Rechtsprechung
BVerfG, 27.03.2013 - 2 BvR 2757/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 58 S 1 StVollzG, § 58 S 2 Nr 1 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug - hier: Annahme der Verfassungsbeschwerde bzgl Krankheitsbehandlung eines Strafgefangenen nicht geboten (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG), wenn der Betroffene die zwischenzeitlich angebotene Durchführung der Behandlung ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend den Anspruch eines Gefangenen auf Krankenbehandlung bei Ablehnung einer zwischenzeitlich angebotenen Durchführung der Operation ohne nachvollziehbaren Grund
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug - hier: Annahme der Verfassungsbeschwerde bzgl Krankheitsbehandlung eines Strafgefangenen nicht geboten (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG), wenn der Betroffene die zwischenzeitlich angebotene Durchführung der Behandlung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde betreffend den Anspruch eines Gefangenen auf Krankenbehandlung bei Ablehnung einer zwischenzeitlich angebotenen Durchführung der Operation ohne nachvollziehbaren Grund
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 19.09.2011 - StVK 319/11
- OLG Jena, 28.11.2011 - 1 Ws 504/11
- BVerfG, 27.03.2013 - 2 BvR 2757/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 360
- StV 2014, 351
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.11.2012 - 2 BvR 683/11
Strafvollzug (medizinische Untersuchung; Verzögerung; pflichtgemäßes ärztliches …
Auszug aus BVerfG, 27.03.2013 - 2 BvR 2757/11
Mit dieser vom Oberlandesgericht gebilligten Auffassung wird verkannt, dass ein - grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteter - Anspruch auf Krankenbehandlung nicht nur zur Verhütung von Verschlimmerungen, sondern unabhängig davon zur Heilung und zur Linderung von Krankheitsbeschwerden besteht (§ 58 Satz 1 StVollzG), und dass die daraus folgenden Ansprüche eines Gefangenen nicht durch defizitäre Behandlungskapazitäten beschränkt, sondern umgekehrt diese den Behandlungsnotwendigkeiten anzupassen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2012 - 2 BvR 683/11 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
- BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug …
Aus § 58 StVollzG folgt ein - grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteter - Anspruch auf Krankenbehandlung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2013 - 2 BvR 2757/11 -, juris).Für den Versuch umgehender, in der notwendigen Weise beschleunigter (vgl. BVerfGK 19, 25 m.w.N.) Aufklärung hätte umso mehr Anlass bestanden, als der grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Anspruch auf Krankenbehandlung nicht nur zur Verhütung von Verschlimmerungen, sondern unabhängig davon zur Heilung und zur Linderung von Krankheitsbeschwerden besteht (§ 58 Satz 1 StVollzG; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2013 - 2 BvR 2757/11 -, juris) und angesichts des vom Beschwerdeführer mitgeteilten Sachverhalts nicht auszuschließen war, dass bereits das Abwarten einer weiteren Verschlechterung des Zustandes des Beschwerdeführers zu irreversiblen Schäden führen würde.
- OLG Celle, 24.01.2019 - 3 Ws 317/18
Keine Prüfungsbeschränkung anstaltsärztlicher Maßnahmen auf erkennbare Fehler
Aus § 57 Abs. 1 Satz 1 NJVollzG folgt ein - grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteter - Anspruch auf Krankenbehandlung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2013 - 2 BvR 2757/11 -, juris).