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   BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18   

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BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18 (https://dejure.org/2019,18167)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18 (https://dejure.org/2019,18167)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 2630/18 (https://dejure.org/2019,18167)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 3 StGB; § 340 Abs. 1 StGB; § 81a Abs. 1 StPO; § 170 Abs. 2 StPO; § 46 Abs. 4 Satz 2 OWiG; § 24a Abs. 2 Satz 1 StVG
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt (Pflicht zu umfassender Aufklärung des Sachverhalts; grundrechtlicher Anspruch auf effektive Strafverfolgung; ...

  • Burhoff online

    Blutentnahme, Missachtung des Richtervorbehalts, Körperverletzung im Amt, milderes Gesetz

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 46 Abs 1 OWiG, § 46 Abs 4 OWiG vom 10.10.2013, § 46 Abs 4 S 2 OWiG vom 17.08.2017
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren (§ 170 StPO) wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs 1 StGB) - Blutentnahme (hier: §§ 46 OWiG, 81a StPO, 24a Abs 2 S 1 StVG) als ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizeibeamten wegen des Anfangsverdachts zumindest einer Ordnungswidrigkeit durch ...

  • RA Kotz

    Blutentnahme - Missachtung des Richtervorbehalts - Körperverletzung im Amt

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren (§ 170 StPO) wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs 1 StGB) - Blutentnahme (hier: §§ 46 OWiG, 81a StPO, 24a Abs 2 S 1 StVG) als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtfertigung der Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizeibeamten wegen des Anfangsverdachts zumindest einer Ordnungswidrigkeit durch den Konsum von Cannabis; Klageerzwingungsverfahren wegen eines Amtsdelikts bei Einstellung des strafrechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren (§ 170 StPO) wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs 1 StGB) - Blutentnahme (hier: §§ 46 OWiG, 81a StPO, 24a Abs 2 S 1 StVG) als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Blutentnahme unter Missachtung des Richtervorbehalts - Körperverletzung im Amt?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Körperverletzung im Amt durch polizeiangeordnete Blutprobenentnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Blutentnahme wegen Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 04.02.2010 - 2 BvR 2307/06

    Klageerzwingungsverfahren (Wiederaufnahme der Ermittlungen); Recht auf Leben

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18
    a) Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 121, 317 ; BVerfGK 17, 1 ), wo die Grundrechtsberechtigten nicht selbst dazu in der Lage sind.

    Insbesondere kennt die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2861 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, NJW 2015, S. 3500 ).

    aa) Die wirksame Verfolgung von Gewaltverbrechen und vergleichbaren Straftaten stellt allerdings eine Konkretisierung der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGK 17, 1 ).

  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 987/11

    Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18
    Insbesondere kennt die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2861 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, NJW 2015, S. 3500 ).

    Daher muss bereits der Anschein vermieden werden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird oder insoweit erhöhte Anforderungen an eine Anklageerhebung gestellt werden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, NJW 2015, S. 3500 ).

    Es muss insoweit gewährleistet werden, dass Straftäter für von ihnen verschuldete Verletzungen dieser Rechtsgüter auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, NJW 2015, S. 150 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, NJW 2015, S. 3500 ).

  • BVerfG, 23.03.2015 - 2 BvR 1304/12

    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18
    Es muss insoweit gewährleistet werden, dass Straftäter für von ihnen verschuldete Verletzungen dieser Rechtsgüter auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, NJW 2015, S. 150 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, NJW 2015, S. 3500 ).

    Vielfach genügt es hierfür, wenn die Strafverfolgungsbehörden mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln den Sachverhalt aufklären und Beweismittel sichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, NJW 2015, S. 150 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1568/12

    Einstellung der Ermittlungen nach dem Tod einer Offiziersanwärterin auf der

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18
    Es muss insoweit gewährleistet werden, dass Straftäter für von ihnen verschuldete Verletzungen dieser Rechtsgüter auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, NJW 2015, S. 150 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, NJW 2015, S. 3500 ).

    Vielfach genügt es hierfür, wenn die Strafverfolgungsbehörden mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln den Sachverhalt aufklären und Beweismittel sichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, NJW 2015, S. 150 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 2699/10

    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18
    Es muss insoweit gewährleistet werden, dass Straftäter für von ihnen verschuldete Verletzungen dieser Rechtsgüter auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, NJW 2015, S. 150 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, NJW 2015, S. 3500 ).

    Vielfach genügt es hierfür, wenn die Strafverfolgungsbehörden mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln den Sachverhalt aufklären und Beweismittel sichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, NJW 2015, S. 150 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18
    Ein verfassungsrechtliches Eingreifen kommt unter dem Gesichtspunkt des in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegten Willkürverbots allerdings dann in Betracht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; stRspr), wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar erscheinen und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2017 - 2 BvR 821/16 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18
    Ein verfassungsrechtliches Eingreifen kommt unter dem Gesichtspunkt des in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegten Willkürverbots allerdings dann in Betracht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; stRspr), wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar erscheinen und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2017 - 2 BvR 821/16 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18
    a) Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 121, 317 ; BVerfGK 17, 1 ), wo die Grundrechtsberechtigten nicht selbst dazu in der Lage sind.
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18
    a) Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 121, 317 ; BVerfGK 17, 1 ), wo die Grundrechtsberechtigten nicht selbst dazu in der Lage sind.
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18
    Welches Gesetz das mildeste ist, beurteilt sich nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung der Fachgerichte unter Einbeziehung aller die Strafbarkeitsvoraussetzungen und die angedrohte Strafe beeinflussenden Faktoren, mithin nach dem gesamten sachlich-rechtlichen Rechtszustand (vgl. BGHSt 37, 320 ; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14 -, Rn. 30; Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13 -, NStZ 2014, S. 586 ; Fischer, in: ders., StGB, 66. Aufl. 2019, § 2 Rn. 8; Kühl, in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 2 Rn. 4).
  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01

    Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Antrags - Glaubensgründe - Pietätsgründe

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16

    Erstattung von Schreibauslagen im strafvollzugsrechtlichen Verfahren (allgemeiner

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13

    Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht

  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
  • BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 1763/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungsverfahren zu

    Die Erfüllung der Verpflichtung zur effektiven Strafverfolgung, die der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (§§ 172 ff. StPO), setzt eine detaillierte und vollständige Dokumentation des Ermittlungsverlaufs ebenso voraus wie eine nachvollziehbare Begründung von Einstellungsentscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 24; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 2630/18 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20

    Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten

    Die Erfüllung der Verpflichtung zur effektiven Strafverfolgung setzt eine detaillierte und vollständige Dokumentation des Ermittlungsverlaufs ebenso voraus wie eine nachvollziehbare Begründung von Einstellungsentscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 24; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 2630/18 -, Rn. 15).
  • BGH, 14.12.2022 - StB 42/22

    BGH lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im

    Selbst wenn die Vorschrift auf zurückliegende Sachverhalte anwendbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 2630/18, Blutalkohol 56 (2019), 330 Rn. 25 ff.), sind die Tatbestandsvoraussetzungen für eine rechtmäßige finanzielle Beteiligung wahrscheinlich nicht erfüllt.
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität;

    An diesem, vom Verfassungsgericht gebilligten Grundsatz (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 2630/18 Rn. 26) hält der Senat fest.
  • BVerfG, 23.01.2020 - 2 BvR 859/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Die Erfüllung der Verpflichtung zur effektiven Strafverfolgung setzt eine detaillierte und vollständige Dokumentation des Ermittlungsverlaufs ebenso voraus wie eine nachvollziehbare Begründung von Einstellungsentscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 24; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 2630/18 -, Rn. 15).
  • BSG, 03.03.2022 - B 4 AS 321/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Das Willkürverbot ist nur verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfG vom 7.4.1992 - 1 BvR 1772/91 - BVerfGE 86, 59 [62 f]; BVerfG [Kammer] vom 29.5.2019 - 2 BvR 2630/18 - juris RdNr 19) , wobei es darauf ankommt, ob die Entscheidung im Ergebnis objektiv nicht vertretbar ist (BSG vom 6.8.2021 - B 11 SF 9/21 S - juris RdNr 5 mwN; BSG vom 27.9.2021 - B 11 SF 12/21 S - juris RdNr 5) .
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