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   BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95   

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https://dejure.org/1996,644
BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 (https://dejure.org/1996,644)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 (https://dejure.org/1996,644)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 (https://dejure.org/1996,644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95
    Zu den Voraussetzungen, unter denen der Sofortvollzug einer Ausweisung mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG im Einklang steht, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 ff.]; 38, 52 [57 ff.]; 69, 220 [227 ff.]).

    Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 38, 52 [58]; 69, 220 [228]) ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt.

    Da in den Fällen des Sofortvollzuges für die Widerspruchsbehörden und Verwaltungsgerichte die Pflicht besteht, das Hauptsacheverfahren mit möglichster Beschleunigung zu betreiben und abzuschließen (vgl. BVerfGE 35, 382 [405]), müssen die Verwaltungsgerichte bei der Entscheidung über die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 5 VwGO davon ausgehen, daß das Hauptsacheverfahren mit der gebotenen Eile gefördert wird und dementsprechend prüfen, ob die sofortige Vollziehung in der sich daraus ergebenden Zeitspanne notwendig ist (vgl. BVerfG, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95
    Zu den Voraussetzungen, unter denen der Sofortvollzug einer Ausweisung mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG im Einklang steht, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 ff.]; 38, 52 [57 ff.]; 69, 220 [227 ff.]).

    Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 38, 52 [58]; 69, 220 [228]) ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt.

    Zudem entbindet auch im Anwendungsbereich des § 72 Abs. 1 AuslG die gesetzliche Anordnung des Sofortvollzuges nicht von der Prüfung, ob überwiegende öffentliche Belange im Einzelfall diese Anordnung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 69, 220 [229]).

  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95
    Zu den Voraussetzungen, unter denen der Sofortvollzug einer Ausweisung mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG im Einklang steht, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 ff.]; 38, 52 [57 ff.]; 69, 220 [227 ff.]).

    Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 38, 52 [58]; 69, 220 [228]) ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt.

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95
    Zwar ist der Ausgangspunkt der fachgerichtlichen Entscheidungen nicht zu beanstanden, wonach bei der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug und dem privaten Interesse am Bestand der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs eine wichtige Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwer wiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, BVerfGK 5, 328 ).
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwer wiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ).
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