Rechtsprechung
   BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2135
BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94 (https://dejure.org/1994,2135)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.1994 - 2 BvR 291/94 (https://dejure.org/1994,2135)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 1994 - 2 BvR 291/94 (https://dejure.org/1994,2135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

"Reichparteitags-OLG" II

§ 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG, Art. 5 GG, Voraussetzungen des Anhaltens eines beleidigenden Briefs eines Gefangenen an seine Verlobte, Schutz eines Bereichs, in dem der Einzelne gegenüber Angehörigen seinen Emotionen freien Lauf lassen kann;

§ 95 Abs. 2 BVerfGG, keine (erneute) Zurückverweisung an das Ausgangsgericht, sondern Entscheidung in der Sache, wenn nach der Entscheidung des BVerfG für das Ausgangsgericht kein Entscheidungsspielraum mehr besteht (in «"Reichparteitags-OLG"» hatte das OLG Bamberg sich nicht gewillt gezeigt, die Entscheidung des BVerfG nachzuvollziehen)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsfreiheit eines Strafgefangenen und "Ehrenschutz" eines Gerichts - "Reichsparteitags-OLG"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafgefangener - Brief - Verlobte - Angeordnete Kontrolle - Dritter - Kenntnisnahme - Grobe Beleidigung - Vertraulicher Kommunikationsbereich - Rechtliche Folgen - Vollzugsziel - Freiheiten - Strafvollzug

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1477
  • NStZ 1996, 376
  • StV 1995, 144
  • JR 1995, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94
    Maßstäblich ist nunmehr von dem Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1994 - 1 BvR 1689/88 - (NStZ 1994, S. 403 f.) auszugehen.

    Er entfallt deshalb nicht schon deswegen, weil der Verfasser von der Briefkontrolle weiß (BVerfG NStZ 1994, S. 403 f.; dies wurde bisher schon im Anwendungsbereich des § 119 Abs. 3 StPO vor allem für Ehegattenbriefe angenommen [vgl. auch BVerfGE 35, 35 [40]]).

  • BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72

    Untersuchungsgefangene

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94
    Auch die nicht immer mit der gebotenen Nüchternheit geführte Auseinandersetzung des Oberlandesgerichts mit der Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts "seit BVerfGE 35, 40 ff." (gemeint: BVerfGE 35, 35 ff.) und im besonderen mit dem Kammerbeschluß vom 8. Juli 1993, die auf teilweise unzutreffender inhaltlicher Wiedergabe und Interpretation beruht, läßt befürchten, daß der Strafsenat in Verfahren wie dem vorliegenden der Bedeutung der Grundrechte, insbesondere des Art. 5 Abs. 1 GG , nicht ausreichend gerecht wird.

    Er entfallt deshalb nicht schon deswegen, weil der Verfasser von der Briefkontrolle weiß (BVerfG NStZ 1994, S. 403 f.; dies wurde bisher schon im Anwendungsbereich des § 119 Abs. 3 StPO vor allem für Ehegattenbriefe angenommen [vgl. auch BVerfGE 35, 35 [40]]).

  • BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 1576/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Anhalten des Briefs eines

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94
    Hinsichtlich des Sachverhalts wird zunächst auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 1993, 2 BvR 1576/92 (NJW 1994, 1149 f.) verwiesen, mit dem diese einen Beschluß des Oberlandesgerichts Bamberg aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen hatte.

    Auch die nicht immer mit der gebotenen Nüchternheit geführte Auseinandersetzung des Oberlandesgerichts mit der Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts "seit BVerfGE 35, 40 ff." (gemeint: BVerfGE 35, 35 ff.) und im besonderen mit dem Kammerbeschluß vom 8. Juli 1993, die auf teilweise unzutreffender inhaltlicher Wiedergabe und Interpretation beruht, läßt befürchten, daß der Strafsenat in Verfahren wie dem vorliegenden der Bedeutung der Grundrechte, insbesondere des Art. 5 Abs. 1 GG , nicht ausreichend gerecht wird.

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94
    Eine Zurückverweisung erscheint deshalb nicht angebracht (vgl. BVerfGE 35, 202 [244]; 79, 69 [79]).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94
    Eine Zurückverweisung erscheint deshalb nicht angebracht (vgl. BVerfGE 35, 202 [244]; 79, 69 [79]).
  • OLG Bamberg, 11.01.1994 - Ws 314/92

    "Reichparteitags-OLG" - § 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG, Art. 5 GG, Voraussetzungen

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94
    Am 11. Januar1994 hat das Oberlandesgericht Bamberg erneut den der Rechtsbeschwerde zugrundeliegenden Beschluß der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth aufgehoben und in der Sache den Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung wiederum abschlägig beschieden (vgl. NJW 1994, S. 1972 ff.).
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Die zum Verhältnis innerhalb enger bzw. engster Familien- und Vertrauensbeziehungen entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 90, 255, 261; BVerfG NJW 2007, 1194, 1195; 1995, 1477) sind auf die Beziehung zwischen Verteidiger und Beschuldigtem nicht übertragbar.
  • BVerfG, 17.03.2021 - 2 BvR 194/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung

    Aus den darin enthaltenen Äußerungen dürfen unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der groben Beleidigung im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG keine für den Beschwerdeführer belastenden Folgerungen gezogen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 1994 - 2 BvR 291/94 -, Rn. 15; BVerfGK 15, 577 ; 16, 51 ).
  • BVerfG, 19.06.2018 - 2 BvR 1260/16

    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen

    Denn dem Landgericht käme kein eigener Entscheidungsspielraum mehr zu: Es könnte lediglich die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts wiederholen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 1994 - 2 BvR 291/94 -, juris, Rn. 18; Nettersheim, in: Barczak, BVerfGG, 1. Aufl. 2018, § 95 Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.07.2009 - 2 BvR 2186/07

    Briefüberwachung in der Untersuchungshaft (freie Entfaltung der Persönlichkeit;

    Vielmehr wirkt sich der Grundrechtsschutz gerade darin aus, dass der vertrauliche Charakter der Mitteilung trotz der staatlichen Überwachung gewahrt bleibt (BVerfGE 90, 255 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats von 12. September 1994 - 2 BvR 291/94 -, NJW 1995, S. 1477 f.).
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07

    Anhalten von Haftpost (grob unrichtige Darstellung von Anstaltsverhältnissen;

    Den Grundsatz, dass der besondere persönlichkeitsrechtliche Schutz dieser Sphäre vertraulicher Kommunikation nicht dadurch entfällt, dass der Staat sich im Rahmen der Überwachung des Schriftwechsels Gefangener Kenntnis von dessen Inhalt verschafft, hat das Bundesverfassungsgericht hieraus zwar anhand von Fällen abgeleitet und wiederholt bekräftigt, die die Sanktionierung beleidigender Äußerungen oder das Anhalten von Schreiben wegen solcher Äußerungen betrafen (vgl. BVerfGE 90, 255 ; BVerfGK 9, 442 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 1994 - 2 BvR 291/94 -, NJW 1995, S. 1477).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1996 - 1 Ws 480/96
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 255, 259 ff., BVerfG NJW 1995, 1477 f.) genießen die Äußerungen des Angeklagten den Schutz der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG , die allerdings durch die Vorschriften schon zum Schutz der persönlichen Ehre beschränkt wird.

    Ziel des Vollzuges kann es daher nicht sein, den Gefangenen während der Haft und künftig an vertraulicher Kommunikation im Rahmen der grundrechtlich geschützten Privatsphäre in jenen Formen zu hindern, die jedem anderen Bürger straflos zugestanden werden (BVerfG NJW 1995, 1477, 1478).

    Ebenso wie eine strafrechtliche Ahndung (vgl. BVerfGE 90, 255, 261) entfällt damit auch die Möglichkeit, das Schreiben des Angeklagten im Hinblick auf seine herabsetzenden Äußerungen anzuhalten und von der Beförderung auszuschließen (vgl. BVerfG NJW 1995, 1477, 1478).

  • OLG Jena, 02.10.2007 - 1 Ws 285/07

    StVollzG

    Ist ein an eine Vertrauensperson adressierter Brief nur unter Inkaufnahme der angeordneten Kontrolle, nicht jedoch darüber hinaus mit Zutun seines Verfassers einem Dritten zur Kenntnis gelangt, so können aus den darin enthaltenen Äußerungen unter dem Gesichtspunkt der groben Beleidigung (§ 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG) grundsätzlich keine Folgerungen zu Lasten des Strafgefangenen gezogen werden (siehe BVerfG NJW 1995, 1477 f; BVerfGE 90, 255, 262 f).

    Anders ist es nur dann, wenn der sich Äußernde selbst die Vertraulichkeit aufhebt, sodass die Gelegenheit für Dritte, seine Äußerungen wahrzunehmen, ihm zuzurechnen ist und nicht erst durch den staatlichen Eingriff geschaffen wird (BVerfGE 90, 255, 262; NJW 1995, 1477, 1478).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 12.09.1994 (2 BvR 291/94, NJW 1995, 1477, 1478) in einem vergleichbaren Fall in Bezug auf den Gesichtspunkt der Gefährdung des Vollzugsziels ausgeführt, es könne nicht Aufgabe des Strafvollzugs sein, den Strafgefangenen in einem Bereich zur Mäßigung zu erziehen, in dem andere, d.h. in Freiheit befindliche Personen, straflos ihrer Wut und Verärgerung auch mit harschen Worten Ausdruck verleihen dürfen.

  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02

    Untersuchungshäftling mit Klinefelter-Syndrom wird nicht in die

    Nur ergänzend sei auf folgendes hingewiesen: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß der dem Art. 7 VvB entsprechende Art. 2 Abs. 1 GG unter dem Aspekt des Schutzes der Privatsphäre dann verletzt sein kann, wenn der Briefkontakt eines Straf- oder Untersuchungsgefangenen mit einem nahen Familienangehörigen unterbrochen wird (siehe BVerfGE 35, 35 , BVerfG, NJW 1995, S. 1477 f.).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Schwere des Grundrechtseingriffs, aber auch deshalb nicht abgesprochen werden, weil nur eine unmissverständliche, zu veröffentlichende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die Bindungswirkung von dessen Entscheidungen, auch der tragenden Gründe, gegenüber der Fachgerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen bekräftige und durchsetze; insoweit entspreche die vorliegende Konstellation derjenigen in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1994, 1149), des Oberlandesgerichts Bamberg (NJW 1994, 1972) und abermals des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 1477).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht