Rechtsprechung
BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 247a Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK; Art. 8 EMRK
Einstweilige Anordnung gegen die Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung bei dringender Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils (posttraumatische Belastungsstörung; mögliche Retraumatisierung; Recht auf körperliche Unversehrtheit); Willkürverbot (objektive Willkür ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Untersagung der Vernehmung einer Zeugin im Strafverfahren, soweit die Einvernahme nicht als audiovisuelle Zeugenvernehmung gem § 247a Abs 1 StPO durchgeführt wird - Gefahr psychischer Beeinträchtigungen der Betroffenen bei direkter Konfrontation mit mutmaßlichem ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 177 StGB
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Vernehmung einer Zeugin im Strafverfahren, soweit die Einvernahme nicht als audiovisuelle Zeugenvernehmung gem § 247a Abs 1 StPO durchgeführt wird - Gefahr psychischer Beeinträchtigungen der Betroffenen bei direkter ... - Wolters Kluwer
Rechtschutz gegen die Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung im Zusammenhang mit Vergewaltigung
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Vernehmung einer Zeugin im Strafverfahren, soweit die Einvernahme nicht als audiovisuelle Zeugenvernehmung gem § 247a Abs 1 StPO durchgeführt wird - Gefahr psychischer Beeinträchtigungen der Betroffenen bei direkter ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtschutz gegen die Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung im Zusammenhang mit Vergewaltigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung in einem Strafprozess
- internet-law.de (Kurzinformation)
Einstweilige Anordnung des BVerfG gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung
- lto.de (Kurzinformation)
Vernehmung mutmaßlich vergewaltiger Frau - Konfrontation mit dem Täter muss vermieden werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung in einem Strafprozess
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Interessen des Betroffenen sind bei Entscheidung über audiovisuelle Vernehmung zu berücksichtigen
- tagblatt.de (Pressemeldung, 28.02.2014)
Verfassungsgericht verbietet Vernehmung von Vergewaltigungsopfer
- haerlein.de (Zusammenfassung)
Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung in einem Strafprozess
- haufe.de (Kurzinformation)
Posttraumatisierung des Opfers sexueller Gewalt kann audiovisuelle Vernehmung erforderlich machen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bundesverfassungsgericht untersagt Zeugenvernehmung in Sexual- und Körperverletzungsdelikt wegen drohender Retraumatisierung - Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung in einem Strafprozess
Besprechungen u.ä.
- uni-bielefeld.de (Entscheidungsbesprechung)
Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung (Prof. Dr. Stephan Barton; StRR 2014, S 178-181)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1082
- StV 2015, 137
- MMR 2014, 12
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
a) Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ).Dies ist namentlich der Fall, wenn der Betroffene etwaige durch die Zwischenentscheidung bewirkte Grundrechtsverletzungen nicht mit der Anfechtung der Endentscheidung im fachgerichtlichen Verfahren rügen kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ) oder ihm die Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfGK 12, 33 , m.w.N.).
- BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (grundsätzlicher Ausschluss gegen …
Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
a) Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ).Dies ist namentlich der Fall, wenn der Betroffene etwaige durch die Zwischenentscheidung bewirkte Grundrechtsverletzungen nicht mit der Anfechtung der Endentscheidung im fachgerichtlichen Verfahren rügen kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ) oder ihm die Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfGK 12, 33 , m.w.N.).
- BVerfG, 01.10.1957 - 1 BvR 92/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdevrfahren
Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
a) Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ).
- BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51
Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen
Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
a) Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ). - BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58
Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
a) Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ). - BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
Die isolierte Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung kommt nur in Betracht, wenn diese einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der sich später gar nicht oder nicht vollständig beheben lässt (vgl. BVerfGE 101, 106 , m.w.N.). - BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr). - BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
Ob im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Justizgewährleistungsanspruch (vgl. BVerfGE 107, 395 ) desjenigen, der sich als Zeuge durch die Ablehnung der Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung in einem Grundrecht verletzt sieht und dem insoweit effektiver Rechtsschutz durch die Endentscheidung nicht zur Verfügung steht, § 247a Abs. 1 Satz 2 StPO verfassungskonform dahin ausgelegt werden kann und muss, dass die Vorschrift nur einer Beschwerde gegen die Anordnung (vgl. BTDrucks 13/7165, S. 10), nicht aber einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung einer solchen Vernehmung entgegensteht, entzieht sich einer Klärung im Verfahren nach § 32 BVerfGG.
- BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21
Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig
(2) Ob nur eine Vernehmung eines Zeugen unmittelbar vor dem erkennenden Gericht zur Wahrheitsfindung beizutragen vermag, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (vgl. BVerfG, NJW 2014, 1082, 1083; BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 3 ARs 14/20, NStZ-RR 2021, 22, 23). - BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22
Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten …
Die Frage, ob nur eine Vernehmung vor dem erkennenden Gericht die nach Sach- und Rechtslage erforderliche Ausschöpfung des Beweismittels gewährleistet oder ob auch eine kommissarische oder audiovisuelle Vernehmung zur Sachaufklärung tauglich ist, hat das Tatgericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (s. insgesamt BGH…, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11 Rn. 35 mwN; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 2 BvR 261/14, NJW 2014, 1082 Rn. 29). - BGH, 17.11.2020 - 3 ARs 14/20
Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages: Vorführung eines …
Hierbei sind die wechselseitigen Interessen aller Verfahrensbeteiligten zu berücksichtigen, gegeneinander abzuwägen und miteinander in Ausgleich zu bringen (zum Strafverfahren BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 2 BvR 261/14, NJW 2014, 1082 Rn. 29). - VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15
Aufhebung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung
Um sachgerecht beurteilen zu können, ob, in welcher Weise und mit welcher Intensität diese Belange im konkreten Fall durch die zur Wahl stehenden Alternativen betroffen sein können, muss sie auch den Sachverhalt, den sie bei ihrer Entscheidung zugrunde legt, vollständig und zutreffend ermitteln (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, 386, 399 f.; Einstweilige Anordnung der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2014 - 2 BvR 261/14 - juris, Rn. 30). - VG Regensburg, 07.02.2022 - RO 8 S 21.1694
Schifffahrtsgenehmigung, Genehmigungspflicht des gewerblichen Boots- bzw. …
Um sachgerecht beurteilen zu können, ob, in welcher Weise und mit welcher Intensität diese Belange im konkreten Fall durch die zur Wahl stehenden Alternativen betroffen sein können, muss sie auch den Sachverhalt, den sie bei ihrer Entscheidung zugrunde legt, vollständig und zutreffend ermitteln (vgl. BVerfG, B.v. 18.7.1979 - 1 BvR 650/77 - juris; B.v. 27.2.2014 - 2 BvR 261/14 - juris).
Redaktioneller Hinweis
Zur einer Entscheidung in der Hauptsache ist es nicht gekommen; die Beschwerdeführerin hat nach der Verurteilung des Angeklagten durch Urteil vom 2.4.2014 die Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt.