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   BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09   

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https://dejure.org/2010,14318
BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09 (https://dejure.org/2010,14318)
BVerfG, Entscheidung vom 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09 (https://dejure.org/2010,14318)
BVerfG, Entscheidung vom 27. August 2010 - 2 BvR 3052/09 (https://dejure.org/2010,14318)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 574 Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO, § 574 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 574 Abs 3 S 1 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung eines Rechtsmittels verletzt bei willkürlicher Handhabung der Zulassungsvorschriften Art 101 Abs 1 S 2 GG - hier: Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gem § 574 Abs 2 Nr 1 ZPO - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfolgen eine bloßen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Erteilung eines Zuschlags in einem Zwangsversteigerungsverfahren

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung eines Rechtsmittels verletzt bei willkürlicher Handhabung der Zulassungsvorschriften Art 101 Abs 1 S 2 GG - hier: Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gem § 574 Abs 2 Nr 1 ZPO - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfolgen eine bloßen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung eines Rechtsmittels verletzt bei willkürlicher Handhabung der Zulassungsvorschriften Art 101 Abs 1 S 2 GG - hier: Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gem § 574 Abs 2 Nr 1 ZPO - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfolgen eine bloßen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Erteilung eines Zuschlags in einem Zwangsversteigerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06

    Ablösung von Grundpfandrechten durch den Grundpfandgläubiger; Vorausetzungen der

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09
    Darin hat es die Nichtzulassung des Rechtsmittels damit begründet, dass dem Verfahren vor dem Hintergrund der von ihm zitierten Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06 -, Rpfleger 2007, S. 93 ff.; vom 29. März 2007 - V ZB 160/06 -, Rpfleger 2007, S. 488 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 1997 - 8 W 50/97 -, Rpfleger 1997, S. 397 f.; OLG Köln, Beschluss vom 16. Juni 1989 - 2 W 47/89 -, Rpfleger 1990, S. 176 f.) keine besondere rechtliche Bedeutung zugekommen sei, die die Zulassung erforderlich gemacht hätte.

    cc) Während das Landgericht bei der Beantwortung der ersten Frage mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang steht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006, a.a.O.), lässt sich dies bezüglich der zweiten Frage nicht feststellen.

  • OLG Köln, 16.06.1989 - 2 W 47/89
    Auszug aus BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09
    Darin hat es die Nichtzulassung des Rechtsmittels damit begründet, dass dem Verfahren vor dem Hintergrund der von ihm zitierten Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06 -, Rpfleger 2007, S. 93 ff.; vom 29. März 2007 - V ZB 160/06 -, Rpfleger 2007, S. 488 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 1997 - 8 W 50/97 -, Rpfleger 1997, S. 397 f.; OLG Köln, Beschluss vom 16. Juni 1989 - 2 W 47/89 -, Rpfleger 1990, S. 176 f.) keine besondere rechtliche Bedeutung zugekommen sei, die die Zulassung erforderlich gemacht hätte.

    Überdies wird in der Literatur darauf hingewiesen (vgl. Storz, Rpfleger 1990, S. 177 ), dass der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Juni 1989 (a.a.O.) schon deshalb nicht überzeugt, weil es bei der von ihm vorgefundenen - hier nicht gegebenen - Fallgestaltung richtigerweise zu einer Verfahrenseinstellung nach § 72 Abs. 3, § 77 Abs. 1 ZVG und nicht zu einer Zuschlagserteilung hätte gelangen müssen.

  • BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09
    Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen von Willkür; die bloß einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der Zulassungsvorschriften genügt nicht (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2008 - 1 BvR 1665/08 -, NVwZ-RR 2009, S. 361 ; vgl. auch BVerfGK 2, 202 ; BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ).

    Denn es ist - was hierfür bereits genügte (vgl. BVerfGK 2, 202 ) - nicht nur nicht auszuschließen, sondern sogar sehr wahrscheinlich, dass der Bundesgerichtshof nach Zulassung der Rechtsbeschwerde die zweite der hier entscheidungserheblichen Rechtsfragen anders beantwortet hätte als das Landgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 192/09 -, juris, Rn. 20 f., 26 ff.).

  • OLG Stuttgart, 22.04.1997 - 8 W 50/97

    Ablösung des bestrangig betreibenden Gläubigers nach Schluss der Bietstunde

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09
    Darin hat es die Nichtzulassung des Rechtsmittels damit begründet, dass dem Verfahren vor dem Hintergrund der von ihm zitierten Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06 -, Rpfleger 2007, S. 93 ff.; vom 29. März 2007 - V ZB 160/06 -, Rpfleger 2007, S. 488 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 1997 - 8 W 50/97 -, Rpfleger 1997, S. 397 f.; OLG Köln, Beschluss vom 16. Juni 1989 - 2 W 47/89 -, Rpfleger 1990, S. 176 f.) keine besondere rechtliche Bedeutung zugekommen sei, die die Zulassung erforderlich gemacht hätte.

    Im Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. April 1997 (a.a.O.), der sich mit der Ablösung des bestrangigen Gläubigers durch den Schuldner unter Erwerb einer Eigentümergrundschuld mit Löschungsverpflichtung gegenüber nachrangigen Gläubigern und somit mit einer anderen Fallkonstellation befasst, wird die Rechtsansicht des Landgerichts ebenfalls nicht geteilt.

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann, oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren und ein Tätigwerden des Bundesgerichtshofs erforderlich machen (vgl. BGHZ 152, 182 ; 154, 288 ; 159, 135 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09
    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09
    aa) Nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 ZPO hat das Landgericht als Beschwerdegericht - in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung als Kammer mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden (vgl. § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 75 GVG; BGHZ 154, 200 ; 156, 320 ) - die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 192/09

    Zwangsversteigerung: Ablösung nur des rangbesten Rechts durch den Ehegatten des

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09
    Denn es ist - was hierfür bereits genügte (vgl. BVerfGK 2, 202 ) - nicht nur nicht auszuschließen, sondern sogar sehr wahrscheinlich, dass der Bundesgerichtshof nach Zulassung der Rechtsbeschwerde die zweite der hier entscheidungserheblichen Rechtsfragen anders beantwortet hätte als das Landgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 192/09 -, juris, Rn. 20 f., 26 ff.).
  • BVerfG, 11.12.2008 - 1 BvR 1665/08

    Zum Teil wegen fehlender Grundrechtsfähigkeit zum Teil mangels ausreichender

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09
    Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen von Willkür; die bloß einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der Zulassungsvorschriften genügt nicht (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2008 - 1 BvR 1665/08 -, NVwZ-RR 2009, S. 361 ; vgl. auch BVerfGK 2, 202 ; BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann, oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren und ein Tätigwerden des Bundesgerichtshofs erforderlich machen (vgl. BGHZ 152, 182 ; 154, 288 ; 159, 135 ).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • BGH, 29.03.2007 - V ZB 160/06

    Rechtsfolgen der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines zuletzt

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Der gesetzliche Richter kann auch dadurch entzogen werden, dass ein Gericht ein in Betracht kommendes Rechtsmittel entgegen der einschlägigen Bestimmungen nicht zulässt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. August 2010 - 2 BvR 3052/09 -, juris Rn. 11 f.; VerfGH Berlin, Beschluss vom 1. April 2008 - VerfGH 203/06 -, NJW 2008, 3420; BayVerfGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - Vf. 98-VI-09 -, juris Rn. 40) oder die gesetzliche Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht außer Acht lässt (VerfGH RP, Beschluss vom 16. März 2001, a.a.O.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1968 - 2 BvR 544/63 -, BVerfGE 23, 288 [319]; Beschluss vom 7. Oktober 1970 - 1 BvR 409/67-, BVerfGE 29, 166 [172 f.]; Beschluss vom 9. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 -, BVerfGE 31, 145 [169, 171 f.], stRspr.).
  • BAG, 03.08.2011 - 3 AZB 8/11

    Anwaltsbeiordnung - Prozesskostenhilfe - vorläufige Insolvenzverwaltung

    aa) Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss vom 9. Dezember 2010 hat unter Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG der Antragstellerin den gesetzlichen Richter entzogen, weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist (vgl. BVerfG 27. August 2010 - 2 BvR 3052/09 - Rn. 12) .
  • StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13

    Ausgleich von Kostendeckungen bei einjähriger oder mehrjähriger Gebührenbemessung

    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27.8.2010 - 2 BvR 3052/09 -, Juris Rn. 12; Gaier, NVwZ 2011, 385, 387).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 20/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde; Begründung; Gesetzlicher Richter; Willkür;

    Voraussetzung dafür ist, dass das Gericht die einschlägigen Verfahrensvorschriften nicht bloß einfachrechtlich fehlerhaft angewendet hat, sondern die Anwendung unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar und damit willkürlich ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. August 2010 - 2 BvR 3052/09 -, Juris, Rn. 12).
  • BGH, 20.01.2012 - AnwZ (Brfg) 23/11

    Erhebung einer Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidungen in analoger

    Jedoch bezieht sich diese Rechtsprechung (siehe auch die von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des BVerfG vom 7. Januar 2004 - 1 BvR 31/01 - und 27. August 2010 - 2 BvR 3052/09 -, jeweils juris) auf Fälle, in denen ein Gericht zu Unrecht ein Rechtsmittel nicht zugelassen und hierdurch den Rechtsstreit der Entscheidung durch die nächsthöhere Instanz und dadurch dem gesetzlichen Richter entzogen hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 3 S 1281/10

    Errichtung von vier Werbeanlagen für Fremdwerbung auf einem gewerblich genutzten

    Damit ist eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts notwendig, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluss vom 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09 -, [...]; BVerwG, Beschluss vom 29.07.2010- 8 B 10.10-, [...]; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.09.2005 - 9 S 473/05 -, VBlBW 2006, 145).
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