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   BVerfG, 01.07.2003 - 2 BvR 306/03   

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https://dejure.org/2003,14129
BVerfG, 01.07.2003 - 2 BvR 306/03 (https://dejure.org/2003,14129)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.2003 - 2 BvR 306/03 (https://dejure.org/2003,14129)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 2 BvR 306/03 (https://dejure.org/2003,14129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Durchsuchung und Sicherstellung - Zur Reichweite des § 97 Abs 1 StPO hinsichtlich einem Steuerberater überlassener Buchführungsunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 103 105; GG Art. 13 Abs. 1
    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Durchsuchungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2003 - 2 BvR 306/03
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 85, 248 [257 f.]).
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2003 - 2 BvR 306/03
    Sie verstößt entgegen der Beanstandung der Beschwerdeführerin auch nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, denn Buchführungsaufgaben gehören nicht zu dem von Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsbild des Steuerberaters (BVerfGE 54, 301 [312 ff.]; 59, 302 [314 ff.]); die der landgerichtlichen Entscheidung zu Grunde liegende Auffassung, Buchungsbelege würden deshalb nicht aufgrund des von § 97 Abs. 1 StGB geschützten Vertrauensverhältnisses übergeben, vermag daher Art. 12 Abs. 1 GG nicht zu verletzen.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2003 - 2 BvR 306/03
    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 95, 96 [127 f.]) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen.
  • BVerfG, 09.10.1989 - 2 BvR 1558/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit von Durchsuchung und Beschlagnahme von

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2003 - 2 BvR 306/03
    Ob Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen, die sich bei einem Steuerberater befinden, überhaupt nicht, nur unter bestimmten Voraussetzungen oder generell dem Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 StPO unterliegen mit der Folge, dass auch eine Durchsuchung mit dem Ziel ihrer Auffindung unzulässig wäre (vgl. Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 97, Rn. 25), ist in erster Linie eine Frage der Auslegung so genannten einfachen, unter der Verfassung stehenden Rechts (vgl. auch Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1989 - 2 BvR 1558/89 - wistra 1990, S. 97).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2003 - 2 BvR 306/03
    Eine genaue Bezeichnung des Beweismaterials, auf das die Durchsuchung gerichtet ist, ist bei ihrer Anordnung regelmäßig nicht möglich (vgl. BVerfGE 42, 212 [221]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2003 - 2 BvR 306/03
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2003 - 2 BvR 306/03
    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 95, 96 [127 f.]) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen.
  • LG München I, 22.04.1988 - 19 Qs 3/88

    Steuerberatung; Beschlagnahme von Unterlagen des Steuerberaters

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2003 - 2 BvR 306/03
    Die in der angegriffenen Beschwerdeentscheidung des Landgerichts vertretene Auffassung, Unterlagen, die der Beschwerdeführerin von den Beschuldigten überlassen worden seien, fielen dann nicht unter das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 StPO, wenn diese lediglich die Buchführung erledigen solle, sondern nur dann, wenn die Unterlagen zur Erstellung von Jahresabschlüssen oder Steuererklärungen anvertraut und zu diesem Zweck noch benötigt würden, entspricht einer in Rechtsprechung und Literatur vielfach vertretenen Auffassung (vgl. LG Berlin, NJW 1977, S. 725; LG München I, wistra 1988, S. 326; LG Hildesheim, wistra 1988, S. 327; LG Saarbrücken, wistra 1984, S. 200; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 97, Rn. 40; Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 97, Rn. 15; Ciolek-Krepold, Durchsuchung und Beschlagnahme in Wirtschaftsstrafsachen, Rn. 297 ff., jeweils m. w. N. auch zur gegenteiligen Ansicht).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2003 - 2 BvR 306/03
    Sie verstößt entgegen der Beanstandung der Beschwerdeführerin auch nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, denn Buchführungsaufgaben gehören nicht zu dem von Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsbild des Steuerberaters (BVerfGE 54, 301 [312 ff.]; 59, 302 [314 ff.]); die der landgerichtlichen Entscheidung zu Grunde liegende Auffassung, Buchungsbelege würden deshalb nicht aufgrund des von § 97 Abs. 1 StGB geschützten Vertrauensverhältnisses übergeben, vermag daher Art. 12 Abs. 1 GG nicht zu verletzen.
  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der

    d) Im vorliegenden Verfahren fehlt es an verfassungsrechtlich vertretbaren Ausführungen zur Zulässigkeit der vorläufigen Sicherstellung im Hinblick auf etwaige Beschlagnahmeverbote im Sinne des § 97 Abs. 1 StPO (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 -, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17 -, Rn. 80; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, Rn. 45; Beschluss des Zweiten Senats vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, Rn. 137; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2003 - 2 BvR 306/03 -, Rn. 6 f.; Hauschild, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2014, § 97 StPO Rn. 37).

    Der Verzicht auf einen Anfangsverdacht gegen den Beschwerdeführer zum Entscheidungszeitpunkt einerseits bei gleichzeitiger Verneinung eines etwaigen Beschlagnahmeverbots wegen der potentiellen Tatbeteiligung des Beschwerdeführers andererseits ist widersprüchlich und kombiniert in nicht mehr vertretbarer Weise die Voraussetzungen einer Durchsicht beim Verdächtigen und beim Nichtverdächtigen mit dem Ergebnis, dass zum fachgerichtlichen Entscheidungszeitpunkt weder ein Anfangsverdacht gegen den Beschwerdeführer erforderlich ist, noch die mögliche Einschlägigkeit von Beschlagnahmeverboten gemäß § 97 Abs. 1 StPO und damit die Eignung und Angemessenheit der Durchsicht überhaupt näher zu prüfen und zu begründen wären (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 -, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17 -, Rn. 80; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, Rn. 45; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2003 - 2 BvR 306/03 -, Rn. 6).

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