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   BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvR 312/06   

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https://dejure.org/2006,20858
BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvR 312/06 (https://dejure.org/2006,20858)
BVerfG, Entscheidung vom 09.03.2006 - 2 BvR 312/06 (https://dejure.org/2006,20858)
BVerfG, Entscheidung vom 09. März 2006 - 2 BvR 312/06 (https://dejure.org/2006,20858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen zögerliche Behandlung von Eilanträgen durch Strafvollstreckungskammer; Missbräuchliche Einlegung einer Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Judicialis

    BVerfGG § 34 Abs. 2; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvR 312/06
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgabe, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und die Verwirklichung der Grundrechte des Einzelnen von Bedeutung sind, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 f., vom 13. April 1999 - 2 BvR 539/98 -, NJW-RR 1999, S. 1149 f. und vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, NJW-RR 2005, S. 1721 f.).
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvR 312/06
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgabe, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und die Verwirklichung der Grundrechte des Einzelnen von Bedeutung sind, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 f., vom 13. April 1999 - 2 BvR 539/98 -, NJW-RR 1999, S. 1149 f. und vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, NJW-RR 2005, S. 1721 f.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvR 312/06
    Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG, unter denen eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen ist, liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1041/06

    Erhebung einer Stromkostenpauschale durch JVA - Missbräuchlichkeit des

    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgabe, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und die Verwirklichung der Grundrechte des Einzelnen von Bedeutung sind, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch substanzlose Verfassungsbeschwerden oder substanzlose Eilanträge behindert wird (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 9. März 2006 - 2 BvR 312/06 - juris, und vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, NJW-RR 2005, S. 1721 f., m.w.N.).
  • BVerfG, 26.08.2006 - 2 BvR 1652/06

    Ablehnung des Erlasses der Erhebung einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgabe, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und die Verwirklichung der Grundrechte des Einzelnen von Bedeutung sind, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch substanzlose Verfassungsbeschwerden oder substanzlose Eilanträge behindert wird (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2006 - 2 BvR 312/06 -, juris und vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, NJW-RR 2005, S. 1721 f., m.w.N.).
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