Rechtsprechung
BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvR 266/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung entscheidungserheblicher Umstände vor dem Fachgericht
- Wolters Kluwer
Terminsverlegung - Ablehnung - Rechtliches Gehör - Glaubhaftmachung - Attest - Subsidiarität - Asylverfahren
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 07.01.1999 - 7 E 1928/97
- BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvR 266/99
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvR 266/99
Die Verfassungsbeschwerde ist insgesamt unzulässig und ihre Annahme daher mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt im Sinne von § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
Betheldiener
Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvR 266/99
Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwede steht indessen der allgemeine Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 70, 180 ) entgegen. - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvR 266/99
Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwede steht indessen der allgemeine Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 70, 180 ) entgegen.
- VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags
Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung eines als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (…BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9;… B.v. 21.12.2009, a.a.O. Rn. 3; BVerfG, B.v. 8.2.2001 - 2 BvR 266/99 - juris Rn. 2), wenn die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…vgl. BFH, B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5). - BSG, 13.11.2012 - B 2 U 269/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - …
Die Verhinderung des Prozessbevollmächtigten ist jedenfalls dann ein hinreichender Grund für die Aufhebung, Verlegung oder Vertagung eines Termins, wenn wegen einer unvorhergesehenen plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten nicht mehr rechtzeitig für eine Vertretung gesorgt werden kann und der Prozessbevollmächtigte seine Bereitschaft bekundet, zur Glaubhaftmachung ein Attest vorzulegen (so wörtlich BVerfG vom 8.2.2001 - 2 BvR 266/99 - juris RdNr 2) . - VGH Bayern, 05.07.2019 - 11 ZB 19.32471
Gehörsverletzung durch Verhandlung und Entscheidung über eine Klage in …
Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung eines als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (…BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9;… B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 3; BVerfG, B.v. 8.2.2001 - 2 BvR 266/99 - juris Rn. 2), wenn die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…vgl. BFH, B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 04.01.2023 - 11 ZB 22.31274
Terminverlegung wegen akuter Erkrankung des Prozessbevollmächtigten …
Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung eines als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (…BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9;… B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 3; BVerfG, B.v. 8.2.2001 - 2 BvR 266/99 - juris Rn. 2), wenn die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…vgl. BFH, B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 18.08.2017 - 11 ZB 17.30559
Verletzung des rechtlichen Gehörs nach kurzfristiger Erkrankung des …
Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung eines als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (…BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69/16 - juris Rn. 9;… B.v. 21.12.2009 - 6 B 32/09 - juris Rn. 3; BVerfG, B.v. 8.2.2001 - 2 BvR 266/99 - juris Rn. 2), wenn die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…vgl. BFH, B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 06.02.2020 - 11 ZB 20.30297
Gewährung rechtlichen Gehörs - Terminsaufhebung aufgrund eines …
Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung eines als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (…BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9;… B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 3; BVerfG, B.v. 8.2.2001 - 2 BvR 266/99 - juris Rn. 2), wenn die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…vgl. BFH, B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5).