE 96, 27 ; 100, 313 ; 101, 397 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 -).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
    Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben (vgl. BVerfGE 72, 105 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
    Dem Recht auf Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) kommt in der Verfassung ein Höchstwert zu; es ist als tragendes Konstitutionsprinzip im System der Grundrechte zu betrachten (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 87, 209 ).
  • OLG Frankfurt, 15.08.1985 - 3 Ws 447/85

    Haftraum; Mindestanforderungen an Grundfläche; Anzahl der Gefangenen; Unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist bereits darauf hingewiesen worden, dass der Unterbringung in kleinen Hafträumen durch die Menschenwürde der betroffenen Strafgefangenen Grenzen gesetzt sind (vgl. OLG Frankfurt, StV 1986, S. 27 f. mit Anm. Lesting).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Es berücksichtigt auch nicht, dass das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes die Gerichte veranlasst, das Verfahrensrecht so anzuwenden, dass den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 15) und eine (materiell) unberechtigte zwangsweise Vollstreckung einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff darstellen kann (vgl. Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl. 2018, Rn. 1159).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Notwendigkeit eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes auch in Fällen anerkannt, in denen gegen schwer wiegende Grundrechtseingriffe durch die Exekutive - z.B. Wohnungsdurchsuchungen und freiheitsentziehende Maßnahmen - oder nahe liegende Willkür eines Hoheitsträgers vor Erledigung der Maßnahme kein gerichtlicher Rechtsschutz erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 und vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 ).
  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auf diese Weise ist die nachträgliche gerichtliche und verfassungsgerichtliche Überprüfung eröffnet gegenüber Anordnungen einer Wohnungsdurchsuchung (Art. 13 Abs. 1 und 2 GG) (vgl. BVerfGE 96, 27 ) und einer Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 und 3 GG) (vgl. BVerfGE 104, 220 ), gegenüber der besonders einschneidenden Art und Weise der Durchführung einer Freiheitsentziehung, wenn eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) oder objektive Willkür in Frage stehen (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 und vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 ) und auch gegenüber der Anordnung einer Auskunft über die Telekommunikation.
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