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   BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93   

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BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93 (https://dejure.org/1994,1760)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93 (https://dejure.org/1994,1760)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 1994 - 2 BvR 2687/93 (https://dejure.org/1994,1760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gefangene - Vollzugsbedingte Beschränkungen - Besonderes Vertrauen - Fortbestand der Rechtsposition - JVA - Verantwortungsvoller Umgang - Ausschlußgründe - Zweck des Strafvollzugs - Schutzwürdigkeit - Allgemeininteressen - Abwägung - Tagesdecke - Fluchtversuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 381
  • StV 1994, 432
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt sein, wenn das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (vgl. BVerfGE 59, 128 [164 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).

    Das Rechtsstaatsgebot und das aus ihm folgende Prinzip der Beachtung des Vertrauensschutzes führt nicht in jedem Fall zu dem Ergebnis, daß jegliche einmal erworbene Rechtsposition ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muß; es nötigt aber zu der an den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit ausgerichteten, im Einzelfall vorzunehmenden Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls, wie etwa die Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, oder die Interessen des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf deren Fortbestand er vertraute, den Vorrang verdienen (vgl. BVerfGE 59, 128 [166]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93
    Dieses prüft auf Verfassungsbeschwerde hin nur nach, ob die von der Verfassung geforderte Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob die Abwägung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechtes beruht und ob gar sachfremde Erwägungen im Sinne des verfassungsrechtlichen Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG ) eingeflossen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f., 96]).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93
    Dabei ist zu Gunsten des Gefangenen zu berücksichtigen, daß nach dem Willen des Gesetzes (§ 2 Satz 1 StVollzG ) und von Verfassungs wegen das herausragende Ziel des Strafvollzugs die Resozialisierung oder Sozialisation des Gefangenen ist (vgl. auch BVerfGE 33, 1 [7 f.]; 45, 187 [238 f.]) und Gefangene gerade angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumten Rechtsposition in besonderem Maße vertrauen, solange auch sie mit dem ihnen durch die Einräumung der Rechtsposition entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen sind und in ihrer Person keine Ausschlußgründe verwirklicht haben.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93
    Dabei ist zu Gunsten des Gefangenen zu berücksichtigen, daß nach dem Willen des Gesetzes (§ 2 Satz 1 StVollzG ) und von Verfassungs wegen das herausragende Ziel des Strafvollzugs die Resozialisierung oder Sozialisation des Gefangenen ist (vgl. auch BVerfGE 33, 1 [7 f.]; 45, 187 [238 f.]) und Gefangene gerade angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumten Rechtsposition in besonderem Maße vertrauen, solange auch sie mit dem ihnen durch die Einräumung der Rechtsposition entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen sind und in ihrer Person keine Ausschlußgründe verwirklicht haben.
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt sein, wenn das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (vgl. BVerfGE 59, 128 [164 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Daraus erwächst bei Ermessensentscheidungen im Bereich des Strafvollzugs dem Verurteilten ein Anspruch darauf, daß die Behörden ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. schon BVerfGE 89, 315 ; des weiteren BVerfG - Kammer - Beschlüsse vom 16. Februar 1993, NJW 1993, S. 3188 , vom 29. Oktober 1993, NStZ 1994, S. 100, vom 10. Februar 1994, StV 1994, S. 432 ).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Dies bedeutet aber nicht, daß jegliche einmal erworbene Rechtsposition ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muß; es nötigt aber zu der im Einzelfall vorzunehmenden Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls oder das Interesse des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf die er vertraut, den Vorrang verdienen (BVerfG, Beschluß vom 29. Oktober 1993, 2 BvR 672/93, NStZ 1994, S. 100 f.; vgl. auch Beschluß vom 10. Februar 1994, 2 BvR 2687/93, StV 1994, S. 432 f.; Beschluß vom 28. September 1995, 2 BvR 902/95, StV 1996, S. 48 f.).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 3 Ws 841/08

    Nichtraucherschutz im Maßregelvollzug: Generelles Rauchverbot in psychiatrischem

    Vielmehr darf angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen die Untergebrachte im besonderen Maße auf den Bestand der Rechtsposition vertrauen, solange sie mit dieser verantwortungsbewusst umgegangen ist und in ihrer Person keine Ausschlussgründe verwirklicht hat (vgl. BVerfG, ZfStrVo 1995, 50; Senat, ZfStrVo 2001, 248) und kein überragenden Interesse der Sicherheit und Ordnung dem Fortbestand der Erlaubnis entgegensteht (vgl. BVerfG, NJW 2004, 2960).
  • BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03

    Informationsfreiheit des Strafgefangenen (Schutzbereich; Beschaffung und Nutzung

    Dieser Grundsatz gebietet es, im Einzelfall zu prüfen, ob die Belange des Allgemeinwohls oder das Interesse des Gefangenen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf die er vertraut, den Vorrang verdienen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 -, NStZ 1994, S. 100 f., vom 10. Februar 1994 - 2 BvR 2687/93 -, StV 1994, S. 432 f., vom 28. September 1995 - 2 BvR 902/95 -, StV 1996, S. 48 f.).
  • BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95

    Widerruf der Genehmigung zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug -

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1993 ( 2 BvR 672/93, NStZ 1994, 100 ) dargelegt hat (vgl. auch Beschluß vom 10. Februar 1994, 2 BvR 2687/93, StV 1994, 432 ), kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt sein, wenn das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (vgl. BVerfGE 59, 128 [164 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).
  • OLG Hamm, 15.01.2024 - 1 Vollz 593/23

    Bestandsschutz, Vertrauensschutz, Anstaltswechsel; Fortbestehen

    Das Rechtsstaatsgebot und das aus ihm folgende Prinzip der Beachtung des Vertrauensschutzes führt nicht in jedem Fall zu dem Ergebnis, dass jegliche einmal erworbene Rechtsposition ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muss; es nötigt aber auch im Strafvollzug zu der an den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit ausgerichteten, im Einzelfall vorzunehmenden Abwägung des Interesses der Allgemeinheit gegen das Interesse des Strafgefangenen am Fortbestand der ihn begünstigenden Rechtslage (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.10.1993 - 2 BvR 672/93 - (zu § 70 StVollzG) sowie Kammerbeschluss vom 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93 - (zu § 19 StVollzG), jeweils bei juris).
  • KG, 10.06.2009 - 2 Ws 510/08

    Strafvollzug: Anordnung des Besuch von Familienangehörigen an einem

    Diesem Gebot kommt im Bereich des Strafvollzuges besonderes Gewicht zu, weil Gefangene angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumten Rechtsposition in gesteigertem Maße vertrauen, solange sie in ihrer Person keine Ausschlußgründe verwirklicht haben (vgl. BVerfG ZfStrVo 1995, 50).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 3 Ws 847/08

    Nichtraucherschutz im Maßregelvollzug: Generelles Rauchverbot in psychiatrischem

    Vielmehr darf angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen der Untergebrachte im besonderen Maße auf den Bestand der Rechtsposition vertrauen, solange er mit dieser verantwortungsbewusst umgegangen ist und in seiner Person keine Ausschlussgründe verwirklicht hat (vgl. BVerfG, ZfStrVo 1995, 50; Senat, ZfStrVo 2001, 248) und kein überragenden Interesse der Sicherheit und Ordnung dem Fortbestand der Erlaubnis entgegensteht (vgl. BVerfG, NJW 2004, 2960).
  • OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Ws 851/09

    Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt: Entzug der erteilten Erlaubnis zum Besitz von

    Unter solchen Umständen kann dem betroffenen Untergebrachten unter Umständen nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes auch ein Recht auf Bestandsschutz zustehen, wenn nicht neuerdings wichtige Gründe eingetreten sind, die nunmehr einen Widerruf dieser Übung rechtfertigen (BVerfG StV 1994, 432 f; NStZ 1996, 252; LG Stendal RuP 2005, 36 ff.).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 3 Ws 1308/00

    Einschränkung für Strafgefangene; Sozialtherapeutische Anstalt ;

    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes bedeutet allerdings nicht, daß jegliche einmal erworbene Rechtsposition ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muß; es nötigt aber zu der an den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit ausgerichteten, auf den konkreten Fall bezogenen Abwägung der Interessen der Allgemeinheit gegen das Interesse des Strafgefangenen am Fortbestand der ihn begünstigenden Rechtslage im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BVerfG ZfStrVo 1995, 50; Paul Kühling/Thomas Ullenbruck in Schwind-Böhm, a.a.O., § 14 Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00

    Strafvollzug; Überlassung von Reinigungsgeräten ; Schrubber; Besen;

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2000 - 1 Ws 605/00

    Feststellung der Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit eines Haftraums

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2001 - 3 Ws 33/01

    Strafvollzug; Nutzung privater Bettwäsche ; Genehmigung; Sicherheit und Ordnung ;

  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 1 Vollz (Ws) 139/13

    Besitz eines Computers im Maßregelvollzug

  • OLG Nürnberg, 01.03.2007 - 2 Ws 73/07

    Anspruch eines Strafgefangenen auf eine seinen Wünschen entsprechende

  • KG, 21.10.1996 - 5 Ws 396/96
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 1 Ws 368/04

    Bestimmung des angemessenen Umfangs mit der Haftraumausstattung hinsichtlich

  • OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 1 Ws 45/03

    Strafvollzug: Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Entnahmen von Gegenständen

  • KG, 22.01.1996 - 5 Ws 424/95
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