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   BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07   

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BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07 (https://dejure.org/2008,2336)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2008 - 2 BvR 336/07 (https://dejure.org/2008,2336)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 (https://dejure.org/2008,2336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Beamten und Nicht-Beamten durch eine mögliche disziplinarische Belangung letzterer nach Abschluss des Steuerstrafverfahrens infolge der Selbstanzeige; Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch eine ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Mitteilung von im Zuge einer Selbstanzeige offenbarter Steuerdaten eines Beamten und deren Verwertung in einem Disziplinarverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Steuerdaten eines Beamten nach dessen Selbstanzeige können an dessen Dienstherrn für ein Disziplinarverfahren weitergegeben werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvergehen - Selbstanzeige bei Finanzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Selbstanzeige und disziplinarrechtliche Folgen für Beamte

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Datenweitergabe an den Dienstherrn des eine Selbstanzeige erstattenden Beamten ist verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenweitergabe an den Dienstherrn des eine Selbstanzeige erstattenden Beamten ist verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung im Disziplinarverfahren - Zur Weitergaben von Informationen an den Dienstherren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3489
  • BB 2009, 1623
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07
    Diese Verbürgung darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf dabei nicht weiter gehen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Zwar ist das Recht auf Wahrung des in § 30 AO gesetzlich umschriebenen Steuergeheimnisses als solches kein Grundrecht (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Dabei wurde auch beachtet, dass allein der Umstand, dass ein Steuerpflichtiger Angaben macht, um eine nur auf Antrag mögliche Steuerbefreiung, Minderung seiner Steuerschuld oder eine sonstige steuerliche Vergünstigung zu erlangen, grundsätzlich nicht zu einer Abschwächung des grundrechtlich verbürgten Schutzes seiner Daten führt (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07
    a) Dieses Recht verbürgt einen Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Da der Einzelne selbst bestimmen kann, innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 103, 21 ; 106, 28 zur Bestimmung der Personen, die von einem Gesprächsinhalt Kenntnis erlangen sollen), greift die Weitergabe dieser Informationen an den Dienstherrn des Beamten in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein.

    Diese ermöglichen eine im Einzelfall verhältnismäßige Anwendung (a.A. Benda, DStR 1984, S. 351 , welcher die Vorschrift des § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO wegen mangelnder Vorhersehbarkeit der Durchbrechungen im Anschluss an das Volkszählungsurteil - BVerfGE 65, 1 - als verfassungswidrig ansieht).

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07
    Das Rechtsstaatsprinzip gebietet, grundrechtsrelevante Vorschriften in ihren Voraussetzungen und ihrem Inhalt so klar zu formulieren, dass die Rechtslage für den Betroffenen erkennbar ist und er sein Verhalten danach einrichten kann (BVerfGE 21, 73 ; 31, 255 ).

    Die Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer Vorschrift noch nicht die gebotene Bestimmtheit; es ist Aufgabe der Rechtsprechung, Zweifelsfragen zu klären (BVerfGE 31, 255 ).

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Die Auslegungsbedürftigkeit allein nimmt einer Vorschrift daher noch nicht die gebotene Bestimmtheit; es ist vielmehr gerade Aufgabe der Rechtsprechung, Zweifelsfragen zu klären (BVerfGE 21, 209 ; 31, 255 ; 79, 106 ; 102, 254 ; BVerfGK 11, 164 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 - NJW 2008, S. 3489 ).
  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 33.17

    Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten

    Die darin enthaltene Aufzählung von Anwendungsfällen eines zwingenden öffentlichen Interesses ist nicht abschließend und lässt Raum für unbenannte Konstellationen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 - juris Rn. 15 und 18 f.).

    Die Regelbeispiele engen den Spielraum für die behördliche Entscheidung zwar insoweit ein, als für eine freie Abwägung im Einzelfall kein Raum mehr bleibt, weil der Gesetzgeber damit den Maßstab für das zwingende öffentliche Interesse vorgegeben und die Behörde sich hieran auch für die Anwendung auf unbenannte Fälle zu orientieren hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 - juris Rn. 15).

    Die Geheimhaltung bestimmter steuerlicher Angaben und Verhältnisse kann durch das grundrechtlich verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG geboten sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 - NJW 2008, 3489).

  • VerfGH Bayern, 11.09.2014 - 67-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

    Gegenstand der parlamentarischen Anfrage sind damit insoweit die steuerlichen Verhältnisse des Herrn Hoeneß im Sinn des § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO (vgl. BVerfG vom 6.5.2008 NJW 2008, 3489 f.).

    Die Geheimhaltung bestimmter steuerlicher Angaben und Verhältnisse, deren Weitergabe einen Bezug zum Steuerpflichtigen oder zu privaten Dritten erkennbar werden lässt, kann insbesondere im Hinblick auf das aus Art. 100, 101 BV abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung geboten sein (vgl. BVerfG vom 17.7.1984 BVerfGE 67, 100/142; BVerfG NJW 2008, 3489).

    Die Selbstanzeige nach § 371 AO unterliegt ebenso wie die Steuererklärung dem grundrechtlichen Schutz der Art. 100, 101 BV (vgl. BVerfG NJW 2008, 3489).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10

    Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten als zwingendes Interesse für die

    Insoweit ist dieser Fall in Art, Bedeutung und Schwere den in § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO benannten Fällen vergleichbar (vgl. zu dieser Voraussetzung: BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008 - 2 BvR 336/07 -, NJW 2008, 3489).

    Denn die von einem Beamten begangene Steuerhinterziehung ist im Hinblick auf den dem Staat verursachten Schaden ein schweres Wirtschaftsdelikt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 09.11.1994 - 1 D 57/93 -, BVerwGE 103, 184), und kann im Einzelfall durchaus den in § 30 Abs. 4 Nr. 5b AO genannten Wirtschafts-straftaten vergleichbar sein.

    Entgegen der Ansicht des Verteidigers des Beamten kann etwas anderes auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.05.2008, a.a.O., entnommen werden.

    Dahingehende Anforderungen sind weder gesetzlich vorgeschrieben noch lassen sie sich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.05.2008, a.a.O., entnehmen (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 12.11.2008, a.a.O., m.w.N.).

    Zwar besteht das disziplinare Vergehen in der Störung der besonderen, nur einem bestimmten Kreis von Staatsbürgern auferlegten Ordnung und bezweckt dessen disziplinare Ahndung die Aufrechterhaltung einer geordneten und funktionstüchtigen öffentlichen Verwaltung und des Vertrauens der Öffentlichkeit hierin (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 12.11.2008 - 6 A 157/08

    Disziplinarverfahren; Steuergeheimnis; Steuerhinterziehung; Verwertungsverbot;

    Sie bringt unter Verteidigung der erstinstanzlichen Entscheidung vor, der Beklagte unterschätze den hohen, im Verfassungsrecht wurzelnden und zuletzt nochmals vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 6.5.2008 - 2 BvR 336/07 - betonten Rang des Steuergeheimnisses und stelle deswegen zu geringe Anforderungen an das Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses im Sinne des § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO.

    Daraus folgt - so das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 6.5.2008 - 2 BvR 336/07 -, noch unveröffentlicht, bei juris Rdnr. 15, dass angesichts des hohen Schutzgutes des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eine Weitergabe von Daten von den §§ 125c Abs. 4 und 6 Satz 2 BRRG, 30 Abs. 4 Nr. 5 AO nur dann gedeckt ist, "wenn die dem Beamten zur Last gelegten steuerstrafrechtlichen Umstände von gewissem Gewicht sind".

  • VG Düsseldorf, 21.02.2014 - 26 K 5622/12

    Auskunft; Steuergeheimnis; Steuerstrafverfahren; Presse; Informationszugang

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 -, NJW 2008, 3489; Urteile vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, NJW 1991, 2129, 2132, und vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11/83 u. a. -, BVerfGE 67, 100, 143 = NJW 1984, 2271, 2275 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - 4 B 1168/20

    Übermittlung; Verarbeitung; personenbezogene Daten; Finanzamt; Steuerrückstände;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.5.2008 - 2 BvR 336/07 -, NJW 2008, 3489 = juris, Rn. 15, 18; OVG NRW, Urteil vom 6.11.2018 - 15 A 2638/17 -, GewArch 2019, 113 = juris, Rn. 83 f.
  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme für die Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten

    Dass Beamte im Vergleich zu Nicht-Beamten nach für sie günstigem Abschluss des Steuerstrafverfahrens infolge der Selbstanzeige noch disziplinarisch belangt werden können, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 336/07 - juris Rn. 8; OVG RhPf, U.v. 15.4.2005 - 3 A 12188/04 - juris Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - 5 B 1463/11

    Einstweiliger Rechtschutz auf Auskunftserteilung über einen Einsatz von Polizei

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 -, NJW 2008, 3489; Urteile vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, NJW 1991, 2129, 2132, und vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11/83 u. a. -, BVerfGE 67, 100, 143 = NJW 1984, 2271, 2275 f.
  • VG Augsburg, 29.01.2014 - Au 7 E 13.2018

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen Staatsanwaltschaft während eines

    Die Einschränkung darf nicht weiter gehen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (vgl. BVerfG, B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 336/07 - NJW 2008, 3489; Urteile vom 27.6.1991 - 2 BvR 1493/89 - NJW 1991, 2132, und vom 17.7.1984 - 2 BvE 11/83 u. a. - BVerfGE 67, 100, 143).
  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel;

  • VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19

    Vorläufige Dienstenthebung: Umfang der Sachprüfung im vorläufigen Verfahren

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 WD 40.10

    Doppelzahlung von Kindergeld; Steuerhinterziehung; besonders hoher Schaden;

  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 96/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung von Sportwetten

  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 106/08

    Untersagung privater Wettangebote in Hamburg

  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.783

    Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von

  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
  • OLG Hamm, 23.04.2015 - 1 Ws 123/15

    Akteneinsichtsrecht für Dienstvorgesetzten eines Nachfolgeunternehmens der

  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.853

    Untersagung des Betriebs von Freizeiteinrichtungen zu unbestimmt

  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.1023

    Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von

  • FG Saarland, 04.04.2012 - 2 K 1020/09

    Aufwendungen für ein Erststudium im unmittelbaren Anschluss an die schulische

  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 99/08
  • VG Hamburg, 30.10.2020 - 7 K 4140/18

    Vereinbarkeit eines Änderungsvorhabens (Dachausstiegsbauwerk) mit einer

  • VG Münster, 15.10.2008 - 3 K 1498/07

    Übernahme eines Privatkanals

  • VG Berlin, 12.03.2021 - 80 K 41.20

    Disziplinarverfahren wegen Steuerhinterziehung

  • LG Duisburg, 09.09.2022 - 51 Qs 42/22
  • VG Berlin, 22.10.2021 - 62 K 10.21
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