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   BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93   

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BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93 (https://dejure.org/1994,2593)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93 (https://dejure.org/1994,2593)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 1994 - 2 BvR 2831/93 (https://dejure.org/1994,2593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung exilpolitischer Aktivitäten - Türkischer Staatsangehöriger - Kurdische Volkszugehörigkeit - Abweisung einer Asylklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 58
  • NVwZ-RR 1994, 58
  • DVBl 1994, 1405
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die für gerichtliche Hauptsacheverfahren durch Art. 16a Abs. 4 GG nicht berührt worden ist, setzt - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet mit der Folge des Ausschlusses weiterer gerichtlicher Nachprüfung (vgl. § 78 Abs. 1 AsylVfG 1993) voraus, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt; warum die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist, hat sich mithin aus den die Unbegründetheit der Klage darlegenden Entscheidungsgründen des Urteils zu ergeben (vgl. BVerfGE 65, 76 >95 f.<; 71, 276 >293 f.<).

    Dies schließt nicht aus, daß auch bei Sachverhalten, bei denen von einer "anerkannten Rechtsauffassung" nicht gesprochen werden kann, die Unbegründetheit der Asylklage offensichtlich sein kann; dazu wird es aber einer eindeutigen und widerspruchsfreien Auskunftslage sachverständiger Stellen bedürfen (vgl. BVerfGE 65, 76 >97<).

    Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen kann eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet dann in Frage kommen, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Beschwerdeführers insgesamt als unglaubwürdig erweist (vgl. BVerfGE 65, 76 >97< und jetzt auch § 30 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG 1993).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Es ist nicht ersichtlich, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<).

    Gründe für einen Ausschluß des Beschwerdeführers vom Asylrecht wegen Durchführung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten (vgl. dazu BVerfGE 81, 142 >152 ff.<; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. Oktober 1990 - InfAuslR 1991, 18 - und vom 25. April 1991 - InfAuslR 1991, 257 -) sind bislang nicht deutlich geworden.

  • BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Mit Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 1993 ( 2 BvR 514/93) wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts wegen Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 >109<).
  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Gründe für einen Ausschluß des Beschwerdeführers vom Asylrecht wegen Durchführung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten (vgl. dazu BVerfGE 81, 142 >152 ff.<; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. Oktober 1990 - InfAuslR 1991, 18 - und vom 25. April 1991 - InfAuslR 1991, 257 -) sind bislang nicht deutlich geworden.
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Damit schließt das Verwaltungsgericht jedenfalls nicht aus, daß der Beschwerdeführer sich schon vor seiner Ausreise aus der Türkei dort politisch betätigt hat; darauf aber kommt es entscheidend an, weil exilpolitische Betätigungen als selbstgeschaffene subjektive Nachfluchtgründe in aller Regel nur dann asylrechtlich erhebliche Bedeutung erlangen können, wenn sie an eine solche frühere politische Betätigung anschließen (vgl. BVerfGE 74, 51 >65 f.<).
  • BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86

    Asylrechtsbegründungsfähigkeit von Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Gründe für einen Ausschluß des Beschwerdeführers vom Asylrecht wegen Durchführung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten (vgl. dazu BVerfGE 81, 142 >152 ff.<; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. Oktober 1990 - InfAuslR 1991, 18 - und vom 25. April 1991 - InfAuslR 1991, 257 -) sind bislang nicht deutlich geworden.
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die für gerichtliche Hauptsacheverfahren durch Art. 16a Abs. 4 GG nicht berührt worden ist, setzt - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet mit der Folge des Ausschlusses weiterer gerichtlicher Nachprüfung (vgl. § 78 Abs. 1 AsylVfG 1993) voraus, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt; warum die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist, hat sich mithin aus den die Unbegründetheit der Klage darlegenden Entscheidungsgründen des Urteils zu ergeben (vgl. BVerfGE 65, 76 >95 f.<; 71, 276 >293 f.<).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Es ist nicht ersichtlich, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Enthält das Urteil des Verwaltungsgerichts hierzu keine eigenständige Darlegung, so müssen die Entscheidungsgründe jedenfalls erkennen lassen, ob und aus welchen Gründen die zum offensichtlichen Nichtbestehen von Vorfluchtgründen angestellten Erwägungen auch für die übrigen Gründe, insbesondere auch für die Nachfluchtgründe, gelten sollen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, DVBl 1994, S. 1405 [1406]).

    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, a.a.O. S. 1405, und vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, S. 18).

  • BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97

    Nichtannahme aus prozessualen Gründen einer Verfassungsbeschwerde gegen die

    Enthält das Urteil des Verwaltungsgerichts hierzu keine eigenständige Darlegung, so müssen die Entscheidungsgründe jedenfalls erkennen lassen, ob und aus welchen Gründen die zum offensichtlichen Nichtbestehen von individuellen Vorfluchtgründen angestellten Erwägungen auch für die übrigen Gründe gelten sollen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, DVBl 1994, S. 1405 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 2/1997, S. 9 und - 2 BvR 1230/94 -, NVwZ-Beilage Nr. 4/1997, S. 26).

    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die - wie etwa die Frage des Bestehens von Sippenhaft - die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, a.a.O., S. 1405, vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, S. 18 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, a.a.O., S. 10 und 2 BvR 1230/94, a.a.O., S. 26).

  • BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1318/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Enthält das Urteil des Verwaltungsgerichts hierzu keine eigenständige Darlegung, so müssen die Entscheidungsgründe jedenfalls erkennen lassen, ob und aus welchen Gründen die zum offensichtlichen Nichtbestehen von Vorfluchtgründen angestellten Erwägungen auch für die übrigen Gründe, insbesondere auch für die Nachfluchtgründe, gelten sollen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, DVBl 1994, S. 1405 [1406]).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 1230/94

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Asylklage als

    Soweit das Verwaltungsgericht auf die Widersprüche im Vorbringen der Beschwerdeführer und auf § 30 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG verweist, vermag dies ohne nähere Darlegung die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet lediglich hinsichtlich der geltend gemachten individuellen Verfolgungsgründe zu tragen (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, DVBl 1994, S. 1405 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 07.08.2008 - 3 L 2061/08

    Voraussetzungen für die Gestattung der Einreise nach Durchführung des

    Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen - wie hier -kommt eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet dann in Frage, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemacht Gefährdung den von Art. 16 a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfG, Beschluss vom 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93 - BVerfGE 65, 76 (97)).
  • VG Frankfurt/Main, 23.09.2002 - 3 E 31120/97

    Unglaubhafter Vortrag einer politischen Verfolgung in Kamerun

    Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen kommt eine Abweisung der Klage als offensichtlich dann in Frage, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung der von Art. 16 a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfG, Beschluss vom 09.08.1994- 2 BvR 2831/93 - BVerfGE 65, 76 (97)).
  • VG Augsburg, 16.06.2009 - Au 5 E 09.30078

    Vorläufiger Rechtsschutz im Folgeantragsverfahren; Syrien; Erkrankung

    Nach verfassungsrechtlichem Verständnis ist die Rechtmäßigkeit des ablehnenden Bescheides nur dann von beachtlichen Zweifeln frei, wenn an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach gesicherter Rechtsauffassung die Ablehnung des Folgeantrags geradezu aufdrängen muss (Richtigkeitsgewissheit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht - s. BVerfG vom 9.8.1994 DVBl 1994, 1405 und 3.9.1996 BayVBl 1997, 15).
  • VG Frankfurt/Main, 31.01.2003 - 3 G 306/03

    Anforderungen an die offensichtliche Unbegründetheit einer Asylablehnung

    Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen - wie hier -kommt eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet dann in Frage, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemacht Gefährdung den von Art. 16 a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfG, Beschluss vom 9.8.1994 - 2 BvR 2831/93 - BVerfGE 65, 76 (97)).
  • VG Schleswig, 23.11.2001 - 11 B 88/01

    Asylantrag; Offensichtliche Unbegründetheit

    Darüber hinaus ist eine Ablehnung des Antrages als offensichtlich unbegründet auch dann in Betracht zu ziehen, wenn eine eindeutige und widerspruchsfreie Auskunftslage bezüglich der Situation im Heimatlandes des Ausländers oder eine einheitliche und gefestigte Rechtssprechung (des zuständigen Oberverwaltungsgerichts) vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93 -, AuAS 1995, 222, 223).
  • VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 3 G 2148/03

    Fehlerhafte Wertung der Gültigkeit eines Reisepasses

  • VG Karlsruhe, 06.07.2000 - A 11 K 11748/00

    Aussicht einer nicht rechtsstaatlichen Bestrafung Abschiebung in die

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