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   BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2813/93   

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BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2813/93 (https://dejure.org/1994,4994)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.1994 - 2 BvR 2813/93 (https://dejure.org/1994,4994)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 1994 - 2 BvR 2813/93 (https://dejure.org/1994,4994)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung - Zivilprozeß - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ausschließendes Verschulden des Prozeßbevollmächtigten - Rechtsanwalt - Übermittlung einer Berufungsbegründung - Bote - Schriftsatz rechtzeitig beim Berufungsgericht abgeben

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 249
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 ff; 41, 332, 334 ff; 44, 302, 305 ff; 69, 381, 385; BVerfG, NJW 1993, 720; 1995, 249; 1999, 3701, 3702; 2001, 2161, 2162).

    Demgemäß dürfen bei der Auslegung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, insbesondere beim "ersten Zugang" zum Gericht (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; 38, 35, 38; 40, 88, 91; 67, 208, 212 ff), aber auch beim Zugang zu einer weiteren Instanz (vgl. BVerfGE 44, 302, 305 ff; 62, 334, 336; 69, 381, 385; BVerfG, NJW 1995, 249; 1996, 2857; 1999, 3701, 3702; 2001, 2161, 2162) nicht überspannt werden.

  • BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07

    Versäumung der Bewerbungsfrist um eine ausgeschriebene Notarstelle aufgrund eines

    Ein Verschulden liegt danach vor, wenn der Bewerber die nach objektiven Maßstäben gebotene Sorgfalt nicht eingehalten hat und ihm nach den Umständen des Falles die Einhaltung der Frist zumutbar gewesen wäre (z.B.: Schmitz-Valckenberg aaO, Rn. 8; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 32 Rn. 20), wobei keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (z.B.: BVerfG NJW 1995, 249).

    Er braucht ohne besonderen Anlass nicht nachzufragen und im Einzelfall zu überwachen, ob seine Direktiven eingehalten werden (z.B. BVerfG NJW 1995, 249, 250; BGH, Beschluss vom 27. November 1990 - VI ZB 22/09 - NJW 1991, 1179).

  • BGH, 13.09.2006 - XII ZB 103/06

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei am nächsten Tag

    In seiner Entscheidung vom 16. August 1994 (NJW 1995, 249, 250) hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich gebilligt, wonach sich der Prozessbevollmächtigte nicht ohne besonderen Anlass bei dem Boten erkundigen muss, ob er den Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt hat.
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZB 18/03

    Rechtmäßigkeit der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen

    Die Gerichte dürfen einer Partei daher die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von überspannten Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozeßbevollmächtigten versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen die Partei auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen mußte (BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG NJW 1995, 249, 250 und NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227 f.; BGH, Beschluß vom 13. Mai 2003 - VI ZB 76/02, Umdruck S. 5).

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts entspricht vielmehr langjähriger - durch das Bundesverfassungsgericht bestätigter (BVerfG NJW 1995, 249, 250) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02

    Zurechnung des Verschuldens eines bei dem Rechtsmittelgericht nicht zugelassenen

    cc) Das Berufungsgericht verletzt durch seine Entscheidung auch nicht die Rechte der Klägerin auf Gewährung von wirkungsvollem Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör (Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. IV GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 2813/93 - NJW 1995, 249; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 - 1 BvR 476/01 - NJW 2002, 3692, 3693).
  • BGH, 13.09.2011 - XI ZB 3/11

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    a) Die Entscheidung des Berufungsgerichts entspricht langjähriger - durch das Bundesverfassungsgericht bestätigter (BVerfG, NJW 1995, 249, 250) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
  • LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06

    Berechnung der Dienstwohnungshöchstvergütung einer teilzeitbeschäftigten

    Nach Erteilung klarer Anweisungen, deren Erledigung keine besonderen Schwierigkeiten erkennen lässt, braucht der Prozessbevollmächtigte grundsätzlich nicht nachzufragen, ob seine Anweisung ausgeführt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.11.1999 - VI ZB 22/90 - NJW 1991, 1179; Beschluss vom 02.11.1995 - VII ZB 12/95 -VersR 1996, 779; Beschluss vom 23.04.1997 - VII ZB 56/97 - FamRZ 1997, 997; BVerfG, Beschluss vom 16.08.1994 - 2 BvR 2813/93 - NJW 1995, 249; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rdnr. 23, Büropersonal und -organisation).
  • BGH, 21.09.2005 - V ZB 106/05

    Versäumung einer bis zum letzten Tag ausgeschöpften Frist

    Damit werden die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt (vgl. BVerfG, NJW 1995, 249, 250).
  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZR 382/97

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze

    Diese Kontrolle durch eine persönliche Nachfrage, die dem Rechtsanwalt grundsätzlich nicht abverlangt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 27. November 1990 - VI ZB 22/90 - NJW 1991, 1179; BVerfG, NJW 1995, 249), war eine Maßnahme, die nach menschlichem Ermessen ausreichte, um die Risiken aus der in seinem Büro bestehenden Übung im Falle der Klägerin auszuschalten.
  • VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 A 977/01

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Ersatz eines bei Dienstwahrnehmung beschädigten

    Dem widerspricht insbesondere, dem rechtsuchenden Bürger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Anwalts zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen er auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Spruchkörpers bislang nicht zu rechnen brauchte (BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1995, S. 249).
  • VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 48/00

    Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Zivilprozeßrecht;

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