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   BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03   

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BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03 (https://dejure.org/2003,2647)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2003 - 2 BvR 281/03 (https://dejure.org/2003,2647)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03 (https://dejure.org/2003,2647)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Menschenwürde eines Zeugen; Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Auslegung und Anwendung des Auskunftsverweigerungsrechts im Strafverfahren; Verhältnismäßigkeit der Beugehaft bei Aussageweigerung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55 Abs. 1
    Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftiger Verurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 156
  • NJW 2003, 3045
  • NStZ 2003, 666
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
    Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt ihr nicht zu, weil die mit ihr aufgeworfene Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Aussagepflicht eines Zeugen bei Gefahr eigener Strafverfolgung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt ist (BVerfGE 56, 37 ).

    a) Die Fachgerichte haben bei Auslegung des § 55 Abs. 1 StPO berücksichtigt, dass es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar wäre, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, StV 2002, S. 177 f.).

  • OLG Dresden, 14.01.2003 - 1 Ws 274/02
    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 -,.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
    a) Die Fachgerichte haben bei Auslegung des § 55 Abs. 1 StPO berücksichtigt, dass es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar wäre, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, StV 2002, S. 177 f.).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
    a) Die Fachgerichte haben bei Auslegung des § 55 Abs. 1 StPO berücksichtigt, dass es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar wäre, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, StV 2002, S. 177 f.).
  • BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 und Art 104 Abs 1 S 1 durch Anordnung von

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
    Die Fachgerichte haben - wenn auch knapp (vgl. zu den Begründungsanforderungen Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, NStZ 2001, S. 103 f.) - zu erkennen gegeben, dass sie sich der Bedeutung und Tragweite der angeordneten Zwangsmaßnahme bewusst waren.
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
    Im Einklang mit der in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum herrschenden und verfassungsrechtlich unbedenklichen Ansicht sind sie davon ausgegangen, dass ein Zeuge in die Gefahr erneuter Strafverfolgung geriete, wenn eine Ermittlungsbehörde seiner wahrheitsgemäßen Aussage Tatsachen entnehmen könnte, die mittelbar oder unmittelbar einen Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO begründen und sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens veranlassen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1998, NJW 1999, S. 1413).
  • BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
    Das zum traditionellen Bestand staatlicher Maßnahmen zum Zwecke der Erzwingung gesetzlicher Pflichten zählende Mittel der Beugehaft (vgl. BVerfGE 43, 101 ) war hier verhältnismäßig, auch wenn der Beschwerdeführer seine Weigerung mehrfach bekräftigt hatte und die Aussicht, er könne sich unter dem Druck der Beugehaft doch noch zu einer Aussage entschließen, eher gering gewesen ist (vgl. Nehm, Aussageverweigerung und Beugehaft, in: Festschrift für Walter Odersky zum 65. Geburtstag, 1996, S. 439 ).
  • BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16

    Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die

    Unzumutbar und mit der Würde des Menschen unvereinbar wäre aber ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfGK 1, 156 ; 15, 457 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 19).
  • BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18

    Auskunftsverweigerungsrecht (Anwendung bei im Ausland begangenen Taten;

    Die Vorschrift, deren Wortlaut keine Beschränkung auf eine inländische Verfolgung zu entnehmen ist, soll den Zeugen durch die Gewährung eines Auskunftsverweigerungsrechts davor schützen, Angaben machen zu müssen, die geeignet sind, ihn zu belasten (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3045; NStZ 2002, 378; BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 216).
  • BVerfG, 25.01.2022 - 2 BvR 2462/18

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche

    Unzumutbar und mit der Würde des Menschen unvereinbar ist aber ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfGK 1, 156 ; 15, 457 ; 17, 253 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. September 2016 - 2 BvR 890/16 -, Rn. 35).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17

    Beteiligung und Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beifahrer

    Soweit das Landgericht darauf abgestellt hat, die Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung könnten die Angeklagte V. oder die Mitangeklagten dazu veranlassen, möglicherweise die Zeugen über die bereits bekannten Taten hinausgehend zu belasten, so ist dies - worauf die Staatsanwaltschaft zutreffend bereits in dem Beweisantrag hingewiesen hatte - vom Schutzzweck der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit nicht umfasst (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 9; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03, NJW 2003, 3045, 3046).
  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes

    Da die Schwelle des Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO niedrig liegt, ist auch das Bestehen einer entsprechenden konkreten Gefahr bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2003, 3045, 3046; BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; LR-Dahs, StPO 25. Aufl., § 55 Rdn. 10).

    Die Ausnahmekonstellation, dass trotz - mittelbar - drohender Selbstbelastung kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht, weil mögliche neue bzw. bestärkende Erkenntnisse den Strafverfolgungsbehörden bereits früher aus anderen Quellen sicher bekannt sind, eine Strafverfolgung bisher nicht erfolgte und auch eine entsprechende Gefahr sicher nicht besteht (vgl. BVerfG NStZ 2003, 666; OLG Dresden, Beschluss vom 23. September 2003 - 2 Ws 328/03 - Meyer-Goßner, a.a.O., § 55 Rdn. 2), ist hier bereits wegen des weiterhin anhängigen Ermittlungsverfahrens gegen den Zeugen nicht einschlägig.

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung

    Sollte seine erneute Benennung als Rauschgiftlieferanten durch den Zeugen in der Hauptverhandlung den Angeklagten dazu veranlassen, möglicherweise den Zeugen über die bereits bekannten Taten hinausgehend zu belasten, so ist dies vom Schutzzweck der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit nicht umfasst (BVerfG NJW 2003, 3045, 3046).
  • OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09

    Strafbarkeit unberechtigter Zeugnisverweigerung

    Die vorliegende Konstellation ist der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 3045) vergleichbar, in der der Drogenlieferant angeklagt war.
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
    Zu verhindern, dass sich dieser im Gegenzug seinerseits zu weiteren belastenden Aussagen gegen den Beschwerdeführer entschließen könnte, liegt außerhalb des Schutzzwecks der Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, a.a.O.).

    Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben dem aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) abgeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, 2 BvR 281/03).

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 14-IV-03
    Zu verhindern, dass sich dieser im Gegenzug seinerseits zu weiteren belastenden Aussagen gegen den Beschwerdeführer entschließen könnte, liegt außerhalb des Schutzzwecks der Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, a.a.O.).

    Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben dem aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) abgeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, 2 BvR 281/03).

  • OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Ordnungsmittel; Ordnungsgeld; Beugehaft; Selbstbelastung

    Dem Beschwerdeführer steht ein Auskunftsverweigerungsrecht für die in der Verhandlungsniederschrift wörtlich protokollierte Frage nicht zu (vergleiche zu einem gleichgelagerten Fall OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 -, bestätigt durch Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03 -).

    Diese der Entschlussfreiheit des Angeklagten unterliegende Möglichkeit liegt außerhalb des Schutzzwecks verfassungsrechtlich verbürgter Selbstbelastungsfreiheit (Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03 -).

  • OLG Köln, 19.05.2005 - 2 Ws 194/05

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts bei Seriendelikten

  • LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21

    Aussageverweigerungsrecht des Zeugen

  • OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13

    Begrenzung des Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO bei Fehlen

  • VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 20-IV-07

    Zu den Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in

  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
  • OLG Köln, 17.02.2009 - 2 Ws 63/09

    Voraussetzungen eines Auskunftsverweigerungsrechts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 20 A 746/13
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