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   BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06   

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BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06 (https://dejure.org/2008,6736)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2008 - 2 BvR 31/06 (https://dejure.org/2008,6736)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06 (https://dejure.org/2008,6736)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG bei Ablehnung eines Feststellungsantrags im Haftaufhebungsverfahren (§ 10 Abs 2 FrhEntzG) wegen Rechtskraft der im Rechtsmittelverfahren gegen die Haftanordnung ergangenen Entscheidungen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Inhaftierung in Abschiebungshaft; Voraussetzungen einer Verletzung eines indischen Asylbewerbers ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 93 c Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4; AufenthG § 62 Abs. 2; FreihEntzG § 10 Abs. 2
    D (A), Abschiebungshaft, Verfassungsbeschwerde, Rechtsweggarantie, Rechtsschutzbedürfnis, Feststellungsantrag, Beurteilungszeitpunkt, Änderung der Sachlage, Auslegung, Streitgegenstand, Antrag, Haftaufhebungsantrag, Beschwerde, Verhältnismäßigkeit, Abschiebung, Haftdauer

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FreihEntzG § 10; ; FreihEntzG § 10 Abs. 1; ; FreihEntzG § 10 Abs. 2; ; BVerfGG § ... 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 4; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 104 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; FreihEntzG § 10 Abs. 2
    Überprüfung der Anordnung von Abschiebungshaft nach Erledigung durch Zeitablauf und Entlassung des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Lüneburg, 25.04.2001 - 12 T 12/01

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Abschiebehaft

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06
    Durch Verfassungsrecht ist nicht festgelegt, ob die Prüfung auch hinsichtlich aller während des gesamten Haftzeitraums neu eingetretener Umstände innerhalb des Rechtsmittelverfahrens gegen die Haftanordnung zu erfolgen hat oder ob sie auf mehrere gerichtliche Verfahren verteilt, etwa auch in Anknüpfung an einen späteren Haftaufhebungsantrag, stattfinden kann (vgl. zu diesem Problemkreis KG, OLGZ 1977, 161 ; OLG Stuttgart, FGPrax 1996, S. 40; LG Lüneburg, InfAuslR 2001, S. 294 ; Brandenburgisches OLG, FGPrax 2002, S. 278; OLG Celle, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 17 W 40/03; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. April 2005 - 20 W 139/05 -, juris).

    Für die gerichtliche Beurteilung dieser Frage ist es von ganz erheblicher Bedeutung, ob die Ausländerbehörde noch auf die Erreichung dieses Zwecks hinarbeitet oder ob sie zwischenzeitlich zu der Annahme gelangt ist, die Aufenthaltsbeendigung nicht mehr während der Haftzeit - soweit zulässig, auch nach Verlängerung der Haftanordnung - herbeiführen zu können (vgl. LG Lüneburg, InfAuslR 2001, S. 294 ).

  • OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 20 W 139/05

    Abschiebehaft: Gegenstand des Aufhebungsverfahrens und Anforderungen an die

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06
    Durch Verfassungsrecht ist nicht festgelegt, ob die Prüfung auch hinsichtlich aller während des gesamten Haftzeitraums neu eingetretener Umstände innerhalb des Rechtsmittelverfahrens gegen die Haftanordnung zu erfolgen hat oder ob sie auf mehrere gerichtliche Verfahren verteilt, etwa auch in Anknüpfung an einen späteren Haftaufhebungsantrag, stattfinden kann (vgl. zu diesem Problemkreis KG, OLGZ 1977, 161 ; OLG Stuttgart, FGPrax 1996, S. 40; LG Lüneburg, InfAuslR 2001, S. 294 ; Brandenburgisches OLG, FGPrax 2002, S. 278; OLG Celle, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 17 W 40/03; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. April 2005 - 20 W 139/05 -, juris).
  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06
    Es ist Sache der Fachgerichte, anhand des maßgeblichen Verfahrensrechts zu entscheiden, auf welche Weise dem Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen Rechnung getragen wird (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, NVwZ 2008, S. 304).
  • KG, 10.12.1976 - 1 W XX B 3920/76
    Auszug aus BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06
    Durch Verfassungsrecht ist nicht festgelegt, ob die Prüfung auch hinsichtlich aller während des gesamten Haftzeitraums neu eingetretener Umstände innerhalb des Rechtsmittelverfahrens gegen die Haftanordnung zu erfolgen hat oder ob sie auf mehrere gerichtliche Verfahren verteilt, etwa auch in Anknüpfung an einen späteren Haftaufhebungsantrag, stattfinden kann (vgl. zu diesem Problemkreis KG, OLGZ 1977, 161 ; OLG Stuttgart, FGPrax 1996, S. 40; LG Lüneburg, InfAuslR 2001, S. 294 ; Brandenburgisches OLG, FGPrax 2002, S. 278; OLG Celle, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 17 W 40/03; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. April 2005 - 20 W 139/05 -, juris).
  • OLG Celle, 19.05.2003 - 17 W 40/03

    Abänderbarkeit einer Entscheidung in Freiheitsentziehungssachen; Verlängerung der

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06
    Durch Verfassungsrecht ist nicht festgelegt, ob die Prüfung auch hinsichtlich aller während des gesamten Haftzeitraums neu eingetretener Umstände innerhalb des Rechtsmittelverfahrens gegen die Haftanordnung zu erfolgen hat oder ob sie auf mehrere gerichtliche Verfahren verteilt, etwa auch in Anknüpfung an einen späteren Haftaufhebungsantrag, stattfinden kann (vgl. zu diesem Problemkreis KG, OLGZ 1977, 161 ; OLG Stuttgart, FGPrax 1996, S. 40; LG Lüneburg, InfAuslR 2001, S. 294 ; Brandenburgisches OLG, FGPrax 2002, S. 278; OLG Celle, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 17 W 40/03; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. April 2005 - 20 W 139/05 -, juris).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06
    Die Gewährung von Rechtsschutz kann schon im Hinblick auf das bei Freiheitsentziehungen bestehende Rehabilitierungsinteresse weder vom konkreten Ablauf des Verfahrens und dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch davon abhängen, ob in Abschiebungshaftfällen Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ).
  • OLG Brandenburg, 05.08.2002 - 8 Wx 20/02

    D (A), Sierra Leoner, Illegale Einreise, Abschiebungshaft, Asylantrag,

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06
    Durch Verfassungsrecht ist nicht festgelegt, ob die Prüfung auch hinsichtlich aller während des gesamten Haftzeitraums neu eingetretener Umstände innerhalb des Rechtsmittelverfahrens gegen die Haftanordnung zu erfolgen hat oder ob sie auf mehrere gerichtliche Verfahren verteilt, etwa auch in Anknüpfung an einen späteren Haftaufhebungsantrag, stattfinden kann (vgl. zu diesem Problemkreis KG, OLGZ 1977, 161 ; OLG Stuttgart, FGPrax 1996, S. 40; LG Lüneburg, InfAuslR 2001, S. 294 ; Brandenburgisches OLG, FGPrax 2002, S. 278; OLG Celle, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 17 W 40/03; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. April 2005 - 20 W 139/05 -, juris).
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06
    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, und verstellt es sich dadurch die an sich gebotene Sachprüfung, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Absatz-Nr. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ).
  • BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03

    Zurückweisung eines Feststellungsantrags gegen die Unzulässigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat allerdings nicht den Sinn, den von einem - sei es auch tiefgreifenden - Grundrechtseingriff Betroffenen von der Einhaltung der für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes allgemein geltenden Regeln des jeweiligen Verfahrensrechts zu befreien (vgl. BVerfGK 2, 14 ).
  • BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2989/95

    Objektiv willkürlkiche Verkennung des Rechtsschutzziels

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06
    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, und verstellt es sich dadurch die an sich gebotene Sachprüfung, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Absatz-Nr. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

  • BVerfG, 22.09.2021 - 2 BvR 955/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen Art. 19 Absatz 4 Satz 1

    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise fest, die das vom Antragsteller erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, und verstellt es sich dadurch die - an sich gebotene - Sachprüfung des erhobenen Begehrens, so liegt darin eine sachlich nicht nachvollziehbare Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Grundsätzlichen missachtet (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, juris, Rn. 55; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2007 - 2 BvR 2282/06 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2021 - 1 BvR 2671/20 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. August 2021 - 2 BvR 2000/20 -, juris, Rn. 24; s. auch BVerfGE 96, 44 ; BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 2 BvR 1719/19 -, juris, Rn. 21 ["Sachdienliche Auslegung von Anträgen"]).
  • BVerfG, 19.01.2017 - 2 BvR 476/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug (Recht auf effektiven

    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, und verstellt es sich dadurch die an sich gebotene Sachprüfung, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, juris, Rn. 55; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2007 - 2 BvR 2282/06 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06 -, juris, Rn. 25).
  • BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine erledigte behördliche

    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, und verstellt es sich dadurch die an sich gebotene Sachprüfung, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06 -, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 1780/20 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 04.10.2010 - 2 BvR 1825/08

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 durch Anordnung und

    Im Hinblick darauf, dass das Oberlandesgericht seine der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegende Rechtsprechung mittlerweile aufgegeben hat (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 Wx 44/09 -, nicht veröffentlicht), beschränkt sich die Kammer zur Begründung auf den Hinweis, dass die Gerichte den Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 GG an die prozessualen Voraussetzungen für die Feststellung rechtswidriger Freiheitsentziehungen nur dann gerecht werden, wenn sie auf einen entsprechenden Feststellungsantrag die Überprüfung des gesamten Zeitraums ermöglichen, in welchem dem Betroffenen die Freiheit entzogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06 -, InfAuslR 2008, S. 453 ), und dass die Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts diesen Anforderungen nicht genügen.
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10

    Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel bei Erfolgsaussicht

    In Freiheitsentziehungssachen ist zwar grundsätzlich wegen des Rehabilitierungsinteresses des Betroffenen auch nach einer Erledigung der Hauptsache ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG zu bejahen, durch die Inhaftierung in seinen Rechten verletzt worden zu sein (vgl. BVerGE 104, 220, 235 = NJW 2002, 2456, 2457 und Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06, juris Rn. 23).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10

    Anordnung von Sicherungshaft bei fehlendem erforderlichen Einvernehmen der

    Eine andere, allein an dem Wortlaut des Antrags orientierte Auslegung bedeutete eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch der Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06, InfAuslR 2008, 453, 455; vgl. auch Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 111/10, Umdruck S. 5).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle eines Asylantrags

    b) Die Beschränkung der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde lässt schließlich nicht das von dem Betroffenen verfolgte Rechtsschutzziel außer Acht und verkürzt deshalb nicht seinen Rechtsschutzanspruch (Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BVerfG, InfAuslR 2008, 453, 455).
  • VG Aachen, 05.04.2013 - 9 K 2325/11

    Heranziehung eines simbabwischen Staatsangehörigen zu den Abschiebekosten

    Dies galt auch für nachträgliche Überprüfungen der Rechtmäßigkeit von Haftanordnungen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06 - www.bverfg.de.
  • LG Frankfurt/Oder, 22.07.2009 - 15 T 81/09

    D (A), Abschiebungshaft, Feststellung, Feststellungsinteresse, sofortige

    Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie auf einen entsprechenden Feststellungsantrag die Überprüfung des gesamten Zeitraums ermöglichen, in dem dem Betroffenen die Freiheit entzogen worden ist (BVerfG InfAuslR 2008, 453).
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