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   BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17, 2 BvR 2696/18   

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https://dejure.org/2020,33186
BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17, 2 BvR 2696/18 (https://dejure.org/2020,33186)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17, 2 BvR 2696/18 (https://dejure.org/2020,33186)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 2473/17, 2 BvR 2696/18 (https://dejure.org/2020,33186)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 20 StGB; § 63 StGB; § 67d Abs. 1 StGB; § 67d Abs. 2 StGB; § 67d Abs. 6 StGB; § 176 StGB
    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; verfassungsrechtliches Gebot bestmöglicher Sachaufklärung; Pflicht zur Ausschöpfung von Beweismitteln; Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Frage des Wegfalls der ...

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerden betreffend die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung mangels hinreichender Substantiierung unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 67d Abs 2 S 1 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz bestmöglicher Sachaufklärung sowie zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Prüfung der Fortdauer des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel - insb zu den Voraussetzungen für die Heranziehung eines weiteren Sachverständigen - ...

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz bestmöglicher Sachaufklärung sowie Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Prüfung der Fortdauer des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel; Voraussetzungen für die Heranziehung eines weiteren Sachverständigen; Zulässigkeit fachgerichtlicher Abweichung von ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz bestmöglicher Sachaufklärung sowie zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Prüfung der Fortdauer des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel - insb zu den Voraussetzungen für die Heranziehung eines weiteren Sachverständigen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz bestmöglicher Sachaufklärung sowie zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Prüfung der Fortdauer des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel - insb zu den Voraussetzungen für die Heranziehung eines weiteren Sachverständigen - ...

  • rechtsportal.de

    Grundsatz bestmöglicher Sachaufklärung sowie Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Prüfung der Fortdauer des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel; Voraussetzungen für die Heranziehung eines weiteren Sachverständigen; Zulässigkeit fachgerichtlicher Abweichung von ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz bestmöglicher Sachaufklärung sowie zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Prüfung der Fortdauer des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel - insb zu den Voraussetzungen für die Heranziehung eines weiteren Sachverständigen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Maßregelvollzug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung der Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug - und die gerichtliche Sachaufklärungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 22
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung ergebenden Anforderungen an die Anordnung der Fortdauer von Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfGK 4, 176; BVerfGE 58, 208; BVerfGK 15, 287).

    aa) Das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung gilt auch für den Straf- und Maßregelvollzug (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 15, 287 ).

    Dies gilt insbesondere dort, wo die Gefährlichkeit eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten zu beurteilen ist; denn die Umstände, die diese bestimmen, sind für den Richter oft schwer erkennbar und abzuwägen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Er darf die Prognoseentscheidung nicht dem Sachverständigen überlassen, sondern hat diese selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ).

    Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass das ärztliche Gutachten hinreichend substantiiert ist und den Richter in den Stand setzt, sich die tatsächlichen Voraussetzungen für seine Entscheidung zu erarbeiten (vgl. BVerfGE 70, 297 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 2017 - 2 BvR 1496/15 -, Rn. 19 m.w.N.).

    Vielmehr haben sie selbstständig zu beurteilen, ob die der Unterbringung des Beschwerdeführers zugrundeliegende "schwere andere seelische Abartigkeit' entfallen ist (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ).

    Es muss demgemäß dahinstehen, ob die angegriffenen Beschlüsse angesichts der Dauer der Unterbringung den verfassungsrechtlichen Begründungsanforderungen insbesondere hinsichtlich der Bestimmung der Art und des Grades der Wahrscheinlichkeit künftig vom Beschwerdeführer zu erwartender Straftaten (vgl. BVerfGE 70, 297 ) genügen.

  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 1496/15

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17
    Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass das ärztliche Gutachten hinreichend substantiiert ist und den Richter in den Stand setzt, sich die tatsächlichen Voraussetzungen für seine Entscheidung zu erarbeiten (vgl. BVerfGE 70, 297 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 2017 - 2 BvR 1496/15 -, Rn. 19 m.w.N.).

    Ergibt eine umfassende, verständige und allgemeiner Lebenserfahrung Rechnung tragende Würdigung der Sachlage, dass das Gebot umfassender Sachaufklärung danach drängt, ein bekanntes oder erkennbares weiteres Beweismittel zu nutzen oder ein bereits genutztes Beweismittel weiter auszuschöpfen, so ist entsprechend zu verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 2017 - 2 BvR 1496/15 -, Rn. 20 m.w.N.).

    Das Gericht hat von Amts wegen oder auf Antrag insbesondere einen weiteren Sachverständigen beizuziehen, wenn die Beweisfrage nach wie vor offen oder (möglicherweise) unzulänglich beantwortet ist und die Befragung eines anderen Sachverständigen Klärung erwarten lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 2017 - 2 BvR 1496/15 -, Rn. 21 m.w.N.).

    Soweit sie dabei von den Feststellungen des Sachverständigen Prof. Dr. F. abgewichen sind, haben sie das verfassungsrechtliche Erfordernis sorgfältiger Begründung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 -, Rn. 35; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 2017 - 2 BvR 1496/15 -, Rn. 30) beachtet.

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17
    a) Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).

    Der verfassungsrechtliche Bezug ist unter Rückgriff auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe herzustellen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung ergebenden Anforderungen an die Anordnung der Fortdauer von Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfGK 4, 176; BVerfGE 58, 208; BVerfGK 15, 287).

    Er darf die Prognoseentscheidung nicht dem Sachverständigen überlassen, sondern hat diese selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ).

  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung ergebenden Anforderungen an die Anordnung der Fortdauer von Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfGK 4, 176; BVerfGE 58, 208; BVerfGK 15, 287).

    aa) Das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung gilt auch für den Straf- und Maßregelvollzug (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 15, 287 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17
    Vielmehr haben sie selbstständig zu beurteilen, ob die der Unterbringung des Beschwerdeführers zugrundeliegende "schwere andere seelische Abartigkeit' entfallen ist (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17
    Für die Überprüfung sonstiger, vom Beschwerdeführer nicht gerügter verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die angegriffenen Beschlüsse war daher gemäß dem Grundsatz materieller Subsidiarität (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 22 ; 95, 163 stRspr) kein Raum.
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17
    Für die Überprüfung sonstiger, vom Beschwerdeführer nicht gerügter verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die angegriffenen Beschlüsse war daher gemäß dem Grundsatz materieller Subsidiarität (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 22 ; 95, 163 stRspr) kein Raum.
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17
    Soweit sie dabei von den Feststellungen des Sachverständigen Prof. Dr. F. abgewichen sind, haben sie das verfassungsrechtliche Erfordernis sorgfältiger Begründung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 -, Rn. 35; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 2017 - 2 BvR 1496/15 -, Rn. 30) beachtet.
  • BVerfG, 16.06.2005 - 2 BvR 841/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei vorzeitiger

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17
    Ungeachtet des Umstands, dass das diesbezügliche Strafverfahren mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen ist, verkennt der Beschwerdeführer, dass es den Vollstreckungsgerichten nicht verwehrt ist, im Rahmen der von ihnen zu treffenden Prognoseentscheidungen ein die Rechtsordnung möglicherweise verletzendes Verhalten des Betroffenen zu berücksichtigen, wenn und soweit der Anknüpfungspunkt das Verhalten als solches und nicht dessen strafrechtlicher Gehalt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juni 2005 - 2 BvR 841/05 -, Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1546/20

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren

    Das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung gilt insbesondere auch für den Straf- und Maßregelvollzug (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 15, 287 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 2473/17 -, Rn. 37).

    Ergibt eine umfassende, verständige und allgemeiner Lebenserfahrung Rechnung tragende Würdigung der Sachlage, dass das Gebot umfassender Sachaufklärung danach drängt, ein bekanntes oder erkennbares weiteres Beweismittel zu nutzen oder ein bereits genutztes Beweismittel weiter auszuschöpfen, so ist entsprechend zu verfahren (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 2473/17 -, Rn. 38 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 12.04.2022 - 3 Ws 65/22

    Eigene Befunderhebung durch Sachverständigen; Aufklärungspflicht des

    Ergibt eine umfassende, verständige und allgemeiner Lebenserfahrung Rechnung tragende Würdigung der Sachlage, dass das Gebot umfassender Sachaufklärung danach drängt, ein bekanntes oder erkennbares weiteres Beweismittel zu nutzen oder ein bereits genutztes Beweismittel weiter auszuschöpfen, so ist entsprechend zu verfahren (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 2 BvR 2549/08 - BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 2473/17, 2 BvR 2696/18 - juris).
  • OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22

    Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Sachverständiger; Befundtatsachen;

    Ergibt eine umfassende, verständige und allgemeiner Lebenserfahrung Rechnung tragende Würdigung der Sachlage, dass das Gebot umfassender Sachaufklärung danach drängt, ein bekanntes oder erkennbares weiteres Beweismittel zu nutzen oder ein bereits genutztes Beweismittel weiter auszuschöpfen, so ist entsprechend zu verfahren (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 2 BvR 2549/08 - BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 2473/17, 2 BvR 2696/18 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2022 - 2 Ws 20/22

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach zehn Jahren

    b) Die dazu erforderliche Prognose einer fortbestehenden Gefährlichkeit ist vom Richter zu treffen, der dabei die Aussagen und Gutachten des Sachverständigen selbständig zu beurteilen hat (BVerfG NStZ-RR 2021, 22 m.w.N.).
  • LG Bonn, 19.12.2022 - 50 KLs 13/22
    Dabei hat die Kammer berücksichtigt, dass vom Tatgericht in eigener Würdigung festzustellen ist, ob erhebliche weitere Straftaten drohen und wie die Anlasstaten einzustufen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17 - zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 12.11.2020 - 23 KLs 13/20
    Ob erhebliche weitere Straftaten drohen und wie die Anlasstaten einzustufen sind, ist allerdings vom Tatgericht in eigener Würdigung festzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17 - zitiert nach juris).
  • KG, 24.11.2020 - 5 Ws 209/20

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren gegen die Entfristung der Führungsaufsicht

    Den Vollstreckungsgerichten ist es nicht verwehrt, im Rahmen der von ihnen zu treffenden Prognoseentscheidungen ein die Rechtsordnung möglicherweise verletzendes Verhalten des Betroffenen zu berücksichtigen, wenn und soweit der Anknüpfungspunkt das Verhalten als solches und nicht dessen strafrechtlicher Gehalt ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 2473/17 -, juris Rn. 54, und vom 16. Juni 2005 - 2 BvR 841/05 -, juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 23.09.2021 - 3 Ws 339/21

    Maßregel; Grundsatz; bestmöglicher Sachaufklärung; Aufklärungspflicht;

    Ergibt eine umfassende, verständige und allgemeiner Lebenserfahrung Rechnung tragende Würdigung der Sachlage, dass das Gebot umfassender Sachaufklärung danach drängt, ein bekanntes oder erkennbares weiteres Beweismittel zu nutzen oder ein bereits genutztes Beweismittel weiter auszuschöpfen, so ist entsprechend zu verfahren (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 2 BvR 2549/08 - BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 2473/17, 2 BvR 2696/18 - juris).
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