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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66   

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BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/1967,41)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.1967 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/1967,41)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 1967 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/1967,41)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Wehrdisziplin

  • opinioiuris.de

    Wehrdisziplin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3; WDO § 6
    Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben Kriminalstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Disziplinare Arreststrafe - Wehrdisziplinarordnung - Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit - Doppelte Verurteilung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Disziplinare Arreststrafe - Wehrdisziplinarordnung - Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit - Doppelte Verurteilung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 378
  • NJW 1967, 1651
  • MDR 1967, 904
  • DVBl 1967, 722
  • DVBl 1967, 724
  • DÖV 1967, 681
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66

    Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 2. Mai 1967 - 2 BvL 1/66 - zu der Vorlage eines Truppendienstgerichts ausgesprochen, daß die Verhängung von Kriminalstrafen und disziplinaren Laufbahnstrafen nebeneinander wegen desselben Sachverhalts nicht gegen Art. 103 Abs. 3 GG verstößt.

    a) In § 6 Abs. 1 WDO kommt zwar zum Ausdruck, daß die Verhängung von Disziplinarstrafen neben strafgerichtlichen Strafen zulässig sein soll (vgl. Beschluß vom 2. Mai 1967 - 2 BvL 1/66 -), nicht aber, daß die Strafgerichte sich einer Anrechung von Arreststrafen auf Kriminalstrafen zu enthalten hätten.

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64
    Von Bedeutung ist, daß der Soldat im Falle einer Bestrafung mit Arrest nicht nur in seinem dienstrechtlichen, sondern auch in seinem allgemeinen Status betroffen und daß ihm durch den Arrest die persönliche Freiheit entzogen wird - ein Rechtsgut, das "als erste Voraussetzung für jede freiheitliche Betätigung des Menschen überhaupt" (BVerfGE 10, 302 [322]) vom Grundgesetz besonders hoch bewertet wird (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 GG).

    Ob der Richter unter diesen Umständen, wie nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG geboten, "in vollem Umfang die Verantwortung für die Maßnahme" übernommen hat (BVerfGE 10, 302 [310]), mag fraglich erscheinen (vgl. Dürig in Maunz-Dürig, GG, Art. 104 Rdnr. 28).

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51

    Mehrfachbestrafung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64
    Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, hindert ein rechtskräftig abgeschlossenes Strafbefehlsverfahren wegen seines bloß summarischen Charakters nicht, daß die vom Strafbefehl erfaßte Tat später noch einmal zum Gegenstand eines ordentlichen Strafverfahrens gemacht wird, wenn die Bestrafung unter einem nicht schon im Strafbefehl gewürdigten rechtlichen Gesichtspunkt erfolgt (BVerfGE 3, 248 [254]).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64
    Die im Rechtsstaatsgedanken enthaltene Idee der Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 7, 89 [92]; 7, 194 [196]; 20, 323 [331]) schließt es aus, einen Soldaten wegen ein und derselben Tat zunächst eine Freiheitsstrafe nach der Wehrdisziplinarordnung und dann noch eine vom Strafgericht für tatangemessen gehaltene weitere Freiheitsstrafe voll verbüßen zu lassen.
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64
    Die im Rechtsstaatsgedanken enthaltene Idee der Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 7, 89 [92]; 7, 194 [196]; 20, 323 [331]) schließt es aus, einen Soldaten wegen ein und derselben Tat zunächst eine Freiheitsstrafe nach der Wehrdisziplinarordnung und dann noch eine vom Strafgericht für tatangemessen gehaltene weitere Freiheitsstrafe voll verbüßen zu lassen.
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64
    Die im Rechtsstaatsgedanken enthaltene Idee der Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 7, 89 [92]; 7, 194 [196]; 20, 323 [331]) schließt es aus, einen Soldaten wegen ein und derselben Tat zunächst eine Freiheitsstrafe nach der Wehrdisziplinarordnung und dann noch eine vom Strafgericht für tatangemessen gehaltene weitere Freiheitsstrafe voll verbüßen zu lassen.
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64
    Denn trotzdem besteht noch ein Rechtsschutzbedürfnis an der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Strafentscheidungen (vgl. BVerfGE 9, 89 [93 f.]; 20, 162 [173]), zumal eine strafgerichtliche Verurteilung für den Betroffenen nachteilige Folgen hat, die über die Strafverbüßung hinausreichen.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64
    Denn trotzdem besteht noch ein Rechtsschutzbedürfnis an der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Strafentscheidungen (vgl. BVerfGE 9, 89 [93 f.]; 20, 162 [173]), zumal eine strafgerichtliche Verurteilung für den Betroffenen nachteilige Folgen hat, die über die Strafverbüßung hinausreichen.
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    (2) Das Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 GG bezieht sich nur auf die Anwendung der allgemeinen Strafgesetze, das heißt des Kriminalstrafrechts (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 27, 180 ; 43, 101 ; 66, 337 ).

    Nach dem dokumentierten Willen des Verfassungsgebers (vgl. Wortprotokoll der 8. Sitzung des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege vom 7. Dezember 1948, abgedruckt in: Büttner/Wettengel, Der Parlamentarische Rat, Bd. 13/2, 2002, S. 1449 ) ist hierunter allein das "eigentliche" Strafrecht im Sinne des Strafgesetzbuches und seiner Nebengesetze im Gegensatz zum Dienst-, Disziplinar-, Ordnungs-, Polizei- und Berufsstrafrecht zu verstehen (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 27, 180 ; 28, 264 ; 43, 101 ; 66, 337 ).

    Insbesondere ist damit die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten vom Verbot des Art. 103 Abs. 3 GG ausgenommen (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 43, 101 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1990 - 2 BvR 1722/89 -, juris; vgl. zum Streitstand im Schrifttum Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 103 Abs. 3 Rn. 58 m.w.N. ).

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Neben ihrer Aufgabe abzuschrecken und zu resozialisieren, stellt sie eine Antwort auf strafrechtlich verbotenes Verhalten dar (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 45, 187 ; 95, 96 ; 110, 1 ).

    Bei der Beurteilung des Strafcharakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; 110, 1 ).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Sie ist - neben ihrer Aufgabe abzuschrecken und zu resozialisieren - eine angemessene Antwort auf strafrechtlich verbotenes Verhalten (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 45, 187 ; 95, 96 ).

    Bei der Beurteilung des pönalen Charakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende, Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - ; siehe auch Volk, ZStW 1971, S. 405 ff.).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,969
BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/1969,969)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.1969 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/1969,969)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 1969 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/1969,969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34 Abs. 3
    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 156
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64

    Wehrdisziplin

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 391/64
    Das Gericht hat im vorliegenden Fall (vgl. Beschluß vom 2. Mai 1967, BVerfGE 21, 378 ) aus Gründen der Billigkeit ausnahmsweise von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gemäß § 34 Abs. 3 BVerfGG die Erstattung der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführer anzuordnen.
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Erstattungspflichtig ist das Land Hessen (vgl. BVerfGE 25, 156 ; 25, 156 [157]; 25, 157 [158]).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    1. Das Land Baden-Württemberg hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen im Verfahren 2 BvR 234/87 zu ersetzen (§ 34aAbs.2 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 25, 156 ; 25, 156 [157]; 25, 157 [158]; 77, 1 [64]).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Das gilt für das Verfahren über die Verfassungsbeschwerde ebenso wie für das Verfahren über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. für das Verfassungsbeschwerdeverfahren: BVerfGE 25, 156 ; für das Verfahren über die einstweilige Anordnung: BVerfG, Beschluß vom 7. Juli 1992-1 BvR 454/91 u. a. -, Umdruck 5.29).
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Rechtsprechung
   BVerfG - 2 BvR 263/66   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,123020
BVerfG - 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/9999,123020)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 28.09.2021 - VIII R 18/18

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen

    Mit dem in Art. 103 Abs. 3 GG verwendeten Begriff der "allgemeinen Strafgesetze" ist aber nur das Kriminalstrafrecht gemeint (BVerfG-Beschluss vom 02.05.1967 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66, BVerfGE 21, 378, unter B.II.1.).
  • VGH Bayern, 07.12.2016 - 16a D 14.1215

    Disziplinarverfahren

    Zwar kann aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) die Verpflichtung hergeleitet werden, zu überprüfen, ob daneben noch eine Disziplinarmaßnahme erforderlich ist (BVerfG, B. v. 2.5.1967 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 - BVerfGE 21, 378; B. v. 29.10.1969 - 2 BvR 545/68 - BVerfGE 27, 180).
  • BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 34/66

    Betriebsbußordnung - Bußordnung

    Sie schließen nicht aus, daß daneben noch eine andere Gerichtsbarkeit besteht, sei es als Schieds-, sei es als Disziplinärgerichtsbarkeit (vgl. hierzu auch BVerfG vom 2. Mai 1967, 2 BvL 1/66 /?TJW 67, 16547 und 2 BvR 391/64 sowie 2 BvR 263/66 /NJW 67, 16517, demnächst AP Nr. 22 und 23 zu Art» 103 GG).
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