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   BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74   

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BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74 (https://dejure.org/1974,80)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.1974 - 2 BvR 32/74 (https://dejure.org/1974,80)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 1974 - 2 BvR 32/74 (https://dejure.org/1974,80)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urlaub als Versäumungsgrund - Wiedereinsetzungsgesuch - Eidesstattliche Versicherung - Verteidiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 38, 35
  • NJW 1974, 1902
  • MDR 1975, 31
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74
    Die Wiedereinsetzung ist damit hier, wie auch für den Beschuldigten in den summarischen Strafverfahren des Strafbefehls und der Strafverfügung (vgl dazu BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (318); 31, 388 (390)) die letzte Möglichkeit für den Betroffenen, in der Sache selbst vom Richter gehört zu werden und so rechtliches Gehör im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG zu erhalten.

    Das ist ein in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefestigter Grundsatz (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (318); 31, 388 (390); 34, 154 (156); 35, 296 (298); ferner die Beschlüsse vom 2. April 1974 - 2 BvR 444/73 und 2 BvR 784/73).

    Die Strafprozeßordnung , deren Vorschriften nach § 52 OWiG bei der Versäumung der Einspruchsfrist im Bußgeldverfahren entsprechend gelten, verlangt, daß innerhalb der Wochenfrist für das Wiedereinsetzungsgesuch zugleich die Versäumungsgründe angegeben und glaubhaft gemacht werden (§ 45 StPO ); geschieht das nicht, so ist das Wiedereinsetzungsgesuch nach herrschender Meinung unzulässig*L (vgl Löwe-Rosenberg (Dünnebier), StPO , 22. Aufl (1971), § 45 Anm 7 mwN).*Z Mithin dürfen auch die Anforderungen an diese Zulässigkeitsvoraussetzung der fristgerechten Glaubhaftmachung nicht überspannt werden, damit der verfassungsrechtliche Anspruch des Betroffenen auf den Zugang zum Gericht und auf Anhörung in der Sache nicht verkürzt wird (vgl BVerfGE 26, 315 (319)).

    Wohnt dem Vorbringen selbst schon infolge seiner schlüssigen und erschöpfenden Darstellung eines ausgesprochen naheliegenden, der Lebenserfahrung entsprechenden Versäumungsgrundes eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit inne, so kann diese "schlichte", dh nicht durch weitere Mittel der Glaubhaftmachung unterstützte Erklärung durchaus geeignet sein, die richterliche Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit des behaupteten Versäumnisgrundes zu begründen (BVerfGE 26, 315 (320)).

    Ein Urlaub in der allgemeinen Ferienzeit, wie er hier vom Verteidiger des Beschwerdeführers im Wiedereinsetzungsgesuch in allen für die Beurteilung seiner Wahrscheinlichkeit wesentlichen Einzelheiten mitgeteilt wurde, ist ein ausgesprochen naheliegender, der Lebenserfahrung entsprechender Versäumungsgrund (BVerfGE 26, 315 (320); Beschluß vom 2. April 1974 - 2 BvR 784/73).

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74
    Das ist ein in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefestigter Grundsatz (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (318); 31, 388 (390); 34, 154 (156); 35, 296 (298); ferner die Beschlüsse vom 2. April 1974 - 2 BvR 444/73 und 2 BvR 784/73).

    Sie hätten dann in die Sachprüfung eintreten und dabei, wie das Landgericht zu Recht hervorgehoben hat, auch die nachgereichten eidesstattlichen Versicherungen berücksichtigen müssen (vgl. dazu den Beschluß vom 2. April 1974 in der Sache 2 BvR 444/73 zu B. 4).

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74
    Der Bürger, gegen den eine Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid erläßt, muß nach Art. 19 Abs. 4 GG die Möglichkeit haben, gegen diesen ihn belastenden Akt der öffentlichen Gewalt ein Gericht anzurufen (vgl BVerfGE 27, 18 (33f), 36 (43)).

    Der Einspruch zielt auf eine vollständige richterliche Überprüfung des Bußgeldbescheids in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BVerfGE 27, 18 (33f)).

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74
    Das ist ein in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefestigter Grundsatz (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (318); 31, 388 (390); 34, 154 (156); 35, 296 (298); ferner die Beschlüsse vom 2. April 1974 - 2 BvR 444/73 und 2 BvR 784/73).

    Ein Urlaub in der allgemeinen Ferienzeit, wie er hier vom Verteidiger des Beschwerdeführers im Wiedereinsetzungsgesuch in allen für die Beurteilung seiner Wahrscheinlichkeit wesentlichen Einzelheiten mitgeteilt wurde, ist ein ausgesprochen naheliegender, der Lebenserfahrung entsprechender Versäumungsgrund (BVerfGE 26, 315 (320); Beschluß vom 2. April 1974 - 2 BvR 784/73).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74
    Die Wiedereinsetzung ist damit hier, wie auch für den Beschuldigten in den summarischen Strafverfahren des Strafbefehls und der Strafverfügung (vgl dazu BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (318); 31, 388 (390)) die letzte Möglichkeit für den Betroffenen, in der Sache selbst vom Richter gehört zu werden und so rechtliches Gehör im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG zu erhalten.

    Das ist ein in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefestigter Grundsatz (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (318); 31, 388 (390); 34, 154 (156); 35, 296 (298); ferner die Beschlüsse vom 2. April 1974 - 2 BvR 444/73 und 2 BvR 784/73).

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74
    Die Wiedereinsetzung ist damit hier, wie auch für den Beschuldigten in den summarischen Strafverfahren des Strafbefehls und der Strafverfügung (vgl dazu BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (318); 31, 388 (390)) die letzte Möglichkeit für den Betroffenen, in der Sache selbst vom Richter gehört zu werden und so rechtliches Gehör im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG zu erhalten.

    Das ist ein in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefestigter Grundsatz (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (318); 31, 388 (390); 34, 154 (156); 35, 296 (298); ferner die Beschlüsse vom 2. April 1974 - 2 BvR 444/73 und 2 BvR 784/73).

  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74
    Das ist ein in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefestigter Grundsatz (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (318); 31, 388 (390); 34, 154 (156); 35, 296 (298); ferner die Beschlüsse vom 2. April 1974 - 2 BvR 444/73 und 2 BvR 784/73).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvR 675/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74
    Das ist ein in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefestigter Grundsatz (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (318); 31, 388 (390); 34, 154 (156); 35, 296 (298); ferner die Beschlüsse vom 2. April 1974 - 2 BvR 444/73 und 2 BvR 784/73).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Demgemäß dürfen bei der Auslegung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, insbesondere beim "ersten Zugang" zum Gericht (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; 38, 35, 38; 40, 88, 91; 67, 208, 212 ff), aber auch beim Zugang zu einer weiteren Instanz (vgl. BVerfGE 44, 302, 305 ff; 62, 334, 336; 69, 381, 385; BVerfG, NJW 1995, 249; 1996, 2857; 1999, 3701, 3702; 2001, 2161, 2162) nicht überspannt werden.
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Dieses Rechtsinstitut dient damit unmittelbar der Gewährleistung verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 38, 35 (38); 40, 88 (91)).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ferner ständig (vgl. BVerfGE 40, 88 (92) mit Nachweisen) im Hinblick auf § 45 Abs. 1 StPO in der bis zum 31. Dezember 1974 geltenden Fassung entschieden: Es sei mit den verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, die genannte Vorschrift dahin auszulegen, daß eine "schlichte Erklärung" zur Glaubhaftmachung eines Versäumungsgrundes auch dann nicht ausreiche, wenn es sich um "einen ausgesprochen naheliegenden, der Lebenserfahrung entsprechenden" Grund (BVerfGE 38, 35 (39)), wie z. B. einen Urlaub (BVerfGE 40, 88 (92 f.) und dortige Nachweise) handle.

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Deshalb dürfen in diesem Zusammenhang bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozeßrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der betroffene Bürger veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach der Versäumung der Einspruchsfrist die Wiedereinsetzung zu erhalten (ständige Rechtsprechung, BVerfGE 38, 35 (38f) mit weiteren Nachweisen).
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