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   BVerfG, 18.10.2004 - 2 BvR 318/03   

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BVerfG, 18.10.2004 - 2 BvR 318/03 (https://dejure.org/2004,3961)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.2004 - 2 BvR 318/03 (https://dejure.org/2004,3961)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 2004 - 2 BvR 318/03 (https://dejure.org/2004,3961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde - Anspruch auf Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals der Verwechslungsgefahr durch den Europäischen Gerichtshof - Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters bei Unvollständigkeit der Rechtsprechung ...

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; EGV Art. 234 Abs. 3
    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichteinholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 116
  • GRUR 2005, 52
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 2 BvR 318/03
    Das nationale Gericht ist unter den Voraussetzungen des Art. 234 Abs. 3 EGV von Amts wegen gehalten, den Europäischen Gerichtshof anzurufen (im Einzelnen BVerfGE 82, 159 ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfGE 82, 159 ).

  • BGH, 16.01.2003 - I ZR 130/02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Sache

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 2 BvR 318/03
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2003 - I ZR 130/02 -,.
  • OLG Hamburg, 24.04.2002 - 5 U 2/01

    EVIAN/Revian II

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 2 BvR 318/03
    b) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 24. April 2002 - 5 U 2/01 -,.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 2 BvR 318/03
    - Rs. C-39/97 -, vom 29. September 1998 (NJW 1999, S. 933, im Folgenden "Canon-Entscheidung") einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vor.
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 2 BvR 318/03
    c) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2000 - I ZR 34/98 -.
  • BVerfG, 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03

    Vorlagepflicht an den EuGH im Nachprüfungsverfahren

    Zu verneinen ist in diesen Fällen ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG deshalb bereits dann, wenn das Gericht die gemeinschaftsrechtliche Rechtsfrage in zumindest vertretbarer Weise beantwortet hat (vgl. BVerfGK 4, 116 ).
  • BVerfG, 11.12.2008 - 1 BvR 1563/08

    Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Die von der Beschwerdeführerin erhobene Verfassungsbeschwerde mit der Rüge einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG war vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (vgl. Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 18. Oktober 2004 - 2 BvR 318/03 -, BVerfGK 4, 116).

    In dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Oktober 2004 - 2 BvR 318/03 - (BVerfGK 4, 116 ) heißt es dazu, die "Canon"-Entscheidung des EuGH habe den speziellen Fall, ob auch dann, wenn nach der Verkehrsauffassung im allgemeinen die Waren aus zwei verschiedenen Unternehmen stammten, eine Verwechslungsgefahr vorliegen könne, nicht erschöpfend beantwortet.

  • BGH, 17.01.2019 - III ZR 209/17

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Verstoß der Bundesrepublik Deutschland

    Die Sache unterfällt auch nicht der Fallgruppe der Unvollständigkeit der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. hierzu BVerfG, GRUR 2005, 52).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06

    Zum Prüfungsmaßstab bzgl der Handhabung der Vorlagepflicht gem Art 234 EG

    Zu verneinen ist in diesen Fällen ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG deshalb bereits dann, wenn das Gericht die entscheidungserhebliche Frage in zumindest vertretbarer Weise beantwortet hat (BVerfGK 4, 116 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 2868/06 -, Juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 -, NJW 2001, 1267 ).
  • OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen der deutschen Wortmarke "EVIAN" für

    Die Inhaberin der deutschen Wortmarke EVIAN für Mineralwasser kann von den ehemaligen Verwenderinnen des Zeichens REVIAN für Wein gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG auch die Unterlassung der Verwendung des Zeichens REVIAN's für Wein verlangen ( Fortführung von BGH GRUR 01, 507; Senat in GRUR-RR 03, 139; s. auch BVerfG GRUR 05, 52 ).

    Der Senat sieht sich auch durch die Entscheidung des BVerfG in GRUR 05, 52 nicht in seinem Vorlagerecht nach Art. 234 EG beschränkt .

    Gestützt auf ihre deutsche Marke EVIAN hat die Beklagte in einem vorangegangenen, rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreit gegen die Klägerinnen u.a. ein Verbot erwirkt, die Bezeichnungen REVIAN zur Kennzeichnung von Wein zu verwenden und außerdem in die Löschung weiterer für die Klägerin zu 1 eingetragener Marken einzuwilligen, nämlich REWIAN und REVAN ( Urteil des LG Hamburg v. 19.7.1997, Aktz. 315 O 548/96; BGH GRUR 01, 507 Evian./. Revian; Senat in GRUR-RR 03, 139; BVerfG GRUR 05, 52 ).

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 47/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Verwechslungsgefahr und

    Diese Beurteilung der Vorlagepflicht durch den Senat in einem früheren Rechtsstreit der Parteien (BGH, Beschl. v. 16.1.2003 - I ZR 130/02, juris) hat das Bundesverfassungsgericht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht beanstandet (BVerfG, Beschl. v. 18.10.2004 - 2 BvR 318/03, GRUR 2005, 52).

    Lediglich das konkrete Ergebnis der Gesamtabwägung in den jeweiligen Entscheidungen unterscheidet sich infolge der abweichenden tatsächlichen Wertung der Warenähnlichkeit von Wasser und Wein (vgl. BVerfG GRUR 2005, 52).

  • BPatG, 29.03.2006 - 26 W (pat) 23/02
    Der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 18.10.2004 (2 BvR 318/03), das von einer Unvollständigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu dieser Frage ausgegangen ist, vermag der Senat daher nicht zu folgen, denn die Ausgangslage des Verfahrens "CANON" war im Hinblick auf die Merkmale der Kennzeichnungskraft, der Zeichenähnlichkeit und der Warenähnlichkeit sowie deren Wechselbeziehung miteinander mit dem vorliegenden Fall in vollem Umfang vergleichbar (ebenso OLG Hamburg, Urt. v. 3.3. 2006 - 5 U 1/05).
  • BPatG, 29.03.2006 - 26 W (pat) 93/02
    Der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 18.10.2004 (2 BvR 318/03), das von einer Unvollständigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu dieser Frage ausgegangen ist, vermag der Senat daher nicht zu folgen, denn die Ausgangslage des Verfahrens "CANON" war im Hinblick auf die Merkmale der Kennzeichnungskraft, der Zeichenähnlichkeit und der Warenähnlichkeit sowie deren Wechselbeziehung miteinander mit dem vorliegenden Fall in vollem Umfang vergleichbar (ebenso OLG Hamburg, Urt. v. 3.3. 2006 - 5 U 1/05).
  • BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 2868/06

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den

    Zu verneinen ist in diesen Fällen ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG deshalb bereits dann, wenn das Gericht die gemeinschaftsrechtliche Rechtsfrage in zumindest vertretbarer Weise beantwortet hat (vgl. BVerfGK 4, 116 ).
  • LG Frankfurt/Main, 16.01.2008 - 6 O 605/06

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unterlassungsanspruch einer hessischen

    Eine Vorlagepflicht zu einer entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts trifft nach Art. 234 III EGV ohnehin nur das letztinstanzliche Hauptsachegericht (vgl. BVerfG NJW 2007, 1521; BVerfG GRUR 2005, 52).
  • BPatG, 10.03.2010 - 28 W (pat) 74/08

    Markenbeschwerdeverfahren - Abbildung eines Gegenstandes, bei dem es sich um ein

  • BPatG, 10.03.2010 - 28 W (pat) 78/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbe grün (Pantone 334) in den Konturen eines

  • BPatG, 10.03.2010 - 28 W (pat) 75/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung in der Art einer technischen

  • BPatG, 10.03.2010 - 28 W (pat) 170/07

    Markenbeschwerdeverfahren - "grüne Pumpe (Bildmarke - Abbildung einer Ware)" -

  • BPatG, 10.03.2010 - 28 W (pat) 77/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbe grün (sonstige Markenform)" - keine

  • BPatG, 02.08.2006 - 32 W (pat) 249/03

    Anhörungsrüge

  • BPatG, 16.03.2005 - 29 W (pat) 6/03
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