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   BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77   

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BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77 (https://dejure.org/1978,200)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.1978 - 2 BvR 314/77 (https://dejure.org/1978,200)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 1978 - 2 BvR 314/77 (https://dejure.org/1978,200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Rechtsverhältnis - Mitglieder des Deutschen Bundestages - Bundestag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 49, 1
  • MDR 1979, 114
  • BStBl II 1979, 92
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften für Wertpapiere

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
    Auf ein anderweitiges besonderes Interesse an der Beseitigung der andere bevorzugenden Regelung kann sich der Beschwerdeführer - dies liegt hier auf der Hand - nicht berufen (vgl. auch BVerfGE 23, 242 [BVerfG 07.05.1968 - 1 BvR 420/64] [257])3).

    3) BStBl II 1968 S. 549.

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
    Setzt aber das angegriffene Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflußbaren Vollzugsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen Vollzugsakt als den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des einzelnen richten (vgl. BVerfGE 45, 104 [116f.])5).

    5) BStBl II 1977 S. 526.

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz gehört vielmehr die schlüssige Behauptung des Beschwerdeführers, daß er selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die öffentliche Gewalt, hier: durch die beanstandete Rechtsnorm, nicht erst nach entsprechendem Vollziehungsakt, in seinem Grundrecht verletzt sei (vgl. BVerfGE 1, 97 [101]; ständige Rechtsprechung).

    Eine Berufung auf § 90 Abs. 2 BVerfGG scheidet hier insoweit aus (BVerfGE 1, 97 [102 f.]; 2, 292 [295]; 3, 34 [36]; 15, 126 [132]).

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
    Eine Berufung auf § 90 Abs. 2 BVerfGG scheidet hier insoweit aus (BVerfGE 1, 97 [102 f.]; 2, 292 [295]; 3, 34 [36]; 15, 126 [132]).
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
    Eine Berufung auf § 90 Abs. 2 BVerfGG scheidet hier insoweit aus (BVerfGE 1, 97 [102 f.]; 2, 292 [295]; 3, 34 [36]; 15, 126 [132]).
  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
    Daß § 3 Nr. 12 EStG, der die beanstandete steuerliche Sonderregelung mitträgt, durch das Abgeordnetengesetz nicht geändert wurde, ist unerheblich (vgl. BVerfGE 12, 10 [24]).
  • BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Nr. 14 S. 2 UStG 1973

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
    Auch in solchen Fällen muß vielmehr noch dargelegt werden, daß der Beschwerdeführer, sollte seine Rechtsauffassung vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und die beanstandete Gesetzesvorschrift für nichtig erklärt werden, im Verhältnis zur bislang begünstigten Vergleichsgruppe eine Besserstellung erfahren würde, die nicht nur in der Beseitigung der unterschiedlichen Rechtslage zum Nachteil anderer bestünde (vgl. BVerfGE 18, 1 [12, 16 f.]; 43, 58 [68]).
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
    Die dort zu entscheidenden Fragen sind mit dem Status der Bediensteten in der Regel so verknüpft, daß eine differenzierende Neuregelung hinsichtlich einer Gruppe von Beamten oder Richtern auch unmittelbare Auswirkungen auf die dienstrechtliche Stellung der anderen, vergleichbaren Bediensteten zeitigt, Auswirkungen, die über bloße Reflexwirkungen hinausgehen (vgl. BVerfGE 6, 273 [278])4).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 93/52

    Voraussetzungen für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
    Eine Berufung auf § 90 Abs. 2 BVerfGG scheidet hier insoweit aus (BVerfGE 1, 97 [102 f.]; 2, 292 [295]; 3, 34 [36]; 15, 126 [132]).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
    Auch in solchen Fällen muß vielmehr noch dargelegt werden, daß der Beschwerdeführer, sollte seine Rechtsauffassung vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und die beanstandete Gesetzesvorschrift für nichtig erklärt werden, im Verhältnis zur bislang begünstigten Vergleichsgruppe eine Besserstellung erfahren würde, die nicht nur in der Beseitigung der unterschiedlichen Rechtslage zum Nachteil anderer bestünde (vgl. BVerfGE 18, 1 [12, 16 f.]; 43, 58 [68]).
  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    Dies kann der Fall sein, wenn die Änderungen dazu führen, dass der unverändert gebliebenen Norm faktisch ein neuer Inhalt gegeben wird (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 74, 69 ; 78, 350 ), oder die Einbettung in ein anderes gesetzliches Umfeld erfolgt, so dass auch von der Anwendung der älteren Vorschrift neue belastende Wirkungen ausgehen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ; vgl. auch BVerfGE 12, 10 ; 49, 1 ; 120, 274 ).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Sie haben die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte jedenfalls insoweit ausreichend dargelegt, als sie einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) durch eine Vorschrift geltend machen, deren Wegfall für sie unmittelbar vorteilhaft wäre (vgl. auch BVerfGE 49, 1 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Daran fehlt es, soweit sich der Beschwerdeführer zu 1) gegen § 3 Satz 2 UrhG wendet, denn er legt nicht hinreichend dar, daß diese Norm ihn selbst betrifft (BVerfGE 49, 1 >8<).

    Wie an sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen gesetzesunmittelbarer Verfassungsbeschwerden (BVerfGE 49, 1 >8<; 64, 301 >319<) sind auch an die Unzumutbarkeit vorheriger fachgerichtlicher Klärung strenge Anforderungen zu stellen.

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   BVerfG, 28.06.1978 - 2 BvR 314/77   

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