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   BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79   

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https://dejure.org/1979,419
BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79 (https://dejure.org/1979,419)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.1979 - 2 BvR 342/79 (https://dejure.org/1979,419)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 1979 - 2 BvR 342/79 (https://dejure.org/1979,419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem Postlauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittelfrist - Letzter Tag - Bürger - Hinweis - Verzögerung der Briefbeförderung - Deutsche Bundespost - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 51, 352
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79
    Diesem Grundsatz müsse jedes rechtsstaatliche Gerichtsverfahren, auch der Zivilprozeß, genügen (BVerfG, Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 1 BvR 761, 806/78 = NJW 1979, S 641; Beschluß vom 24. April 1979 - 1 BvR 449/77 - Umdruck S 6).

    Nach der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes können Rechtsmittelfristen bis zum letzten Tag ausgenutzt werden (BVerfG, Beschluß vom 24. April 1979 - 1 BvR 449/77 - Umdruck S 6 mwNachw).

  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 872/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung oder

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat in Fällen, die den Rechtsweg gegen Akte der öffentlichen Gewalt betrafen, wiederholt entschieden, daß im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen (Beschluß vom 13. März 1979 - 2 BvR 872/78 - Umdruck S 3 mwNachw).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79
    Dies gelte sowohl für Fälle des ersten Zugangs zum Gericht wie für Fälle des Zugangs zu einer weiteren, von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz (BVerfGE 44, 302 (306); 41, 23 (26)).
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79
    Dies gelte sowohl für Fälle des ersten Zugangs zum Gericht wie für Fälle des Zugangs zu einer weiteren, von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz (BVerfGE 44, 302 (306); 41, 23 (26)).
  • BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17

    Verfristete Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im

    Bei der Übermittlung der Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen auf dem Postweg dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Post dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 51, 352 ; 53, 25 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Dieses auf allgemeine Erfahrungen gestützte Vertrauen in die Einhaltung regulärer Postlaufzeiten kann allerdings Einschränkungen erfahren (vgl. dazu BVerfGE 40, 42 [45]; 50, 1 [4]; 51, 146 [150]; 51, 352 [355]).

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Die gesetzlich eingeräumten Rechtsmittelfristen dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) voll, und zwar bis zum letzten Tag und in diesem Rahmen bis zur äußersten Grenze, ausgeschöpft werden (vgl BVerfGE 40, 42, 44 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74]; 45, 360, 362; 51, 352, 355 [BVerfG 19.06.1979 - 2 BvR 342/79]; 74, 220, 224) [BVerfG 10.02.1987 - 2 BvR 314/86].
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