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   BVerfG, 22.10.2012 - 2 BvR 2875/10   

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https://dejure.org/2012,103014
BVerfG, 22.10.2012 - 2 BvR 2875/10 (https://dejure.org/2012,103014)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.2012 - 2 BvR 2875/10 (https://dejure.org/2012,103014)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 2012 - 2 BvR 2875/10 (https://dejure.org/2012,103014)
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Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 ; EStG § 33a Abs 1 ; EStG § 52 Abs 40 S 4 ; StÄndG 2007 Art 1 Nr 11 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 6 Abs 1 ; GG Art 2 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3 ; EStG § 63 Abs 1 Nr 1

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16

    BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu

    Das BVerfG hat die gegen das Urteil vom 17. Juni 2010 eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluss vom 22. Oktober 2012, 2 BvR 2875/10, juris-Entscheidungsdienst).
  • FG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - 8 K 2166/14

    Privates Veräußerungsgeschäft eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekts: Das

    Diese Entscheidung ist verfassungskonform (BFH-Urteile vom 17. Juni 2010 III R 35/09, BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 und vom 11. April 2013 III R 83/09, BFHE 241, 25, BStBl II 2014, 1010; BFH-Beschluss vom 24. Februar 2014 XI B 15/13, BFH/NV 2014, 839; Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 4. Januar 2011 2 BvR 2875/10 und vom 19. März 2015 2 BvR 646/14).
  • BFH, 11.04.2013 - III R 83/09

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

    Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung, einer Übergangs- oder Wartezeit oder einem Freiwilligendienst durch das StÄndG 2007 war ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juni 2010 III R 35/09 nach Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10).

    Das Verfahren war durch Senatsbeschluss vom 28. Juni 2011 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2875/10 gegen das Urteil des Senats vom 17. Juni 2010 III R 35/09 (BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176) ausgesetzt worden.

    Gegen die Absenkung der Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr und die dazu getroffene Übergangsregelung bestehen, wie der Senat mit Urteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 entschieden hat, keine verfassungsrechtlichen Bedenken; die gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10 nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13

    Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch

    Aufgrund des Nichtannahmebeschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10 stehe fest, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Absenkung der Altersgrenze und der dazu ergangenen Übergangsregelungen auch aus Sicht des BVerfG nicht bestünden.

    Im Übrigen hat das BVerfG mit Beschluss vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10 die Verfassungsbeschwerde gegen das vom Kläger kritisierte BFH-Urteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 nicht zur Entscheidung angenommen (§§ 93a, 93b des Gesetzes über das BVerfG).

    Ausgehend von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt, nämlich dass aufgrund des Nichtannahmebeschlusses des BVerfG vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10 feststehe, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Absenkung der Altersgrenze gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht gegeben seien, hatte das FG keine Veranlassung für eine weitere Sachaufklärung.

  • BFH, 02.04.2014 - V R 62/10

    Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das

    Das Verfahren war durch Beschluss vom 4. April 2011 III R 24/10 bis zur Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2875/10 gegen das BFH-Urteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 ausgesetzt worden.

    Die gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10 (nicht veröffentlicht) nicht angenommen.

    a) Das BVerfG hat in Kenntnis der von der Klägerin zitierten BVerfG-Entscheidungen durch Beschluss vom 22. Oktober 2012 im Verfahren 2 BvR 2875/10 die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BFH in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 nicht zur Entscheidung angenommen (§§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht).

  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 16/20

    Veräußerung einer Wohnung als privates Veräußerungsgeschäft

    Vor diesem Hintergrund ist auch die Entscheidung des Gesetzgebers, durch das Änderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 (BGBl 2006, 1652) die Altersgrenze in § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG vom 27. auf das 25. Lebensjahr abzusenken - welche sich auch im Streitfall auswirkt - als verfassungskonform anzusehen (BFH-Urteile vom 17. Juni 2010 III R 35/09, BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 und vom 11. April 2013 III R 83/09, BFHE 241, 25, BStBl II 2014, 1010; BFH-Beschluss vom 24. Februar 2014 XI B 15/13, BFH/NV 2014, 839; Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 4. Januar 2011 2 BvR 2875/10 und vom 19. März 2015 2 BvR 646/14).
  • BFH, 11.04.2013 - III R 68/09

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von

    NV: Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung, einer Übergangszeit oder Wartezeit oder einem Freiwilligendienst durch das StÄndG 2007 war ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juni 2010 III R 35/09 nach Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 22. Oktober 2012 2 BvR 2875/10).

    Das Verfahren war durch Senatsbeschluss vom 28. April 2011 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2875/10 gegen das Urteil des Senats vom 17. Juni 2010 III R 35/09 (BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176) ausgesetzt worden.

    Gegen die Absenkung der Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr und die dazu getroffene Übergangsregelung bestehen, wie der Senat mit Urteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 entschieden hat, keine verfassungsrechtlichen Bedenken; die gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10 nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 44/11

    Kindergeldanspruch für ein volljähriges, beeinträchtigtes Kind -

    Die gegen das BFH-Urteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. Beschluss vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10, juris).
  • BFH - III R 36/11 (anhängig)
    Das Verfahren ist durch Beschluss vom 02.08.2011 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 2875/10 ausgesetzt.
  • BFH - III R 27/09 (anhängig)
    Das Verfahren ist durch Beschluss vom 05.04.2011 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 2875/10 ausgesetzt.
  • VG Ansbach, 25.10.2011 - AN 1 K 11.00896

    Die bestandskräftige Entscheidung der Familienkasse über das (Nicht-)Vorliegen

  • FG Düsseldorf, 19.03.2013 - 14 Ko 333/13

    Ansatz des Mindeststreitwerts bei geringerer Streitwertfestsetzung

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