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   BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14   

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https://dejure.org/2018,842
BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14 (https://dejure.org/2018,842)
BVerfG, Entscheidung vom 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14 (https://dejure.org/2018,842)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 (https://dejure.org/2018,842)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 3 GG; § 90 Abs. 1 BVerfGG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 161 Abs. 1 StPO; § 15a Abs. 4 InsO; § 325 HGB; § 24c Abs. 3 Nr. 2 KWG
    Durchsuchung der Geschäftsräume einer GmbH (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung; Anfangsverdacht; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang grundrechtsschonenderer Ermittlungshandlungen; Unverhältnismäßigkeit der Durchsuchung bei nur ...

  • Burhoff online

    Durchsuchung, Anfnagsverdacht, Verhältnismäßigkeit

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 15a Abs 4 InsO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ohne hinreichenden Tatverdacht verletzt Art 13 Abs 1 GG - Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme bei unzureichender Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen von Ermittlungen wegen ...

  • IWW

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 15a Abs 4 InsO
    GG, BVerfGG, InsO

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ohne hinreichenden Tatverdacht verletzt Art 13 Abs 1 GG - Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme bei unzureichender Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen von Ermittlungen wegen ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ohne hinreichenden Tatverdacht verletzt Art 13 Abs 1 GG - Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme bei unzureichender Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen von Ermittlungen wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unverhältnismäßige Durchsuchung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung unverhältnismäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 351
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 16.04.2015 - 2 BvR 2279/13

    Durchsuchung bei einer Gesellschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14
    Die Durchsuchung von Geschäftsräumen einer juristischen Person tangiert die Sphäre ihrer Organe und ihrer wirtschaftlichen Eigentümer grundsätzlich nicht; Grundrechtsträgerin ist die juristische Person selbst (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2015 - 2 BvR 2279/13 -, juris, Rn. 14 und 15).

    Eine Beschwerdeberechtigung von Privatpersonen bei der Durchsuchung von Geschäftsräumen einer juristischen Person besteht deshalb nur, wenn und soweit die Räumlichkeiten der Privatsphäre der natürlichen Person zuzuordnen sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 1687/02 -, juris, Rn. 13), was zugunsten des allein hinter einer Ein-Personen-Gesellschaft stehenden Gesellschafter-Geschäftsführers unterstellt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2015 - 2 BvR 2279/13 -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06

    Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14
    Eine Durchsuchung darf somit nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erst erforderlich sind (BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ).

    Ein Grundrechtseingriff ist aber jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn nahe liegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (BVerfGK 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2005 - 2 BvR 728/05 u.a. -, juris, Rn. 24).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14
    Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 84 ).

    Ferner muss gerade diese Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14
    Die Durchsuchung von Geschäftsräumen einer juristischen Person tangiert die Sphäre ihrer Organe und ihrer wirtschaftlichen Eigentümer grundsätzlich nicht; Grundrechtsträgerin ist die juristische Person selbst (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2015 - 2 BvR 2279/13 -, juris, Rn. 14 und 15).

    Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 84 ).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14
    a) Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG schützt auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume, und juristische Personen des Privatrechts können Träger dieses Grundrechts sein (vgl. BVerfGE 44, 353 ).

    Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 84 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14
    Eine Beschwerdeberechtigung von Privatpersonen bei der Durchsuchung von Geschäftsräumen einer juristischen Person besteht deshalb nur, wenn und soweit die Räumlichkeiten der Privatsphäre der natürlichen Person zuzuordnen sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 1687/02 -, juris, Rn. 13), was zugunsten des allein hinter einer Ein-Personen-Gesellschaft stehenden Gesellschafter-Geschäftsführers unterstellt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2015 - 2 BvR 2279/13 -, juris, Rn. 14).

    a) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14
    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen, so dass die richterliche Entscheidung im Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; BVerfGK 3, 55 ).
  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02

    Gefahr im Verzug bei der Durchsuchung eines Dienstzimmers

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14
    Eine Beschwerdeberechtigung von Privatpersonen bei der Durchsuchung von Geschäftsräumen einer juristischen Person besteht deshalb nur, wenn und soweit die Räumlichkeiten der Privatsphäre der natürlichen Person zuzuordnen sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 1687/02 -, juris, Rn. 13), was zugunsten des allein hinter einer Ein-Personen-Gesellschaft stehenden Gesellschafter-Geschäftsführers unterstellt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2015 - 2 BvR 2279/13 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14
    Ein Grundrechtseingriff ist aber jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn nahe liegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (BVerfGK 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2005 - 2 BvR 728/05 u.a. -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14
    Eine Durchsuchung darf somit nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erst erforderlich sind (BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ).
  • BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des

    Die Entscheidung des Landgerichts war in diesem Umfang aufzuheben (§ 95 Abs. 2 BVerfGG), während von einer Aufhebung des angegriffenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts aufgrund des bereits erfolgten Vollzugs und der damit eingetretenen prozessualen Überholung abzusehen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, Rn. 34).
  • BVerfG, 27.07.2020 - 2 BvR 2132/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    Die Entscheidung des Landgerichts war aufzuheben (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG), während von einer Aufhebung des angegriffenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts aufgrund des bereits erfolgten Vollzugs abzusehen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, juris, Rn. 34).
  • BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 52/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur

    Ein Grundrechtseingriff ist aber jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn naheliegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts (vgl. BVerfGK 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, Rn. 25) oder zur Schwere der Straftat steht.
  • VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft;

    Zwar schützt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 15 Abs. 1 LV auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume und können juristische Personen des Privatrechts als Träger dieses Grundrechts nach Art. 5 Abs. 3 LV im Verfassungsbeschwerdeverfahren beschwerdebefugt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2018 ‌- 2 BvR 2993/14 -, Rn. 20, juris).

    Grundrechtsträgerin ist die juristische Person selbst (vgl. Beschluss vom 17. September 1998 - VfGBbg 22/98 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2018 ‌- 2 BvR 2993/14 -,‌ Rn. 20 m. w. N., juris).

    Der Beschwerdeführer zu 1. weist insoweit zwar zu Recht darauf hin, dass das Vorhandensein solcher Räumlichkeiten bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personen-Gesellschaft unterstellt werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 ‌- 2 BvR 2993/14 -,‌ Rn. 20, juris, und vom 16. April 2015 ‌- 2 BvR 2279/13 -,‌ Rn. 14, www.bverfg.de).

  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    Ein Grundrechtseingriff ist aber jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn naheliegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (BVerfGK 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, juris, Rn. 25).

    2. Da der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Durchsuchungsbeschluss des Landgerichts Hamburg bereits vollzogen wurde, war insoweit von einer Aufhebung abzusehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, juris, Rn. 34).

  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    Ein Grundrechtseingriff ist aber jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn naheliegende, grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (BVerfGK 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, juris, Rn. 25).
  • LG Karlsruhe, 22.08.2022 - 16 Qs 53/22

    Wohnungsdurchsuchung bei zuvor eingestelltem Ermittlungsverfahren wegen derselben

    Ferner muss gerade diese Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein (BVerfG, Beschl. v. 10.1.2018 - 2 BvR 2993/14).

    Der Grundrechtseingriff nach § 102 StPO ist unverhältnismäßig, wenn nahe liegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (BVerfG, Beschl. v. 10.1.2018 - 2 BvR 2993/14).

  • LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23

    Fehlender Anfangsverdacht, Durchsuchungsbeschluss, Unbekannter Beschuldigter,

    Ein Grundrechtseingriff ist aber jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn naheliegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts (vgl. BVerfGK 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14 -, Rn. 25) oder zur Schwere der Straftat steht.
  • BGH, 28.06.2018 - StB 10/18

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

    Die Durchsuchung darf mithin nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erst erforderlich sind (siehe nur BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14, juris Rn. 24 mwN).
  • FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Anforderungen an die

    Hieran fehlt es, wenn nahe liegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10. Januar 2018 2 BvR 2993/14, juris).
  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer

  • LG Frankfurt/Main, 15.06.2020 - 31 Qs 11/20
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